Menschenrechtsverletzungen an Frauen
der Abgeordneten Hanna Wolf, Dr. Edith Niehuis, Brigitte Adler, Angelika Barbe, Ingrid Becker-Inglau, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Rudolf Bindig, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Anni Brandt-Elsweier, Dr. Marliese Dobberthien, Rudolf Dreßler, Dr. Konrad Elmer, Elke Ferner, Monika Ganseforth, Dr. Ingomar Hauchler, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Walter Kolbow, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Ulrike Mascher, Günter Rixe, Otto Schily, Ursula Schmidt (Aachen), Renate Schmidt (Nürnberg), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Regina Schmidt-Zadel, Erika Simm, Ludwig Stiegler, Dr. Peter Struck, Margitta Terborg, Uta Titze, Karsten D. Voigt (Frankfurt), Ralf Walter (Cochem), Gerd Wartenberg (Berlin), Dr. Konstanze Wegner, Barbara Weiler, Inge Wettig-Danielmeier, Dr. Margrit Wetzel, Dr. Hans de With, Verena Wohlleben, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat am 31. Oktober 1990 den Entschließungsantrag — Drucksache 11/4150 — und die Beschlußempfehlung — Drucksache 11/7901 - „Menschenrechtsverletzungen an Frauen" einstimmig angenommen und in zehn Punkten die Bundesregierung aufgefordert, „ihre Anstrengungen zur weltweiten Durchsetzung von Menschenrechten für Frauen und für verbesserte Kontrollen ihrer Achtung unvermindert fortzusetzen".
Die erste Große Anfrage zu diesem Thema wurde bereits vor vier Jahren im März 1988 gestellt und von der Bundesregierung im November 1988 beantwortet. Daraufhin folgte im März 1989 der oben genannte Entschließungsantrag, der im Oktober 1990 als Beschlußempfehlung vom Deutschen Bundestag einstimmig angenommen wurde.
Dennoch weisen kirchliche und humanitäre Organisationen sowie Medienberichte immer eindringlicher darauf hin, daß Menschenrechtsverletzungen an Frauen zunehmend häufiger und brutaler werden. Andererseits liegen uns von entsprechenden Organisationen Klagen über die mangelhafte Umsetzung der Forderungen des Entschließungsantrags besonders bezüglich der Asylpraxis gegenüber Frauen vor. Sie werden auch durch Antworten der Bundesregierung auf diesbezügliche schriftliche Fragen bestätigt.
Wir erwarten, daß die Bundesregierung gerade auch angesichts der größer gewordenen Rolle Deutschlands ihrer humanitären Verpflichtung sichtbar nachkommt und diesbezügliche Beschlüsse des Deutschen Bundestages zügig umsetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung seither in ihren außen-, wirtschafts- und entwicklungspolitischen Beziehungen zur Verwirklichung der Menschenrechte für Frauen entwickelt oder intensiviert?
Sind die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland aufgefordert worden, ihre Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen an Frauen zu erweitern und frauenspezifische Verfolgungen stärker als bisher zu berücksichtigen, bzw. was haben diese Berichte erbracht?
Wird in den für Frauen zuständigen Ministe rien ein Bericht über Menschenrechtsverletzungen an Frauen erstellt? Wenn ja, wird er veröffentlicht?
Ist eine Sonderberichterstatterin oder ein Sonderberichterstatter zu Menschenrechtsverletzungen an Frauen bei der VN-Menschenrechtskommission eingerichtet worden? Wenn nicht, warum hat die Bundesregierung dies nicht weiter verfolgt?
Organisationen — auch Nicht-Regierungsorganisationen —, die sich für die Beseitigung von Menschenrechtsverletzungen an Frauen in den betroffenen Ländern einsetzen, sollten nach dem Entschließungsantrag verstärkt unterstützt werden. Ist dies geschehen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Warum erfolgte keine Initiative, eine ausdrückliche Klarstellung ins Asylverfahrensgesetz aufzunehmen, wonach auch wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung verfolgte Frauen Asyl genießen, bzw. hat die Bundesregierung vor, dieser Klarstellung nun zuzustimmen?
Welche Informationen wurden dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu geschlechtsspezifischen Verfolgungen von Frauen für die Beurteilung der Asylgesuche von Frauen zur Verfügung gestellt?
Wurde die Forderung umgesetzt, daß die Anhörung asylsuchender Frauen beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge durch weibliche Bedienstete durchgeführt wird? Wenn nicht, warum ist dies unterblieben?
Warum sind im Rahmen der Neuregelung des Ausländerrechts die legitimen Interessen von Ehefrauen und minderjährigen Kindern asylberechtigter Männer auf gleiche Rechtsstellung wie diese nicht berücksichtigt worden?
Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung unternommen, um innerhalb der EG auf die Entwicklung einer europäischen Flüchtlings- und Asylpolitik mit hohem Schutzniveau hinzuwirken, die einen gleichberechtigten Rechtsstatus von Flüchtlingsfrauen einschließt und der besonderen Situation von asylsuchenden und asylberechtigten Frauen gerecht wird?