BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Struktur und Ursachen unzureichender Beschäftigung von Behinderten (G-SIG: 12011042)

Umsetzung des Beschlusses der Bundesregierung zur Förderung der Einstellung Behinderter, Vorbildfunktion der öffentlichen Arbeitgeber, Nichterreichen der Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte bei versch. Behörden, Entwicklung der Beschäftigung Schwerbehinderter in der Privatwirtschaft, Erhöhung der Ausgleichsabgabe, Beschäfigungsquote für Schwerbehinderte in Ostdeutschland

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

24.02.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/341008.10.92

Struktur und Ursachen unzureichender Beschäftigung von Behinderten

der Abgeordneten Regina Kolbe, Ottmar Schreiner, Gerd Andres, Holger Bartsch, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Büttner (Ingolstadt), Konrad Gilges, Günther Heyenn, Lothar Ibrügger, Renate Jäger, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Walter Kolbow, Ulrike Mascher, Adolf Ostertag, Manfred Reimann, Renate Rennebach, Antje-Marie Steen, Margitta Terborg, Hans-Eberhard Urbaniak, Barbara Weiler, Dr. Peter Struck, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Arbeitgeber mit mindestens 16 Arbeitsplätzen sind nach § 13 Schwerbehinderteengesetz verpflichtet, 6 % dieser Plätze mit Schwerbehinderten zu besezen. Sowohl öffentliche wie private Arbeitgeber kommen dieser Verpflichtung nicht oder nur unzureichend nach. Im Oktober 1990 waren 1,07 Mio. solcher Pflichtplätze bei deutschen Arbeitgebern vorhanden, von denen jedoch nur ca. 800 000 mit Schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen besetzt waren. Die Besetzungsquote bewegt sich bereits über einen längeren Zeitraum unter 5 %, bis 1990 war zuletzt eine fallende Tendenz zu verzeichnen. Demnach besteht Regelungsbedarf in der Beschäftigungspolitik, zumal das Arbeitsleben in einer Leistungsgesellschaft nicht nur besondere Bedeutung für die Eingliederung Behinderter hat, sondern auch einen Ausweis der sozialen Kompetenz einer Gesellschaft in der Behandlung benachteiligter Bevölkerungsgruppen insgesamt darstellt.

In dem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:

I. Beschluß der Bundesregierung zur Förderung der Einstellung Behinderter

Die Bundesregierung hat mit dem Beschäftigungsbericht für Schwerbehinderte für das Jahr 1990 einen Beschluß zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter im öffentlichen Dienst des Bundes veröffentlicht (Anlage zur Drucksache 12/2050). Danach ist eine Reihe verschiedener Möglichkeiten zur Beschäftigungsförderung Behinderter vorgesehen.

In dem Zusammenhang ergehen folgende Fragen:

1. Fortbildung von Personalreferenten und ähnliches, für die Einstellung Behinderter bedeutsames Personal.

Inwieweit sind die vorgesehenen Fortbildungen und Arbeitsmarktgespräche solcher Referenten bereits abgeschlossen worden?

Wann ist mit den entsprechenden Zusatzeffekten bei Beschäftigung Behinderter auf Basis dieser Fortbildung zu rechnen, und welche Ergebnisse lassen sich bereits gegenwärtig festhalten?

2. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sollte eine Analyse zu arbeitssuchenden Schwerbehinderten im Hinblick auf die Möglichkeiten zur Einstellung im öffentlichen Dienst erstellen.

Wann ist mit dem Abschluß dieser Arbeit zu rechnen?

3. Alle Ressorts haben Regelungen über die Besetzung freier Stellen mit Schwerbehinderten zu treffen.

Inwieweit stellen die im Beschluß der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen Neuerungen gegenüber der bisherigen Praxis dar, und warum sind solche Maßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt nicht Teil der Einstellungsverfahren gewesen?

4. Aus welchen Gründen kann die vorgesetzte Dienststelle die Zustimmung zur Einstellungsentscheidung, gegen die die Schwerbehindertenvertretung Widerspruch eingelegt hat, verweigern?

5. Stellt der Hinweis für die ärztlichen Dienste, daß behinderte Bewerber auch ohne Ausschluß vorzeitiger Dienstunfähigkeit als Beamte eingestellt werden können, eine Neuerung dar, und warum ist dieser Hinweis gegebenenfalls an die ärztlichen Dienste nicht bereits früher erfolgt?

6. Die Bundesregierung hat die einzelnen Ressorts veranlaßt, Richtliniern über die Förderung von Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter zu erstellen.

