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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Maßnahmen der Bundesregierung zur Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz (G-SIG: 12011050)

Bund-Länder-Finanzausgleich zur Finanzierung des mit der Neuregelung des § 218 StGB gegebenen Rechts auf einen Kindergartenplatz

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Frauen und Jugend

Datum

02.11.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/343814.10.92

Maßnahmen der Bundesregierung zur Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz

der Abgeordneten Michael Habermann, Christel Hanewinckel, Hans Gottfried Bernrath, Ingrid Becker-Inglau, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Anni Brandt-Elsweier, Peter Büchner (Speyer), Dr. Marliese Dobberthien, Dr. Konrad Elmer, Elke Ferner, Arne Fuhrmann, Walter Kolbow, Brigitte Lange, Robert Leidinger, Dr. Edith Niehuis, Dr. Helga Otto, Margot von Renesse, Günter Rixe, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Regina Schmidt-Zadel, Bodo Seidenthal, Lisa Seuster, Erika Simm, Dr. Peter Struck, Ralf Walter (Cochem), Barbara Weiler, Hildegard Wester, Inge Wettig-Danielmeier, Hanna Wolf, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Nachdem der Deutsche Bundestag sich im Rahmen der Neuregelung des § 218 StGB für das Recht auf einen Kindergartenplatz für alle Kinder ausgesprochen hat, gilt es nun umgehend, die finanziellen Voraussetzungen für die Investitionen bei Ländern und Kommunen zu schaffen.

Um zu Beginn des Jahres 1996 die notwendige Anzahl von Kindergartenplätzen verfügbar zu haben, müssen bereits jetzt Entscheidungen über die Lastenverteilung der Finanzierung getroffen werden. Der Deutsche Bundestag ist in seinem Beschluß davon ausgegangen, daß sich der Bund an diesen Lasten beteiligt.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie und wann wird die Bundesregierung den Auftrag des Deutschen Bundestages, die aus der zusätzlichen Schaffung von Kindergartenplätzen entstehenden Kosten gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden zu tragen, umsetzen?

2

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß der noch fehlende und vom Deutschen Bundestag geforderte Finanzausgleich zwischen der Bundesregierung und den Ländern im Zusammenhang mit den sozialen Maßnahmen im Schwangeren- und Familienhilfegesetz, insbesondere für Planungs- und Investitionsentscheidungen der Länder, hinderlich ist?

3

Ist die Bundesregierung bereit, auf dem Wege eines Sofortprogramms und damit im Vorgriff auf einen noch auszuhandelnden Bund-Länder-Finanzausgleich sich an den von Ländern und Kommunen zu tragenden Kosten des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes zu beteiligen?

4

Gibt es derzeit zwischen der Bundesregierung und den Ländern Gespräche über eine gerechte Lastenverteilung der Kosten aus dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz?

Wenn nein, ist der Bund bereit, umgehend solche Gespräche zu initiieren?

Bonn, den 14. Oktober 1992

Michael Habermann Dr. Helga Otto Christel Hanewinckel Margot von Renesse Hans Gottfried Bernrath Günter Rixe Ingrid Becker-Inglau Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Dr. Ulrich Böhme (Unna) Regina Schmidt-Zadel Anni Brandt-Elsweier Bodo Seidenthal Peter Büchner (Speyer) Lisa Seuster Dr. Marliese Dobberthien Erika Simm Dr. Konrad Elmer Dr. Peter Struck Elke Ferner Ralf Walter (Cochem) Arne Fuhrmann Barbara Weiler Walter Kolbow Hildegard Wester Brigitte Lange Inge Wettig-Danielmeier Robert Leidinger Hanna Wolf Dr. Edith Niehuis Hans-Ulrich Klose und Fraktion

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