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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Haushaltssperre für Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik (G-SIG: 16010940)

Höhe der Eingliederungsmittel, Abfluss in den ARGEs und Optionskommunen, Verschiebung von Maßnahmen durch die Haushaltssperre, Vereinbarkeit mit dem Prinzip des Forderns und Förderns <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

23.08.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/236603. 08. 2006

Haushaltssperre für Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik

der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat 1,1 Mrd. Euro des Eingliederungstitels qualifiziert gesperrt, der üblicherweise für die Finanzierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik verwendet wird. Dies wird mit der tatsächlichen Mittelbindung und dem Mittelabfluss im letzten Jahr begründet, weswegen diese Sperrung vertretbar sei. Im letzten Jahr sind lediglich 57 Prozent der Mittel des Eingliederungstitels abgeflossen. Darüber hinaus sind die gesperrten Mittel nun mit den passiven Leistungen deckungsfähig, so dass damit die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II ausgeglichen werden können. Das bedeutet, dass Mittel, die für aktive Eingliederungsleistungen vorgesehen waren, nun auch für passive Leistungen verwendet werden können. Statt Eingliederungsmaßnahmen und Arbeit zu finanzieren, wird Arbeitslosigkeit finanziert.

In der Presse wird im Hinblick auf verschiedene Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) – vor allem in Ostdeutschland, aber nicht nur – gemeldet, dass diese die nach der Sperre übrig gebliebenen Mittel bereits zu einem großen Teil verbraucht haben und für den Rest des Jahres nun die Gefahr der Handlungsunfähigkeit bestehe bzw. geplante oder bereits bewilligte Maßnahmen unsicher geworden sind. So fehlt der ARGE Leipzig beispielsweise nun eine Planungssumme von 13 Mio. Euro (Neues Deutschland 24. Juli 2006). Von den ihr nach der Haushaltssperre verbleibenden 77,5 Mio. Euro sind bereits zum 30. Juni 2006 72,98 Mio. Euro fest gebunden. Auch im Landkreis Bayreuth können keine neuen Maßnahmen mehr bewilligt werden (Frankfurter Rundschau online 20. Juli 2006). Im „Eigenbetrieb Grundsicherung für Arbeitsuchende“ des Landkreises Spree-Neiße sind zum 21. Juni 2006 aufgrund der Haushaltssperre bereits knapp 98 Prozent der Mittel gebunden. Gegenüber dem 1. Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2006 wurden die Mittel dort um etwa 4,5 Mio. Euro reduziert. Der Kreistag des Landkreises Spree-Neiße hat daher in einer Resolution an den Bundestagspräsidenten die Aufhebung der Haushaltssperre gefordert, da ansonsten keine Handlungsfähigkeit hinsichtlich der aktiven Eingliederung mehr gegeben sei.

Da mit den Mitteln des Eingliederungstitels Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik finanziert werden, stellt sich die Frage, inwiefern neben dem Fordern auch das Fördern der Arbeitsuchenden in ausreichendem Maße umgesetzt werden kann. Aktive Arbeitsmarktpolitik zielt darauf ab, die Integrationschancen Arbeitsuchender zu verbessern oder ihnen öffentlich geförderte Beschäftigungsmöglichkeiten anzubieten. Damit kann die aktive Arbeitsmarktpolitik einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Chancen zur Teilhabe am Arbeitsleben und somit auch zur sozialen Teilhabe leisten.

Eingliederungsleistungen sind für Erwerbs- und insbesondere Langzeiterwerbslose von hoher Bedeutung. Für einige ARGEn könnte mit dem Fördern nun aber Schluss sein oder sie können dies nur noch sehr eingeschränkt tun – gerade wenn sie im Interesse der Langzeiterwerbslosen bisher bereits viele Eingliederungsmaßnahmen durchgeführt haben. Daher ergeben sich aus der Haushaltssperre Fragen zu ihren Grundlagen und Konsequenzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Hat die Bundesregierung bereits Erkenntnisse aus den von den kommunalen Trägern bis zum 14. Juli 2006 erbetenen Mitteilungen über die Höhe der jeweils tatsächlich verausgabten Eingliederungsmittel sowie über darüber hinaus gebundene Mittel?