Warum haben bis dahin nicht alle Ressorts Richtlinien für die Einstellung Behinderter erstellt?

7. Bestanden solche Richtlinien auch für diejenigen Ressorts, die die Beschäftigungsquote zum Zeitpunkt des Beschäftigungsberichtes nicht eingehalten haben, und weshalb ist die Beschäftigungsquote gegebenenfalls trotzdem nicht erreicht worden?

8. Welche Maßnahmen sind in der Vergangenheit ergriffen worden, um die Umsetzung der Richtlinien zu gewährleisten?

9. Nach geltendem Recht müssen Arbeitsplätze so gestaltet sein, daß die Erfüllung der Mindestbeschäftigungsquote gewährleistet ist.

Aus welchen Gründen sieht sich die Bundesregierung in ihrem Beschluß veranlaßt, auf die Umsetzung der bestehenden Rechtslage extra hinzuweisen, und wie haben die Ressorts im Anschluß an den Beschluß der Bundesregierung bislang darauf hingewirkt, bauliche und technische Hindernisse, die der Einstellung Behinderter entgegenstehen, zu beseitigen?

10. Welche Ergebnisse hat die Überprüfung der Tauglichkeitsanforderungen bei den einzelnen Ressorts ergeben?

11. Die Bundesregierung weist in dem Beschluß auf die Schaffung personeller Kapazitäten zur Umsetzung i. S. von § 6 Abs. 1 SchwbG hin.

Warum sind die Voraussetzungen nicht bereits in der Vergangenheit geschaffen worden?

11. Vorbildfunktion der öffentlichen Arbeitgeber — Stand der Beschäftigung Schwerbehinderter bei einzelnen Bundesdienststellen und nachgeordneten Behörden —

Soweit im Folgenden Fragen zu Maßnahmen zur Förderung der Behindertenbeschäftigung durch die einzelnen Dienststellen erfragt werden, sind damit solche Schritte gemeint, die die Behörden über die von der Bundesregierung in oben genanntem Beschluß hinaus ergreifen müssen. Darunter sind z. B. besondere Maßnahmen zur Beschäftigung wie auch zur Ausbildung Schwerbehinderter in den jeweiligen Arbeitsfeldern der Dienststellen zu verstehen (zu nennen sind innerbehördliche Möglichkeiten wie etwa besondere Anpassungen von Dienstplänen und gegebenenfalls geänderte Handhabung der Schichtbelegung usw.), spezielle Kontakte zu Interessenvertretungen Behinderter, den Wohlfahrtsverbänden und schulischen Ausbildungseinrichtungen für Behinderte, um so besondere Möglichkeiten einer Eingliederung Behinderter in das Arbeitsleben und die Erhöhung der Beschäftigung zu eröffnen.

Unter den Bundesbehörden sticht das Bundesministerium des Innern bereits seit längerer Zeit als diejenige Institution hervor, deren nachgeordnete Dienststellen über Jahre nicht in der Lage gewesen sind, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeschäftigung zu gewährleisten. Inzwischen ist der Beschäftigungsgrad der gesamten Innenbehörden auf ein Niveau von 3,7 % abgesunken, während er 1988 noch 4,1 % betragen hat.

12. Insbesondere die durch die deutsche Einheit hinzu gekommenen nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums des Innern in den neuen Ländern sind fast durchgängig erheblich unter der erforderlichen Beschäftigungsquote geblieben. Andererseits ist die Arbeitslosigkeit unter den Behinderten in Ostdeutschland im Zuge der gegenwärtigen Anpassungskrise besonders hoch.

Welche Gründe haben zu dieser Diskrepanz zwischen den ost- und westdeutschen Dienststellen geführt?

13. Welche besonderen Maßnahmen werden seitens des Bundesministeriums des Innern getroffen, um diesem Umstand abzuhelfen, und ist in absehbarer Zeit mit einer nachhaltigen Verbesserung der Beschäftigungsquote zu rechnen?

14. Wie wird von seiten der Bundesregierung die Möglichkeit beurteilt, die Beschäftigung Schwerbehinderter dadurch zu erhöhen, daß die entsprechende Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber angehoben wird?

15. Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung nicht angemessen, angesichts der erheblichen Zahl an unbesetzten Stellen bei den Grenzschutzkommandos, eine entsprechend Bleichhohe Zahl an Arbeitsplätzen in der Verwaltung der Kommandos als Kompensation bereitzustellen, ohne daß dadurch soziale Härten für andere Personenkreise, insbesondere für Vollzugsbeamte, die mit Erreichen des 50. Lebensjahres aus dem Wechselschicht- in den Verwaltungsdienst versetzt werden, entstehen zu lassen?

