BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Allgemeiner Arbeitnehmerdatenschutz (G-SIG: 12010865)

Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten von Arbeitnehmern, insbesondere bei Datenerhebung und -weitergabe, Datenauswertung und -verknüpfung, Auskunfts- und Einsichtsrechte, Mitwirkung der Betriebs- und Personalräte, Übermittlung von Arbeitnehmerdaten ins Ausland, Regelungsbedarf

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

26.06.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/277003. 06. 92

Allgemeiner Arbeitnehmerdatenschutz

der Abgeordneten Gerd Andres, Angelika Barbe, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Büttner (Ingolstadt), Norbert Gansel, Conrad Gilges, Günter Graf, Gerlinde Hämmerle, Günther Heyenn, Lothar Ibrügger, Renate Jäger, Regina Kolbe, Walter Kolbow, Fritz Rudolf Körper, Uwe Lambinus, Robert Leidinger, Dorle Marx, Ulrike Mascher, Adolf Ostertag, Peter Paterna, Dr. Willfried Penner, Manfred Reimann, Renate Rennebach, Bernd Reuter, Ottmar Schreiner, Gisela Schröter, Rolf Schwanitz, Bodo Seidenthal, Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Hans-Eberhard Urbaniak, Gerd Wartenberg (Berlin), Barbara Weiler, Jochen Welt, Dr. Peter Struck, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bemängeln bereits seit 1984, daß ein ausreichender Schutz für personenbezogene und im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gesammelter sowie anfallender Daten in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gewährleistet ist.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

I. Datenerhebung und -weitergabe

1. Wie schätzt die Bundesregierung die datenschutzrechtlichen Regelungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein?

2. Teilt sie die Auffassung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, daß die datenschutzrechtlichen Regelungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unzureichend sind, und welchen Handlungsbedarf sieht sie für den Gesetzgeber?

3. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, nach denen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Informationen anderer datensammelnder Stellen nutzen, und wenn ja, um welche Stellen handelt es sich?

4. Inwiefern darf die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber Daten von Beschäftigten erheben, verarbeiten und nutzen, die nicht für die Einstellung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Arbeitsverhältnisses erforderlich oder gesetzlich vorgesehen sind?

II. Datenauswertung und -verknüpfung

5. Wie wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Zweckbindung von gesetzlich geforderten Daten durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gewährleistet, und welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, daß Daten, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben für andere Stellen, wie z. B. für Sozialversicherungsträger, erhoben werden, auch für andere Zwecke verwendet werden?

6. Welche Mängel sieht die Bundesregierung bei der Datenübermittlung zwischen Arzt und Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber, und liegen ihr entsprechende Informationen über Mißbrauch vor?

7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Datenschützerinnen und Datenschützer, daß den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern grundsätzlich nur die Ergebnisse ärztlicher Untersuchungen zugänglich gemacht und, soweit erforderlich, tätigkeitsbezogene Risikofaktoren mitgeteilt werden sollen?

8. Wie schätzt die Bundesregeirung die mißbräuchliche Verknüpfung von Daten dadurch ein, daß medizinische und psychologische Unterlagen bei den übrigen Personalakten aufbewahrt werden, und welche Informationen liegen ihr dazu vor?

9. Welche Regelungen plant die Bundesregierung, wonach die Ergebnisse medizinischer psychologischer Untersuchungen und Tests der Beschäftigten nur automatisiert verarbeitet werden dürfen, wenn dies dem Schutz der Beschäftigten dient?

III. Informationsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

10. Welche Auskunfts- und Einsichtsrechte in die Unterlagen sowie Informationsrechte über deren Herkunft, Verarbeitungszwecke und Empfänger von Daten sowie die Art und Weise ihrer Auswertung hat die bzw. der Beschäftigte?

11. Welche über die bestehenden hinausgehenden Informationsrechte bez. der vorgenannten Aspekte sollten und werden den Beschäftigten eingeräumt werden?

IV. Mitwirkung der Betriebs- und Personalräte

12. Welche Rechte stehen Betriebs- und Personalräten bei der Einführung, Anwendung und bei gravierenden Änderungen automatisierter Dateien mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten für Zwecke der Personalverwaltung zu?

13. Gibt es entsprechende Rechte bei sonstigen technischen Einrichtungen, mit denen das Verhalten und die Leistung von Beschäftigten überwacht werden können?

14. Plant die Bundesregierung Erweiterungen oder Einschränkungen bisheriger Rechte bez. der Mitwirkung von Personal- und Betriebsräten?

15. Wie ist der Datenschutz bei der Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Bereich der Arbeitnehmervertretungen gewährleistet, welche rechtlichen Lücken gibt es, und wie bzw. wann werden diese geschlossen?

16. Wie ist bisher das Verhältnis zwischen den Personal- bzw. Betriebsräten und den behördlichen bzw. betrieblichen Datenschutzbeauftragten? Welchen Regelungsbedarf gibt es für diesen Bereich, und wann werden diese Regelungen erfolgen?

17. Nach welchen gesetzlichen Regelungen hat der Betriebs- bzw. Personalrat das Recht, sich unmittelbar an die Datenschutzkontrollinstanzen zu wenden, und welchen Bedarf sieht die Bundesregierung, dieses Recht klarzustellen?

