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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Besuch der Bundeskanzlerin in Kolumbien

<span>Thematisierung der Menschenrechte beim Besuch der deutschen Bundeskanzlerin in Kolumbien, Verpflichtungen aus der UN-Charta, Schutz von Menschenrechts- und Gewerkschaftsaktivisten, Kriminalisierung oppositioneller Gruppen, Rechtsstaatsaufbau, Rechtssicherheit, Situation der Binnenflüchtlinge, Friedensgemeinden, Waldschützerprogramm Guardabosques, Konflikt mit den FARC, humanitärer Gefangenenaustausch, Verletzung der Souveränität Ekuadors</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

08.07.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/971723. 06. 2008

Besuch der Bundeskanzlerin in Kolumbien

der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger, Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel besuchte am 17. und 18. Mai 2008 Kolumbien. Dort lobte die Bundeskanzlerin ausdrücklich die vermeintlichen Erfolge der rechts-konservativen Regierung von Präsident Álvaro Uribe in der Wirtschaftspolitik und bei der Herstellung von öffentlicher Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit. Diese positive Einschätzung der Regierung durch die Bundeskanzlerin wird von vielen Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften in Kolumbien nicht geteilt.

Sie kritisieren beispielsweise, dass ihre Arbeit immer wieder von Vertretern der Regierung öffentlich ins Zwielicht und sogar in die Nähe terroristischer Aktivitäten gerückt wird. Durch diese öffentliche Anprangerung und dadurch, dass viele Morde an Aktivistinnen und Aktivisten ungesühnt bleiben, wird ihre Bedrohung durch paramilitärische Gruppen, die trotz des Demobilisierungsprozesses weiter bestehen oder neu gegründet wurden, noch verstärkt.

Auch Friedensgemeinden, wie die Gemeinde San José de Apartadó, die im letzten Jahr den Aachener Friedenspreis erhielt, wurden wiederholt unter den Verdacht der Nähe zu den Guerilla bzw. zum Terrorismus gestellt. Viele dieser Gemeinden werden durch Paramilitärs, reguläre Streitkräfte und teilweise auch durch Guerilla bedroht und haben bereits viele Tote zu beklagen.

Seit Jahren weisen Menschenrechtsorganisationen überdies auf die engen Verbindungen von Paramilitärs zu den staatlichen Streitkräften sowie zu Regierungsvertretern und Abgeordneten der Regierungsmehrheit hin. Gegen 65 Abgeordnete der Regierungsmehrheit wird in diesem Zusammenhang ermittelt, 33 davon sind in Haft. Ungeachtet dessen ist der Öffentlichkeit von einer kritischen Ansprache der Menschenrechtsproblematik seitens der Bundeskanzlerin nichts bekannt geworden, im Gegenteil unterstützte die Bundeskanzlerin den Kurs der Regierung Uribes ausdrücklich und kündigte eine verstärkte Zusammenarbeit an.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welche Rolle spielte die Situation der Menschenrechte in Kolumbien bei den Gesprächen der Bundeskanzlerin mit dem kolumbianischen Präsidenten?

2

Mit welchen weiteren Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern konnte die Bundeskanzlerin die Menschenrechtslage in Kolumbien erörtern, und welche von der Haltung des Präsidenten abweichenden Einschätzungen wurden dabei vorgetragen?

3

Welchen Eindruck bekam die Bundeskanzlerin dabei von der Entwicklung der Menschenrechtslage und den fortbestehenden diesbezüglichen Problemen?

4

Hat die Bundesregierung den Eindruck, dass die kolumbianische Regierung ihrer Verpflichtung aus der UN-Charta, zahlreichen Selbstverpflichtungen und den Empfehlungen der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Menschenrechtsaktivisten in ihrem Land zu schützen, in ausreichendem Maße nachkommt (bitte mit Begründung)?

5

Drang die Bundeskanzlerin gegenüber der kolumbianischen Regierung darauf, Menschenrechts- und Gewerkschaftsaktivistinnen und -aktivisten besser zu schützen und die Urheber von politisch motivierten Morden und Drohungen strafrechtlich zu verfolgen (bitte mit Begründung)?