Wenn ja, welche Erkenntnisse hat sie daraus gezogen, und welche Schritte plant sie auf der Grundlage dieser Daten?

2

In welchem Umfang haben die einzelnen ARGEn oder Optionskommunen die zur Verfügung stehenden Mittel im Jahr 2006 bereits ausgeschöpft und wie viele Mittel sind fest gebunden (bitte für jede ARGE und Optionskommune einzeln beantworten)?

3

Welche Auswirkungen hat die Mittelsperrung konkret auf bewilligte und geplante Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung in den einzelnen ARGEn oder Optionskommunen?

Wie viele geplante oder schon bewilligte Maßnahmen können in den einzelnen ARGEn oder Optionskommunen nun nicht mehr durchgeführt werden (bitte für jede ARGE und Optionskommune einzeln beantworten)?

4

Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre auf Neubewilligungen von Maßnahmen, insbesondere bei Trägern, die ihre Mittel schon zu einem großen Teil ausgeschöpft oder gebunden haben?

5

Wie viele geplante Maßnahmen müssen aufgrund der Haushaltssperre auf das Jahr 2007 verschoben werden?

6

Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre auf den Haushalt 2007 und den dort zur Verfügung gestellten Eingliederungstitel?

7

Auf welcher gesetzlichen Grundlage, durch wen, in welcher Form und in welchem Umfang sollen die von der Bundesregierung angekündigten überregionalen Ausgleiche aufgrund regional bestehender Unterschiede hinsichtlich der Mittelabflüsse durchgeführt werden?

Wie viele ARGEn bzw. Optionskommunen können wie viele Mittel an wie viele andere ARGEn oder Optionskommunen abführen?

Nach welchen Kriterien sollen die zur Verfügung stehenden Mittel an die Träger verteilt werden?

8

Plant die Bundesregierung neben den überregionalen Ausgleichen weitere Schritte, um die ARGEn und Optionskommunen, die eine hohe Mittelbindung vorweisen, zu unterstützen?

Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Haushaltssperre vor dem Hintergrund des unterschiedlichen Mittelabflusses in den einzelnen Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen?

9

Inwiefern beurteilt die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass bspw. beim „Eigenbetrieb für Grundsicherung“ im Spree-Neiße-Kreis wie oben beschrieben bereits mehr als 97 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel gebunden sind – die Haushaltssperre als „Bestrafung“ für ARGEn, die – zum Teil als Lehre aus dem letzten Jahr, vor allem aber im Interesse der Langzeiterwerbslosen – nun bereits einen weitaus größeren Teil der Eingliederungsmittel genutzt bzw. verplant haben?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass bspw. in der ARGE Leipzig vorerst ein Bewilligungsstopp aufgrund der Haushaltssperre verhängt werden musste und auch andere ARGEn Handlungsunfähigkeit befürchten?

Wie verträgt sich ein solcher Bewilligungsstopp mit dem Prinzip des Forderns und Förderns?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass manche Träger – wie in ihrer Antwort auf die schriftliche Frage 2 der Abgeordneten Sabine Zimmermann auf Bundestagsdrucksache 16/2220 geschildert – kaum noch Spielraum für Neubewilligungen von Maßnahmen haben, aber sicherstellen müssen, dass eine Bewilligung und Erbringung von Eingliederungsleistungen im gesamten Haushaltsjahr gewährleistet sein müssen?

Wie bewertet sie dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Träger ihre Planungen auf der Grundlage eines erwarteten höheren Budgets getätigt haben?

12

Warum will die Bundesregierung über den weiteren Umgang mit der Mittelsperrung und mögliche regionale Umschichtungen nun schon im August entscheiden und nicht wie ursprünglich geplant erst im September?

Wodurch begründet sich aus Sicht der Bundesregierung die offenbar frühere Handlungsnotwendigkeit?

Berlin, den 2. August 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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