16. Welche Art der Behinderung weisen die wenigen, bei den Grenzschutzkommandos eingesetzten Schwerbehinderten auf?

17. Warum werden gegebenenfalls nicht mehr solcher Behinderter bei den Kommandos beschäftigt?

18. Beim personell in dieser Hinsicht bedeutsamen Bundeskriminalamt verharrt die Zahl der beschäftigten Behinderten bereits über einen längeren Zeitraum unter der erforderlichen Quote.

Welche Gründe liegen dafür neben der Voraussetzung zur Vollzugsdiensttauglichkeit vor, und welche besonderen Maßnahmen werden ergriffen, um diesem Umstand abzuhelfen?

19. Welche Gründe liegen für die Nichteinhaltung der Quote bei der Deutschen Ausgleichsbank vor, und welche besonderen Maßnahmen werden ergriffen, um diesem Umstand abzuhelfen?

20. Beschäftigung Schwerbehinderter bei nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums der Finanzen

Welche Gründe liegen dafür vor, daß verschiedene Oberfinanzdirektionen im alten Bundesgebiet bereits seit Jahren die vorgeschriebene Beschäftigungsquote nicht erreichen?

Welche spezifischen Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, diesem Mißstand abzuhelfen, und werden diese ergriffen?

21. Welche besonderen Gründe liegen dafür vor, daß bei den neuen Oberfinanzdirektionen in den neuen Ländern sogar nur weniger als 1 % der Beschäftigten Schwerbehinderte sind, und welcher Grad der Beschäftigung Schwerbehinderter ist für die nähere Zukunft zu erwarten?

22. Beschäftigung Schwerbehinderter im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Wie läßt sich die Tatsache begründen, daß bei dem Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr bzw. dem Katholischen Militärbischofsamt die vorgeschriebene Quote nur etwa je zur Hälfte ausgefüllt wird?

23. Wie kommt die Fehlbelegung bei den beiden Universitäten der Bundeswehr in Hamburg und München zustande?

24. Beschäftigung Schwerbehinderter im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

Insbesondere die Angestellten-Ersatzkassen verfügen über eine erhebliche Anzahl an Pflichtplätzen. Es ist besonders bedenklich, daß es ausgerechnet hier ein erhebliches Defizit bei der Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungsquote gibt.

Welche Gründe haben zu diesem Mißstand geführt, und besteht Aussicht, diesem auf kurze Sicht abzuhelfen?

25. Beschäftigung Schwerbehinderter im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation

Welche Gründe liegen für die relative Unterbeschäftigung Behinderter beim Bundesamt für Post und Telekommunikation vor?

26. Beschäftigung Schwerbehinderter im Zuständigkeitsbereich des Bundesrechnungshofes

Die Beschäftigungsquote Behinderter hat sich über die Jahre kontinuierlich verschlechtert.

Welche Gründe sieht die Bundesregierung für diese Entwicklung?

27. Beschäftigung Schwerbehinderter im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bundesbahn

Die Beschäftigung verharrt auch hier auf geringerem Niveau als vorgeschrieben. Zuletzt handelte es sich dabei immerhin um ca. 3 500 unbesetzte Pflichtplätze.

Welche Gründe liegen hierfür vor, und welche Maßnahmen werden bei der Deutschen Bundesbahn ergriffen, um dem abzuhelfen?

28. Beschäftigung Schwerbehinderter im Zuständigkeitsbereich der Reichsbahn

Die Reichsbahn besetzt nur etwa die Hälfte der Pflichtplätze mit Schwerbehinderten.

Welche besonderen, neben den unter den Fragen 12 bis 14 erfragten Gründe liegen dafür vor, und wie wird sich die Situation im Zuge der zu erwartenden Umstrukturierung der Reichsbahn in den nächsten Jahren voraussichtlich entwickeln?

29. Im Oktober 1990 waren bei Gebietskörperschaften, sonstigen Körperschaften und Anstalten bzw. Stiftungen öffentlichen Rechts im Bundesdurchschnitt nur 5,4 % der Beschäftigten Schwerbehinderte im Sinne der Anrechenbarkeit. Die gesetzlich vorgeschriebene Quote ist nur in den Arbeitsamtsbezirken Nordrhein-Westfalen, Saarland, Nordbayern und in West-Berlin übererfüllt worden. Demgegenüber erreichen bundesunmittelbare Dienststellen höhere Quoten.

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über diese unzureichende Höhe der Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten in Dienststellen der Länder und Gemeinden vor?

30. Wie entwickelt sich die Beschäftigung Schwerbehinderter bei den öffentlichen Stellen in den neuen Ländern?

31. Werden für die Weiterbeschäftigung Behinderter bei der gegenwärtigen Personalausdünnung in den neuen Ländern angesichts der für sie besonders prekären Situation am Arbeitsmarkt besondere Vorkehrungen getroffen?

III. Beschäftigung Schwerbehinderter in der privaten Wirtschaft in Westdeutschland

Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit war 1990 mit 540 700 Behinderten eine Deckungsquote von etwa 4,1 % der Beschäftigten erreicht. Damit ist ein abnehmender Trend bestätigt worden, dem zufolge die Pflichtzahl der zu besetzenden Arbeitsplätze insgesamt zuletzt 1982 annähernd erreicht worden ist. Die Zahl der unbesetzten Pflichtplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hat in diesem Zeitraum um über 50 % zugenommen, während die Zahl der beschäftigten, anrechenbaren Behinderten und ihnen gleichgestellte Personen um ca. 200 000 Personen oder 20 % gesunken ist.

32. Wo liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für diese allgemeine Entwicklung?

33. Der wichtigste Maßstab zur Beurteilung der Arbeitsmarktlage ist die Arbeitslosenquote.

Warum weist die Bundesanstalt für Arbeit keine Arbeitslosenquoten für Behinderte aus?

Soweit es hierfür Berechnungsprobleme gibt, sieht sich die Bundesregierung in der Lage, zumindest geschätzte Arbeitslosenquoten zu veröffentlichen?

34. Mit der Novellierung des Schwerbehindertengesetzes von 1986 sind die Pflichten der Arbeitgeber gegenüber Schwerbehinderten präzisiert worden. So ist nach § 14 Abs. 1 Satz 1 zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit insbesondere beim Arbeitsamt gemeldeten Schwerbehinderten besetzt werden können. Dabei sind die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen (§ 25 Abs. 2) und die in § 23 genannten Vertretungen zu hören. Diese Verpflichtungen werden in der Praxis so gut wie gar nicht beachtet.

Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, der genannten Vorschrift bei der Einstellungspraxis von Betrieben Geltung zu verschaffen, und wird daran gedacht, die Nichteinhaltung künftig mit gesetzlichen Sanktionen zu belegen?

35. Mit der Novellierung von 1986 ist es zu einem Abbau sogenannter einstellungshemmender Vorschriften gekommen, verbunden mit der Hoffnung seitens der Bundesregierung, daß sich damit das Einstellungsverhalten gegenüber Schwerbehinderten positiv verändern würde.

Hat sich dieses Einstellungsverhalten tatsächlich positiv verändert, und woran läßt sich das erkennen?

Wenn nicht, wird daran gedacht, den Abbau der sogenannten einstellungshemmenden Vorschriften (Kündigungsschutz, Kürzung des Zusatzurlaubs, Nichtzählung der Ausbildungsplätze bei der Berechnung der Beschäftigungspflichtquote) zurückzunehmen?

36. Welche anderen Maßnahmen werden von seiten der Bundesregierung künftig für notwendig gehalten und ergriffen?

37. Ein bislang wenig ausgeschöpftes Potential zur Beschäftigung von Schwerbehinderten stellen solche Betriebe dar, die insgesamt zwischen 16 und 500 Arbeitsplätze aufweisen. Die Quote lag hier im Jahr 1990 zwischen 3,0 % und 4,1 %. In diesem Bereich wären bis zu 360 000 Arbeitsplätze mit Behinderten zu besetzen gewesen.

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung besondere Gründe, daß Klein- und mittelständische Betriebe ihre Pflichtbesetzung derart vernachlässigen, und sind gegebenenfalls besondere Maßnahmen denkbar oder vorgesehen, um dem entgegenzutreten?

38. Welche Gründe liegen dafür vor, daß vor allem in den Arbeitsamtsbezirken Nord (ohne Mecklenburg-Vorpommern) wie auch in Bayern und Baden-Württemberg nicht einmal 4 % der Pflichtplätze belegt waren und somit noch unter dem Bundesdurchschnitt (alte Länder) lagen?

39. Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, warum der Anteil von Arbeitgebern ohne anrechenbare beschäftigte Schwerbehinderte in den sogenannten Tertiärsektoren der Volkswirtschaft, vor allem Handel, Verkehr, Nachrichtenübermittlung und übrige Dienstleistungen überdurchschnittlich hoch liegt?