V. Übermittlung von Arbeitnehmerdaten ins Ausland

18. Wie ist die Übermittlung von personenbezogenen Beschäftigtendaten ins Ausland geregelt?

19. Gibt es Regelungen, daß für ins Ausland übermittelte Arbeitnehmerdaten ein zumindest dem deutschen Recht vergleichbarer Datenschutzstandard gewährleistet sein muß? Wenn nein, plant die Bundesregierung entsprechende Initiativen?

20. Welche Informationen hat die Bundesregierung über den Mißbrauch entsprechender Daten im Ausland?

Fragen20

1

Wie schätzt die Bundesregierung die datenschutzrechtlichen Regelungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein?

2

Teilt sie die Auffassung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, daß die datenschutzrechtlichen Regelungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unzureichend sind, und welchen Handlungsbedarf sieht sie für den Gesetzgeber?

3

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, nach denen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Informationen anderer datensammelnder Stellen nutzen, und wenn ja, um welche Stellen handelt es sich?

4

Inwiefern darf die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber Daten von Beschäftigten erheben, verarbeiten und nutzen, die nicht für die Einstellung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Arbeitsverhältnisses erforderlich oder gesetzlich vorgesehen sind?

5

Wie wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Zweckbindung von gesetzlich geforderten Daten durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gewährleistet, und welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, daß Daten, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben für andere Stellen, wie z. B. für Sozialversicherungsträger, erhoben werden, auch für andere Zwecke verwendet werden?

6

Welche Mängel sieht die Bundesregierung bei der Datenübermittlung zwischen Arzt und Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber, und liegen ihr entsprechende Informationen über Mißbrauch vor?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Datenschützerinnen und Datenschützer, daß den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern grundsätzlich nur die Ergebnisse ärztlicher Untersuchungen zugänglich gemacht und, soweit erforderlich, tätigkeitsbezogene Risikofaktoren mitgeteilt werden sollen?

8

Wie schätzt die Bundesregeirung die mißbräuchliche Verknüpfung von Daten dadurch ein, daß medizinische und psychologische Unterlagen bei den übrigen Personalakten aufbewahrt werden, und welche Informationen liegen ihr dazu vor?

9

Welche Regelungen plant die Bundesregierung, wonach die Ergebnisse medizinischer psychologischer Untersuchungen und Tests der Beschäftigten nur automatisiert verarbeitet werden dürfen, wenn dies dem Schutz der Beschäftigten dient?

10

Welche Auskunfts- und Einsichtsrechte in die Unterlagen sowie Informationsrechte über deren Herkunft, Verarbeitungszwecke und Empfänger von Daten sowie die Art und Weise ihrer Auswertung hat die bzw. der Beschäftigte?

11

Welche über die bestehenden hinausgehenden Informationsrechte bez. der vorgenannten Aspekte sollten und werden den Beschäftigten eingeräumt werden?

12

Welche Rechte stehen Betriebs- und Personalräten bei der Einführung, Anwendung und bei gravierenden Änderungen automatisierter Dateien mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten für Zwecke der Personalverwaltung zu?

13

Gibt es entsprechende Rechte bei sonstigen technischen Einrichtungen, mit denen das Verhalten und die Leistung von Beschäftigten überwacht werden können?

14

Plant die Bundesregierung Erweiterungen oder Einschränkungen bisheriger Rechte bez. der Mitwirkung von Personal- und Betriebsräten?

15

Wie ist der Datenschutz bei der Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Bereich der Arbeitnehmervertretungen gewährleistet, welche rechtlichen Lücken gibt es, und wie bzw. wann werden diese geschlossen?

16

Wie ist bisher das Verhältnis zwischen den Personal- bzw. Betriebsräten und den behördlichen bzw. betrieblichen Datenschutzbeauftragten? Welchen Regelungsbedarf gibt es für diesen Bereich, und wann werden diese Regelungen erfolgen?

17

Nach welchen gesetzlichen Regelungen hat der Betriebs- bzw. Personalrat das Recht, sich unmittelbar an die Datenschutzkontrollinstanzen zu wenden, und welchen Bedarf sieht die Bundesregierung, dieses Recht klarzustellen?

18

Wie ist die Übermittlung von personenbezogenen Beschäftigtendaten ins Ausland geregelt?

19

Gibt es Regelungen, daß für ins Ausland übermittelte Arbeitnehmerdaten ein zumindest dem deutschen Recht vergleichbarer Datenschutzstandard gewährleistet sein muß?

Wenn nein, plant die Bundesregierung entsprechende Initiativen?

20

Welche Informationen hat die Bundesregierung über den Mißbrauch entsprechender Daten im Ausland?

Bonn, den 3. Juni 1992

Gerd Andres Angelika Barbe Hans Gottfried Bernrath Dr. Ulrich Böhme (Unna) Hans Büttner (Ingolstadt) Norbert Gansel Conrad Gilges Günter Graf Gerlinde Hämmerle Günther Heyenn Lothar Ibrügger Renate Jäger Regina Kolbe Walter Kolbow Fritz Rudolf Körper Uwe Lambinus Robert Leidinger Dorle Marx Ulrike Mascher Adolf Ostertag Peter Paterna Dr. Willfried Penner Manfred Reimann Renate Rennebach Bernd Reuter Ottmar Schreiner Gisela Schröter Rolf Schwanitz Bodo Seidenthal Johannes Singer Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Hans-Eberhard Urbaniak Gerd Wartenberg (Berlin) Barbara Weiler Jochen Welt Dr. Peter Struck Hans-Ulrich Klose und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen