Künstlerinnen in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Hanna Wolf, Freimut Duve, Angelika Barbe, Ingrid Becker-Inglau, Hans Gottfried Bernrath, Anni Brandt-Elsweier, Peter Conradi, Rudolf Dreßler, Dr. Peter Eckardt, Dr. Konrad Elmer, Elke Ferner, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Monika Ganseforth, Gerlinde Hämmerle, Christel Hanewinckel, Gabriele Iwersen, Dr. Ulrich Janzen, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Eckart Kuhlwein, Dr. Uwe Küster, Dr. Christine Lucyga, Ulrike Mascher, Markus Meckel, Michael Müller (Düsseldorf), Dr. Edith Niehuis, Doris Odendahl, Günter Rixe, Siegfried Scheffler, Dieter Schloten, Ursula Schmidt (Aachen), Renate Schmidt (Nürnberg), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Regina Schmidt-Zadel, Horst Sielaff, Erika Simm, Dr. Hartmut Soell, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Wolfgang Thierse, Hans-Günther Toetemeyer, Siegfried Vergin, Hans Wallow, Ralf Walter (Cochem), Gerd Wartenberg (Berlin), Dr. Konstanze Wegner, Barbara Weiler, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Inge Wettig-Danielmeier, Dr. Margrit Wetzel, Gudrun Weyel, Dieter Wiefelspütz, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Nach einer Studie des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft „Künstlerinnen, Filmemacherinnen, Designerinnen in der Bundesrepublik Deutschland" hat die öffentliche Förderung von Kunst, Film und Design überwiegend den Charakter einer Förderung des Werkes von Männern; Frauen sind stark unterrepräsentiert: Die Kataloge der 14 bedeutendsten Kunstsammlungen in der Bundesrepublik Deutschland weisen nur zu 7,3 % die Werke von Künstlerinnen auf. Auf international bedeutenden Ausstellungen im Jahr 1989 lag der Frauenanteil bei nur 12 %, obwohl der Anteil der weiblichen Künstlerinnen mittlerweile bei 35 % liegt. An zahlreichen Hochschulen gibt es bis heute keine einzige dauerhaft berufene Professorin. Der Anteil der Regisseurinnen sinkt, je teurer die Produktion ist.
In der Vergangenheit hat die Bundesregierung im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs eine aktive Unterstützung von Künstlerinnen vermissen lassen. So lehnte sie es z. B. bei der Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes ab, Wiedereingliederungsmöglichkeiten nach Zeiten der Kindererziehung gezielt für künstlerisch kreative Frauen einzuführen. Beim Ankauf von Werken zur kulturellen Repräsentation des Bundes stammten zwischen 1985 und 1989 nur 31 von 187 angekauften Werken von Künstlerinnen, für die rund 10 % des vorgesehenen Etats, nämlich 313 780 DM von 3,1 Mio. DM ausgegeben wurden.
Ziel der vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft in Auftrag gegebenen Studie sollte es nach Aussage der Bundesregierung im Vorwort zur Veröffentlichung der Kurzfassung jetzt jedoch sein, „möglichen Handlungsbedarf zu erkennen und notwendige Maßnahmen zu entwickeln". Vor dem Hintergrund der Ergebnisse hat sie „neue Weichenstellungen" in Aussicht gestellt, um „den unverzichtbaren Beitrag von Frauen zur Kunst zu erkennen, zu würdigen und zu bewahren". Damit hat sie große Erwartungen bei den Künstlerinnen in der Bundesrepublik Deutschland geweckt.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen15
Wie beurteilt die Bundesregierung ein Teilergebnis der Studie „Künstlerinnen, Filmemacherinnen, Designerinnen in der Bundesrepublik Deutschland", wonach von jeder öffentlichen Mark, die in die Förderung künstlerischer Projekte fließt, mindestens 0,85 DM der Produktion und Präsentation des Werkes von Männern zugute kommen und höchstens 0,15 DM derjenigen des Werkes von Frauen?