6

Welche Verabredungen mit der kolumbianischen Regierung wurden diesbezüglich getroffen, und welche Unterstützung bietet die Bundesregierung dabei an?

7

In welcher Weise hat die Bundeskanzlerin die Kriminalisierung oppositioneller Gruppen durch Vertreter der kolumbianischen Regierung in ihren Gesprächen in Kolumbien thematisiert (bitte mit Begründung)?

8

In welcher Weise wurde in den Gesprächen der Bundeskanzlerin mit der kolumbianischen Regierung und mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft die Situation der 4 Millionen Binnenflüchtlinge thematisiert?

9

Inwiefern wird die Bundesregierung diese Problematik in ihrer Zusammenarbeit mit Kolumbien berücksichtigen?

10

Plant die Bundesregierung im Rahmen der Zusammenarbeit auf dem Feld des Rechtsstaatsaufbaus auch Maßnahmen, die zu einer Stärkung der Funktionsfähigkeit und der Unabhängigkeit des Obersten Gerichtshofs von politischer Einflussnahme beitragen können?

Wenn ja, welche?

11

Entsprechen Berichte der kolumbianischen Medien, dass die Bundesregierung die Unterstützung des von Menschenrechtsgruppen kritisierten Waldschützerprogramms „Guardabosques“ erwägt, den Tatsachen?

Welcher Art und von welchem Umfang soll diese Unterstützung sein?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Bedenken der Menschenrechtsgruppen, die das Waldschützerprogramm „Guardabosques“ dafür kritisieren, dass es die beteiligten ländlichen Gemeinden unter anderem durch Aufforderung zur Denunziation in den bewaffneten Konflikt hineinzieht?

13

Inwiefern wird die Bundesregierung diesen Bedenken Rechnung tragen?

14

Teilt die Bundesregierung die Analyse, dass dem bewaffneten Konflikt in Kolumbien tief greifende soziale Ursachen zugrunde liegen (bitte mit Erläuterung)?

15

Inwiefern spielt diese Erwägung eine Rolle für die Ausgestaltung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Kolumbien?

Welche konkreten Maßnahmen zur Armutsbekämpfung, zur Unterstützung einer Landreform, zur Wahrung der Rechte der Vertriebenen sowie zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Initiativen für einen Friedensprozess werden umgesetzt oder sind in Planung?

16

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass der Konflikt mit den FARC nur politisch und auf dem Wege von Verhandlungen, nicht aber militärisch gelöst werden kann (bitte mit Begründung)?

17

Inwiefern spielten Szenarien einer friedlichen Lösung des Konflikts mit den FARC eine Rolle bei den Gesprächen mit der kolumbianischen Regierung?

18

Teilt die Bundesregierung die positive Bewertung des französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy, die Bemühungen des venezolanischen Staatspräsidenten Hugo Chavez um die Freilassung von Geiseln der FARC betreffend (bitte mit Begründung)?

19

Welche diplomatischen Initiativen unterstützt die Bundesregierung, um zu einer friedlichen und politischen Lösung des Konflikts beizutragen?

20

Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Initiative der Schweiz, von Frankreich und Spanien aus dem Jahr 2006, die Verhandlungen über einen humanitären Gefangenenaustausch als Einstieg in Friedensverhandlungen und für die Übergabe der Gefangenen den vorübergehenden Rückzug des Militärs aus einer Zone in Kolumbien vorsah?

21

Wie wertet die Bundesregierung die Bilanz der von der Europäischen Union unterstützten Friedenslabore aus, angesichts der Kritik von Menschenrechtsorganisationen, in den Projektgebieten würden sich vielfach paramilitärische Strukturen in ziviler Form reorganisieren?

22

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Friedensgemeinden in Kolumbien politisch zu unterstützen und ihren Schutz vor Übergriffen abzusichern?

23

In welcher Weise hat die Bundesregierung gegenüber der kolumbianischen Regierung auf die Verletzung der ekuadorianischen Souveränität am 1. März 2008 durch die kolumbianische Luftwaffe und Streitkräfte reagiert?

24

Teilt die Bundesregierung die von der Organisation Amerikanischer Staaten vorgenommene Verurteilung des Übergriffs als Verletzung der Souveränität Ekuadors?

Berlin, den 20. Juni 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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