Nachrüstung osteuropäischer Atomkraftwerke mit deutschen Mitteln
des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In den letzten Monaten wurde vermehrt über internationale Hilfsprogramme zur Sanierung der maroden Atomkraftwerke in Osteuropa, insbesondere in der GUS diskutiert, nicht zuletzt auf dem G 7-Wirtschaftsgipfel in München. Milliarden DM sollen eingesetzt werden, um Atomkraftwerke, die in der Regel in der Bundesrepublik Deutschland nicht genehmigungsfähig sind, dem westlichen Gefährdungspotential anzugleichen. Von interessierter Seite wird immer wieder darauf hingewiesen, daß der Betrieb dieser maroden Atomkraftwerke notwendig sei, um die Energieversorgung in diesen osteuropäischen Staaten zu gewährleisten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche Kostenschätzungen für eine Nachrüstung der Atomkraftwerke in der GUS bzw. in den osteuropäischen Staaten sind Grundlage für finanzwirksame Entscheidungen der Bundesregierung in dieser Frage?
Welche Energieverluste treten derzeit an den für Ost- und Westeuropa lebensnotwendigen Erdgaspipelines in der GUS und Osteuropa auf, und mit welchem Kostenaufwand und in welcher Zeit könnten diese Leitungen bzw. Förderanlagen saniert werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß zwischen dem slowakischen Staatsbetrieb SEP Bratislava und einem Konsortium aus den westeuropäischen Elektrizitätsunternehmen Bayernwerke, EDF und Preußenelektra am 3. Oktober 1991 eine Übereinkunft abgeschlossen wurde, wonach ein Kredit des Konsortiums in Höhe von 1,1 Milliarden DM für die Finanzierung des Baus des Atomkraftwerks Mochovce über den Export elektrischer Energie aus der Slowakei zurückgezahlt werden soll, und wie vereinbart sich das mit der angeblichen Notwendigkeit des Betriebs des Atomkraftwerks zur Sicherstellung der slowakischen Energieversorgung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in Mochovce mit deutscher Beteiligung vier Blöcke vom Typ WWER-440/W-213 fertiggebaut werden sollen, angesichts der Tatsache, daß der Bau gleicher Anlagen in Greifswald eingestellt wurde, weil eine Genehmigung nach deutschem Atomrecht wegen der vielen Sicherheitsmängel nicht möglich ist?