In welchem Maße wurden im Zeitraum von 1990 bis 1991 Künstlerinnen beim Ankauf von Werken zur kulturellen Repräsentation des Bundes berücksichtigt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß 1991 trotz zahlreicher Bewerbungen von Künstlerinnen in der Sparte bildende Kunst keine einzige Frau ein Stipendium der Villa Massimo erhielt?
Wie beurteilt die Bundesregierung, daß sowohl bei der von ihr finanzierten kulturellen als auch in der wirtschaftlichen Filmförderung die Produktionen von Regisseurinnen immer noch deutlich in der Minderheit sind?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ihr Widerstand gegen die vom Bundesrat zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes vorgeschlagene stärkere Berücksichtigung von Frauen in den Entscheidungs- und Beratungsgremien die Anerkennung und Berücksichtigung der Leistungen von Regisseurinnen noch auf Jahre hinaus wesentlich erschweren wird?
Worin werden die von der Bundesregierung als notwendig erkannten „neuen Weichenstellungen" zur Künstlerinnenförderung bestehen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen der von ihr geförderten bzw. mitgeförderten Kulturinstitutionen (Bundeskunsthalle, Kulturstiftung der Länder etc.) und Kulturförderungsmöglichkeiten, eine stärkere Berücksichtigung des künstlerischen Schaffens von Frauen zu erreichen, und welche Maßnahmen wird sie hierzu ergreifen?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. wie plant sie, im Zuständigkeitsbereich des Bundes weiterhin darauf hinzuwirken, daß u. a. in den Stiftungsräten, Kuratorien und Entscheidungsgremien von Kulturinstitutionen und Kulturförderungsmaßnahmen des Bundes Frauen wesentlich stärker beteiligt werden als bisher?
Ist die Bundesregierung bereit, in ihrem Zuständigkeitsbereich die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Künstlerinnen durch besondere Stipendien, unter Einschluß von Kinderbetreuungszuschüssen — wie von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung kürzlich für Stipendien der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Max-Planck-Gesellschaft beschlossen — und durch Aufhebung von Altersgrenzen bei Stipendien zu fördern bzw. sich bei der Bund-Länder-Kommission für entsprechende Beschlüsse einzusetzen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode im Künstlersozialversicherungsgesetz Wiedereingliederungsmöglichkeiten nach erwerbslosen Zeiten (Kindererziehung) für künstlerisch tätige Frauen zu schaffen?
Ist die Bundesregierung auch mit Blick auf den hohen Prozentsatz der älteren Künstlerinnen, Filmemacherinnen und Designerinnen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt mit eigenem Einkommen zu bestreiten, bereit, die Deutsche Künstlerhilfe aufzustocken?
Wie viele Frauen und wie viele Männer haben in den vergangenen zehn Jahren jeweils deutsche Kunsthochschulen — unter Einschluß der Fachhochschulen und Fachschulen in der ehemaligen DDR bzw. in den neuen Ländern, soweit ihre Abschlüsse als einem Kunsthochschulabschluß gleichwertig anerkannt werden — absolviert?
Wird die Bundesregierung in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung darauf hinwirken, daß die Länder deutlich mehr Professorinnen in den künstlerischen und gestalterischen Fächern berufen und den Mittelbau an den Kunsthochschulen stärken, um in diesen Fächern die Unterrepräsentation von weiblichem Lehrpersonal abzubauen?
Wird die Bundesregierung zusammen mit den Ländern in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung die frauenfördernden Maßnahmen insbesondere des Hochschulsonderprogramms II und des Hochschulerneuerungsprogramms auf ihre Wirksamkeit auch für die Kunsthochschulen überprüfen und ggf. modifizieren mit dem Ziel einer wirksameren Frauenförderung und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf?
Wird die Bundesregierung eine Bestandsaufnahme der Situation von Künstlerinnen, Filmemacherinnen, Designerinnen und von Künstlerinnen anderer Sparten in den neuen Bundesländern sowie die Fortschreibung der bisherigen Forschungsergebnisse fördern und die dazu erforderlichen wissenschaftlichen Arbeiten ausschreiben?