Maßnahmen des Aktionsplanes II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Martina Bunge, Roland Claus, Dr. Barbara Höll, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Hakki Keskin, Katja Kipping, Monika Knoche, Jan Korte, Katrin Kunert, Elke Reinke, Dr. Petra Sitte, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 26. September 2007 verabschiedete das Bundeskabinett den „Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“. Nach Aussage der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, bündelt der Aktionsplan 133 Maßnahmen der Bundesregierung gegen alle Formen von Gewalt an Frauen (Presseerklärung vom 27. September 2007). In der Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zum Zweiten Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (September 2007) werden diverse Maßnahmen aus den zehn Handlungsfeldern Prävention, Rechtsetzung durch den Bund, Hilfesystem zur Unterstützung und Beratung Gewalt betroffener Frauen, bundesweite Vernetzung im Hilfesystem, Kooperationen zwischen staatlichen Institutionen und nichtstaatlichen Hilfsangeboten, Arbeit mit Täterinnen und Tätern, Qualifizierung und Sensibilisierung, Forschung, Europäische und sonstige internationale Zusammenarbeit sowie Unterstützungsmaßnahmen für Frauen im Ausland aufgeführt. Es fehlt jedoch ein vollständiger Überblick über die geplanten Maßnahmen und die konkreten Handlungsträger.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche 133 konkreten Maßnahmen enthält der am 26. September 2007 beschlossene „Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ sortiert nach den einzelnen Bereichen?
Bei welchen konkreten Maßnahmen handelt es sich um Fortsetzungsmaßnahmen, und bei welchen um neu zu beginnende Maßnahmen?
In welchem Stand der Umsetzung befinden sich die jeweiligen Maßnahmen, und von wem werden sie durchgeführt?
Wie viele der Maßnahmen werden in Ostdeutschland (ohne Berlin) durchgeführt?
Welcher finanzielle Rahmen wurde den jeweiligen Maßnahmen zugeordnet?
Wie hoch sind die Mittel derjenigen Maßnahmen, die in Ostdeutschland (ohne Berlin) durchgeführt werden?