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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Entschädigung italienischer und griechischer NS-Opfer

Haltung der Bundesregierung zur Entscheidung des italienischen Kassationsgerichtshofs zur Einklagbarkeit von Schadenersatzforderungen italienischer und griechischer NS-Opfer, geplante Maßnahmen

Fraktion

DIE LINKE

Datum

08.07.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/971923. 06. 2008

Entschädigung italienischer und griechischer NS-Opfer

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Eva Bulling-Schröter, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In mehreren, am 4. Juni 2008 veröffentlichten Entscheidungen des Kassationsgerichtshofs in Rom, des obersten Zivilgerichts Italiens, wurde entschieden, dass Zwangsarbeiter aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs den deutschen Staat vor italienischen Gerichten auf Schadensersatz verklagen dürfen. Zudem wurde einer Klage von griechischen NS-Opfern statt gegeben, um eine Vollstreckungsklausel zu erhalten, damit ihre Schadensersatzurteile gegen Vermögen des deutschen Staates auf italienischem Boden vollstreckt werden können (Süddeutsche Zeitung, 5./6. Juni 2008).

Das Gericht hat im Fall des von der SS am 10. Juni 1944 an 218 Einwohnern der griechischen Ortschaft Distomo begangenen Massakers entschieden, dass griechische NS-Opfer in Italien Entschädigungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland durchsetzen können. Die Überlebenden und Angehörigen der Opfer haben bislang keinen Cent Entschädigung durch die Bundesrepublik Deutschland erhalten. Unter Verweis auf § 7 des Reichsbeamtenhaftungsgesetzes (RBHG) (1910) und, so argumentierten die Anwälte der Opfer, unter Verletzung von Artikel 3 und 23 H der Haager Landkriegsordnung, hat die Bundesrepublik Deutschland sich bisher der Verantwortung gegenüber den Opfern entzogen und geweigert, Urteile des obersten Gerichtshofes Griechenlands zu befolgen.

Mit den Urteilen aus Rom kann die Pfändung deutscher Liegenschaften in Italien durch griechische Kläger rechtmäßigerweise betrieben werden. Das Urteil des römischen Kassationsgerichtshofs ist die Bestätigung einer Rechtsprechung zugunsten der Verantwortung gegenüber den Opfern der NS-Zeit, welches das Gericht schon in dem Ferrini-Urteil n. 5044 aus dem Jahre 2004 entwickelt hat. Das Gericht hatte schon damals festgestellt, dass der deutsche Staat keine Immunität im Falle von Kriegsverbrechen genießt.

Auch im Falle der italienischen Militärinternierten hat das Gericht in Rom das Verhalten der deutschen Seite verurteilt. Die italienischen Soldaten waren nach dem Ausscheren Italiens aus dem Bündnis mit Deutschland im Herbst 1943 völkerrechtswidrig ihrer Rechte als Kriegsgefangene beraubt worden und in Deutschland unter oftmals mörderischen Bedingungen zur Arbeit gezwungen worden. Die Bundesregierung entschied damals auf Grundlage eines umstrittenen und nicht verbindlichen Gutachtens aus politischen Erwägungen heraus, den damals noch lebenden circa 120 000 italienischen Zwangsarbeitern Entschädigungsansprüche im Rahmen der „Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ vorzuenthalten.

In beiden Fällen hat das Gericht in Rom das Ansinnen der deutschen Regierung zurückgewiesen. Jetzt müssen schnellstens Gelder für die Entschädigung der Opfer bereitgestellt werden. Sollte sich die Bundesregierung weiterhin weigern, können gepfändeten Liegenschaften des deutschen Staates in Italien zwangsversteigert werden, mit weiteren Pfändungen ist zu rechnen.

Drucksache 16/9719 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Entscheidungen des italienischen Kassationshofs?

2

Beabsichtigt die Bundesregierung, weitere juristische Mittel zur Abwendung von Entschädigungszahlungen einzuleiten, und wenn ja, warum, und welche?

3

Wie hat sich der Konflikt um die Entschädigungsforderung wegen des Massakers in Distomo aus Sicht der Bundesregierung in den letzten Jahren dargestellt?

4

Können die Angehörigen der Opfer von Distomo in nächster Zeit mit einer Entschädigungszahlung durch die Bundesregierung rechnen, und wenn ja, wann?

5

Wie hat sich der Konflikt vor italienischen und deutschen Gerichten um die Entschädigungsforderungen ehemaliger italienischer Militärinternierter aus Sicht der der Bundesregierung bislang dargestellt?

6

Welche Liegenschaften bzw. Immobilien befinden sich in Italien in deutschem, staatlichen Besitz (bitte aufgliedern nach Anschrift, Größe, derzeitiger Nutzung und geschätztem Wert der Liegenschaft bzw. der Immobilie)?

7

Welche weiteren deutschen Wertobjekte befinden sich in Italien in deutschem Staatbesitz (bitte detailliert aufgliedern, und wo möglich den geschätzten Wert angeben)?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung in direkten Gesprächen mit den Prozessbevollmächtigten und Verbänden der italienischen Deportierten zu einer Lösung bezüglich der Entschädigung zu kommen, und wenn ja, was plant sie konkret, wenn nein, warum nicht?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung direkte Gespräche mit den Vertretern der Überlebenden bzw. Angehörigen aus Distomo zu führen mit dem Ziel, die Verbindlichkeiten aus dem Urteil 147/97 des LG-Livadia auszugleichen? Wenn ja, was plant sie konkret, wenn nein, warum nicht?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung, in Gespräche mit den Regierungen Griechenlands und Italiens zu treten bezüglich der römischen Entscheidung, und wenn ja, mit welchem Ziel?

11

Erwägt die Bundesregierung, eine weitere Stiftung nach dem Modell der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ für die bislang ohne Entschädigung gebliebenen NS-Opfer zu initiieren oder plant sie andere Initiativen mit diesem Ziel, und wenn nein, warum nicht?

12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine schnelle Entschädigung aller betroffenen Opfergruppen nicht nur den Opfern entgegen kommen würde, sondern auch der Glaubhaftigkeit einer menschenrechtsorientierten Politik, wie sie die Bundesregierung nach eigenen Angaben ansonsten verfolgt, unterstreichen würde?

Berlin, den 20. Juni 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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