40. Wie hat sich die Zahl der schwerbehinderten Frauen und die der schwerbehinderten Männer, die in der Privatwirtschaft beschäftigt sind, absolut (West- und Ostdeutschland sowie aufgeschlüsselt nach Regionen seit Oktober 1990) und relativ im Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Erwerbspersonen sowie zu der Zahl der erwerbsfähigen Schwerbehinderten entwickelt?

Gibt es auch in diesem Bereich eine geschlechtsspezifische Benachteiligung von Frauen?

41. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Vorschläge des Beirates für Rehabilitation beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zur Rechtsstellung, Entlohnung und Mitbestimmung Behinderter in den Werkstätten für Behinderte zu verwirklichen?

42. In welcher Höhe sind im Jahr 1991 Ausgleichsabgaben von Unternehmern fällig geworden, die ihre Pflichtzahl an mit Schwerbehinderten zu besetzenden Arbeitsplätzen nicht erfüllt haben?

43. Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe ein geeignetes Mittel, um die Beschäftigung Schwerbehinderter zu steigern?

IV. Entwicklung der Beschäftigung Schwerbehinderter in der privaten Wirtschaft in Ostdeutschland

44. Läßt sich die vergleichsweise geringere Beschäftigung von Behinderten in Ostdeutschland allein durch die Rückstände im Anerkennungsverfahren erklären, oder gibt es dafür auch wirtschaftspolitische Gründe?

45. Die Quote beschäftiger Behinderter bzw. ihnen gleichgestellter Personen im oben genannten Sinne lag am 3. Oktober 1990 im Beitrittsgebiet bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern bei etwa 4,9 %.

Wie hoch liegt sie gegenwärtig?

46. Wie verteilt sich diese Beschäftigung auf die Unternehmen nach Größenklassen, und wie viele dieser Unternehmen beschäftigen keine Behinderten im oben genannten Sinne?

47. Wie verteilt sich die Beschäftigung Behinderter auf die Branchen in Ostdeutschland?

48. Wie viele Scherbehinderte nehmen an ABM, Maßnahmen zur Fortbildung und Umschulung bzw. Qualifizierung teil, und wird damit der entsprechende Anteil am Bestand der Arbeitslosen erreicht?

49. Wie strukturiert sich die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter in den neuen Ländern und Ost-Berlin absolut und jeweils nach Geschlecht in Relation zu Arbeitslosen insgesamt, Erwerbspersonen und bezogen auf die erwerbsfähigen Schwerbehinderten (mit und ohne Werkstätten für Behinderte)?

Fragen49

1

Inwieweit sind die vorgesehenen Fortbildungen und Arbeitsmarktgespräche solcher Referenten bereits abgeschlossen worden?

Wann ist mit den entsprechenden Zusatzeffekten bei Beschäftigung Behinderter auf Basis dieser Fortbildung zu rechnen, und welche Ergebnisse lassen sich bereits gegenwärtig festhalten?

2

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sollte eine Analyse zu arbeitssuchenden Schwerbehinderten im Hinblick auf die Möglichkeiten zur Einstellung im öffentlichen Dienst erstellen.

Wann ist mit dem Abschluß dieser Arbeit zu rechnen?

3

Alle Ressorts haben Regelungen über die Besetzung freier Stellen mit Schwerbehinderten zu treffen.

Inwieweit stellen die im Beschluß der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen Neuerungen gegenüber der bisherigen Praxis dar, und warum sind solche Maßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt nicht Teil der Einstellungsverfahren gewesen?

4

Aus welchen Gründen kann die vorgesetzte Dienststelle die Zustimmung zur Einstellungsentscheidung, gegen die die Schwerbehindertenvertretung Widerspruch eingelegt hat, verweigern?

5

Stellt der Hinweis für die ärztlichen Dienste, daß behinderte Bewerber auch ohne Ausschluß vorzeitiger Dienstunfähigkeit als Beamte eingestellt werden können, eine Neuerung dar, und warum ist dieser Hinweis gegebenenfalls an die ärztlichen Dienste nicht bereits früher erfolgt?

6

Die Bundesregierung hat die einzelnen Ressorts veranlaßt, Richtliniern über die Förderung von Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter zu erstellen.

Warum haben bis dahin nicht alle Ressorts Richtlinien für die Einstellung Behinderter erstellt?

7

Bestanden solche Richtlinien auch für diejenigen Ressorts, die die Beschäftigungsquote zum Zeitpunkt des Beschäftigungsberichtes nicht eingehalten haben, und weshalb ist die Beschäftigungsquote gegebenenfalls trotzdem nicht erreicht worden?

