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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Rüstungsexporte in den Iran (G-SIG: 12010814)

Lieferungen der Firma Fritz Werner an den Iran in der Zeit des Krieges mit dem Irak, diesbezügliches Schreiben von Außenminister Genscher, Darstellung der Genehmigungen gegenüber dem Parlament

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

12.08.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/257506.05.92

Rüstungsexporte in den Iran

der Abgeordneten Vera Wollenberger und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

I. Know-how- und Ausrüstungslieferungen an den Iran und Hilfe durch die Bundesregierung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Kann die Bundesregierung die Aussage des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL (Ausgabe 17/1992) bestätigen oder dementieren, wonach Außenminister Hans-Dietrich Genscher in einem Schreiben vom 10. Mai 1981 an den einstigen Aufsichtsratsvorsitzenden der Geisenheimer Waffenfirma F. W. Industrie-Anlagen GmbH die Umgehung der Exportrichtlinien aufgezeigt hat?

2

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß die Firma F. W. daraufhin „großdimensionierte Ausrüstungen zur Herstellung von Munition an die iranische Defence Industries Organization (DIO), die Einkaufsstelle des iranischen Kriegsministeriums" liefern konnte?

3

Wurden die Ausfuhranträge für die in den Iran exportierten Anlagen, von Kleinkaliberanlagen (7,62 Millimeter) bis hin zu Artilleriemunition (130 Millimeter), als „Maschinen, Werkzeuge und Materialien etc. als Ersatz für Einrichtungen aus Altverträgen" deklariert?

4

Welche Gewichtung mißt die Bundesregierung dieser Export-Beihilfe unter der Beachtung der Tatsache zu, daß zum damaligen Zeitpunkt Krieg zwischen dem Iran und dem Irak herrschte und die vom damals bundeseigenen Unternehmen F. W. gelieferten Anlagen nachweislich zum tausendfachen Tod im Krieg geführt haben?

5

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß eine solche Exportpraxis mit den beschlossenen „Grundsätzen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" unvereinbar ist?

6

Inwiefern trifft die Aussage des Waffeneinkäufers des Chomeini-Regimes, Sadigh Tabatabai, zu, wonach er selbst „die politischen Wege für die Beschaffung von Rüstungsmaterialien" geebnet habe und der Waffenhändler nach Aussage des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL (Ausgabe 17/1992, S. 103) damals in intensivem Kontakt zum deutschen Bundesminister des Auswärtigen gestanden ist?

7

Welchen Einfluß hat der deutsche Bundesminister des Auswärtigen auf die Entscheidung des Auswärtigen Amtes genommen, die Verhaftung des Waffenhändlers Tabatabai wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffen-Kontrollgesetz zu verhindern, indem ihm der Status eines Sonderbotschafters eingeräumt wurde, obwohl er nicht akkreditiert war?

II. Praxis der Beantwortung von Bundestagsanfragen zu Exporten in den Iran

8

Kann die Bundesregierung die Feststellung des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL (Ausgabe 17/1992, S. 101) bestätigen oder dementieren, wonach das ehemalige bundeseigene Unternehmen F. W. Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 120 Mio. DM für den Iran erhalten hat?

9

Handelt es sich bei den genannten 120 Mio. DM um den Wert der gesamten Ausfuhrgenehmigungen von F. W. für den Iran oder insbesondere um diejenigen für den Zeitraum des Krieges zwischen dem Iran und dem Irak (1. Golfkrieg)?

10

Kann die Bundesregierung die Aussage des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL bestätigen oder dementieren, wonach Bonn „in Kriegsjahren sogar Ausfuhrgenehmigungen für mehr Anlagen, als die Firma schließlich lieferte" (gemeint ist das ehemals bundeseigene Unternehmen F. W.) genehmigt hat?

11

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß sowohl am 7. Mai 1987 (Aktuelle Stunde zur Kriegswaffenexportpolitik in Länder des Nahen und Mittleren Ostens) als auch am 18. Oktober 1989 (Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN, Drucksache 11/5399, Frage III. 4) seitens der Bundesregierung angegeben wurde, es seien „seit dem Ausbruch des Golfkrieges in Einzelfällen Ausfuhrgenehmigungen für Ersatz- und Verschleißteile von Maschinen und Industrieanlagen erteilt worden"?

12

Fällt nach Definition der Bundesregierung die Lieferung von gesamten Munitionsanlagen unter die Rubrik „Ersatz- und Verschleißteile"?

III. Informationsaustausch zwischen der iranischen Defence Industries Organization (DIO) und dem ehemals bundeseigenen Unternehmen F. W.

13

Über welchen Zeitraum und in welchem Umfang wurden die Maschinen der Firma F. W. zur Herstellung von Kleinkalibermunition an die iranische DIO übergeben?

14

Um welche sieben „Neuprojekte" handelt es sich bei dem vom Leiter der iranischen Munitionsfabriken, Oberst Rahimi, angesprochenen Unternehmungen (bitte Einzelaufschlüsselung nach Projektbezeichnung, Kennzeichnung der Projektziele, Ortsangabe der Errichtung der Fabrikationsanlagen, heutige Funktion der Anlagen)?

15

Mit welchen juristischen Begründungen erfolgten die Genehmigungen bzw. die Verweigerungen der Ausfuhr der Maschinen bzw. Anlagen für die sieben „Neuprojekte"?

16

Welche Maschinen und Anlagen wurden unter dem Titel „Ersatzbeschaffung" bei der Firma F. W. bestellt?

Bonn, den 29. April 1992

Vera Wollenberger Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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