8

Welche Maßnahmen sind in der Vergangenheit ergriffen worden, um die Umsetzung der Richtlinien zu gewährleisten?

9

Nach geltendem Recht müssen Arbeitsplätze so gestaltet sein, daß die Erfüllung der Mindestbeschäftigungsquote gewährleistet ist.

Aus welchen Gründen sieht sich die Bundesregierung in ihrem Beschluß veranlaßt, auf die Umsetzung der bestehenden Rechtslage extra hinzuweisen, und wie haben die Ressorts im Anschluß an den Beschluß der Bundesregierung bislang darauf hingewirkt, bauliche und technische Hindernisse, die der Einstellung Behinderter entgegenstehen, zu beseitigen?

10

Welche Ergebnisse hat die Überprüfung der Tauglichkeitsanforderungen bei den einzelnen Ressorts ergeben?

11

Die Bundesregierung weist in dem Beschluß auf die Schaffung personeller Kapazitäten zur Umsetzung i. S. von § 6 Abs. 1 SchwbG hin.

Warum sind die Voraussetzungen nicht bereits in der Vergangenheit geschaffen worden?

12

Insbesondere die durch die deutsche Einheit hinzu gekommenen nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums des Innern in den neuen Ländern sind fast durchgängig erheblich unter der erforderlichen Beschäftigungsquote geblieben. Andererseits ist die Arbeitslosigkeit unter den Behinderten in Ostdeutschland im Zuge der gegenwärtigen Anpassungskrise besonders hoch.

Welche Gründe haben zu dieser Diskrepanz zwischen den ost- und westdeutschen Dienststellen geführt?

13

Welche besonderen Maßnahmen werden seitens des Bundesministeriums des Innern getroffen, um diesem Umstand abzuhelfen, und ist in absehbarer Zeit mit einer nachhaltigen Verbesserung der Beschäftigungsquote zu rechnen?

14

Wie wird von seiten der Bundesregierung die Möglichkeit beurteilt, die Beschäftigung Schwerbehinderter dadurch zu erhöhen, daß die entsprechende Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber angehoben wird?

15

Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung nicht angemessen, angesichts der erheblichen Zahl an unbesetzten Stellen bei den Grenzschutzkommandos, eine entsprechend Bleichhohe Zahl an Arbeitsplätzen in der Verwaltung der Kommandos als Kompensation bereitzustellen, ohne daß dadurch soziale Härten für andere Personenkreise, insbesondere für Vollzugsbeamte, die mit Erreichen des 50. Lebensjahres aus dem Wechselschicht- in den Verwaltungsdienst versetzt werden, entstehen zu lassen?

16

Welche Art der Behinderung weisen die wenigen, bei den Grenzschutzkommandos eingesetzten Schwerbehinderten auf?

17

Warum werden gegebenenfalls nicht mehr solcher Behinderter bei den Kommandos beschäftigt?

18

Beim personell in dieser Hinsicht bedeutsamen Bundeskriminalamt verharrt die Zahl der beschäftigten Behinderten bereits über einen längeren Zeitraum unter der erforderlichen Quote.

Welche Gründe liegen dafür neben der Voraussetzung zur Vollzugsdiensttauglichkeit vor, und welche besonderen Maßnahmen werden ergriffen, um diesem Umstand abzuhelfen?

19

Welche Gründe liegen für die Nichteinhaltung der Quote bei der Deutschen Ausgleichsbank vor, und welche besonderen Maßnahmen werden ergriffen, um diesem Umstand abzuhelfen?

20

Welche Gründe liegen dafür vor, daß verschiedene Oberfinanzdirektionen im alten Bundesgebiet bereits seit Jahren die vorgeschriebene Beschäftigungsquote nicht erreichen?

Welche spezifischen Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, diesem Mißstand abzuhelfen, und werden diese ergriffen?

21

Welche besonderen Gründe liegen dafür vor, daß bei den neuen Oberfinanzdirektionen in den neuen Ländern sogar nur weniger als 1 % der Beschäftigten Schwerbehinderte sind, und welcher Grad der Beschäftigung Schwerbehinderter ist für die nähere Zukunft zu erwarten?

22

Wie läßt sich die Tatsache begründen, daß bei dem Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr bzw. dem Katholischen Militärbischofsamt die vorgeschriebene Quote nur etwa je zur Hälfte ausgefüllt wird?

23

Wie kommt die Fehlbelegung bei den beiden Universitäten der Bundeswehr in Hamburg und München zustande?

24

Insbesondere die Angestellten-Ersatzkassen verfügen über eine erhebliche Anzahl an Pflichtplätzen. Es ist besonders bedenklich, daß es ausgerechnet hier ein erhebliches Defizit bei der Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungsquote gibt.

Welche Gründe haben zu diesem Mißstand geführt, und besteht Aussicht, diesem auf kurze Sicht abzuhelfen?

25

Welche Gründe liegen für die relative Unterbeschäftigung Behinderter beim Bundesamt für Post und Telekommunikation vor?

26

Die Beschäftigungsquote Behinderter hat sich über die Jahre kontinuierlich verschlechtert.

Welche Gründe sieht die Bundesregierung für diese Entwicklung?

27

Die Beschäftigung verharrt auch hier auf geringerem Niveau als vorgeschrieben. Zuletzt handelte es sich dabei immerhin um ca. 3 500 unbesetzte Pflichtplätze.

Welche Gründe liegen hierfür vor, und welche Maßnahmen werden bei der Deutschen Bundesbahn ergriffen, um dem abzuhelfen?

28

Die Reichsbahn besetzt nur etwa die Hälfte der Pflichtplätze mit Schwerbehinderten.

Welche besonderen, neben den unter den Fragen 12 bis 14 erfragten Gründe liegen dafür vor, und wie wird sich die Situation im Zuge der zu erwartenden Umstrukturierung der Reichsbahn in den nächsten Jahren voraussichtlich entwickeln?

29

Im Oktober 1990 waren bei Gebietskörperschaften, sonstigen Körperschaften und Anstalten bzw. Stiftungen öffentlichen Rechts im Bundesdurchschnitt nur 5,4 % der Beschäftigten Schwerbehinderte im Sinne der Anrechenbarkeit. Die gesetzlich vorgeschriebene Quote ist nur in den Arbeitsamtsbezirken Nordrhein-Westfalen, Saarland, Nordbayern und in West-Berlin übererfüllt worden. Demgegenüber erreichen bundesunmittelbare Dienststellen höhere Quoten.

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über diese unzureichende Höhe der Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten in Dienststellen der Länder und Gemeinden vor?

30

Wie entwickelt sich die Beschäftigung Schwerbehinderter bei den öffentlichen Stellen in den neuen Ländern?

31

Werden für die Weiterbeschäftigung Behinderter bei der gegenwärtigen Personalausdünnung in den neuen Ländern angesichts der für sie besonders prekären Situation am Arbeitsmarkt besondere Vorkehrungen getroffen?

32

Wo liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für diese allgemeine Entwicklung?

33

Der wichtigste Maßstab zur Beurteilung der Arbeitsmarktlage ist die Arbeitslosenquote.

Warum weist die Bundesanstalt für Arbeit keine Arbeitslosenquoten für Behinderte aus?

Soweit es hierfür Berechnungsprobleme gibt, sieht sich die Bundesregierung in der Lage, zumindest geschätzte Arbeitslosenquoten zu veröffentlichen?

34

Mit der Novellierung des Schwerbehindertengesetzes von 1986 sind die Pflichten der Arbeitgeber gegenüber Schwerbehinderten präzisiert worden. So ist nach § 14 Abs. 1 Satz 1 zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit insbesondere beim Arbeitsamt gemeldeten Schwerbehinderten besetzt werden können. Dabei sind die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen (§ 25 Abs. 2) und die in § 23 genannten Vertretungen zu hören. Diese Verpflichtungen werden in der Praxis so gut wie gar nicht beachtet.

Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, der genannten Vorschrift bei der Einstellungspraxis von Betrieben Geltung zu verschaffen, und wird daran gedacht, die Nichteinhaltung künftig mit gesetzlichen Sanktionen zu belegen?

35

Mit der Novellierung von 1986 ist es zu einem Abbau sogenannter einstellungshemmender Vorschriften gekommen, verbunden mit der Hoffnung seitens der Bundesregierung, daß sich damit das Einstellungsverhalten gegenüber Schwerbehinderten positiv verändern würde.

Hat sich dieses Einstellungsverhalten tatsächlich positiv verändert, und woran läßt sich das erkennen?

Wenn nicht, wird daran gedacht, den Abbau der sogenannten einstellungshemmenden Vorschriften (Kündigungsschutz, Kürzung des Zusatzurlaubs, Nichtzählung der Ausbildungsplätze bei der Berechnung der Beschäftigungspflichtquote) zurückzunehmen?

36

Welche anderen Maßnahmen werden von seiten der Bundesregierung künftig für notwendig gehalten und ergriffen?

37

Ein bislang wenig ausgeschöpftes Potential zur Beschäftigung von Schwerbehinderten stellen solche Betriebe dar, die insgesamt zwischen 16 und 500 Arbeitsplätze aufweisen. Die Quote lag hier im Jahr 1990 zwischen 3,0 % und 4,1 %. In diesem Bereich wären bis zu 360 000 Arbeitsplätze mit Behinderten zu besetzen gewesen.

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung besondere Gründe, daß Klein- und mittelständische Betriebe ihre Pflichtbesetzung derart vernachlässigen, und sind gegebenenfalls besondere Maßnahmen denkbar oder vorgesehen, um dem entgegenzutreten?

38

Welche Gründe liegen dafür vor, daß vor allem in den Arbeitsamtsbezirken Nord (ohne Mecklenburg-Vorpommern) wie auch in Bayern und Baden-Württemberg nicht einmal 4 % der Pflichtplätze belegt waren und somit noch unter dem Bundesdurchschnitt (alte Länder) lagen?

39

Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, warum der Anteil von Arbeitgebern ohne anrechenbare beschäftigte Schwerbehinderte in den sogenannten Tertiärsektoren der Volkswirtschaft, vor allem Handel, Verkehr, Nachrichtenübermittlung und übrige Dienstleistungen überdurchschnittlich hoch liegt?

40

Wie hat sich die Zahl der schwerbehinderten Frauen und die der schwerbehinderten Männer, die in der Privatwirtschaft beschäftigt sind, absolut (West- und Ostdeutschland sowie aufgeschlüsselt nach Regionen seit Oktober 1990) und relativ im Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Erwerbspersonen sowie zu der Zahl der erwerbsfähigen Schwerbehinderten entwickelt?

Gibt es auch in diesem Bereich eine geschlechtsspezifische Benachteiligung von Frauen?

41

Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Vorschläge des Beirates für Rehabilitation beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zur Rechtsstellung, Entlohnung und Mitbestimmung Behinderter in den Werkstätten für Behinderte zu verwirklichen?

42

In welcher Höhe sind im Jahr 1991 Ausgleichsabgaben von Unternehmern fällig geworden, die ihre Pflichtzahl an mit Schwerbehinderten zu besetzenden Arbeitsplätzen nicht erfüllt haben?

43

Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe ein geeignetes Mittel, um die Beschäftigung Schwerbehinderter zu steigern?

44

Läßt sich die vergleichsweise geringere Beschäftigung von Behinderten in Ostdeutschland allein durch die Rückstände im Anerkennungsverfahren erklären, oder gibt es dafür auch wirtschaftspolitische Gründe?

45

Die Quote beschäftiger Behinderter bzw. ihnen gleichgestellter Personen im oben genannten Sinne lag am 3. Oktober 1990 im Beitrittsgebiet bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern bei etwa 4,9 %.

Wie hoch liegt sie gegenwärtig?

46

Wie verteilt sich diese Beschäftigung auf die Unternehmen nach Größenklassen, und wie viele dieser Unternehmen beschäftigen keine Behinderten im oben genannten Sinne?

47

Wie verteilt sich die Beschäftigung Behinderter auf die Branchen in Ostdeutschland?

48

Wie viele Scherbehinderte nehmen an ABM, Maßnahmen zur Fortbildung und Umschulung bzw. Qualifizierung teil, und wird damit der entsprechende Anteil am Bestand der Arbeitslosen erreicht?

49

Wie strukturiert sich die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter in den neuen Ländern und Ost-Berlin absolut und jeweils nach Geschlecht in Relation zu Arbeitslosen insgesamt, Erwerbspersonen und bezogen auf die erwerbsfähigen Schwerbehinderten (mit und ohne Werkstätten für Behinderte)?

Bonn, den 8. Oktober 1992

Regina Kolbe Ottmar Schreiner Gerd Andres Holger Bartsch Hans Gottfried Bernrath Dr. Ulrich Böhme (Unna) Hans Büttner (Ingolstadt) Konrad Gilges Günther Heyenn Lothar Ibrügger Renate Jäger Dr. Hans-Hinrich Knaape Walter Kolbow Ulrike Mascher Adolf Ostertag Manfred Reimann Renate Rennebach Antje-Marie Steen Margitta Terborg Hans-Eberhard Urbaniak Barbara Weiler Dr. Peter Struck Hans-Ulrich Klose und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen