Angleichung europäischer Standards bei Bußgeldregelungen im Straßenverkehr
der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 1. September 2008 tritt der neue Bußgeldkatalog für Vergehen im Straßenverkehr in Kraft. Vor dem Hintergrund der Bestrebungen, die rechtlichen Standards innerhalb der Europäischen Union anzugleichen, ergeben sich Fragen zum Stand der Normenangleichung. Außerdem macht die Debatte um geplante Erhöhungen der Bußgeldsätze Fragen zur Zielrichtung der stattgefundenen Novellierung des Bußgeldkatalogs erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Existieren auf der Ebene der Europäischen Union (EU) gesetzliche Vorhaben oder Regelungen zur Vereinheitlichung von rechtlichen Standards zur Ahndung von Verkehrsverstößen?
Wenn ja, in welche Richtung gehen diese?
Wenn nein, warum nicht?
Worin bestehen die im europäischen Vergleich gravierenden Unterschiede bei Regelungen zur Ahndung von Straßenverkehrsverstößen in den einzelnen Mitgliedsländern der EU?
Worin bestehen im Vergleich zum jetzt noch gültigen Bußgeldkatalog die zum 1. September 2008 in Kraft tretenden Änderungen, und warum werden diese vorgenommen?
Welchen Beitrag leistet der neue Bußgeldkatalog zur Angleichung europäischer Rechtsnormen bzw. Standards?
Erhebt der Bund Statistiken über Anzahl und Höhe der Vergehen und verordnete Verwarnungen und Bußgelder im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung?
Welche Informationen haben sich aus solchen Erhebungen ergeben?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, erhält die Bundesregierung diese statistischen Übersichten, und welche Informationen haben sich daraus ergeben?
Ist mit der Überarbeitung des Bußgeldkatalogs die Erhöhung der Verkehrssicherheit oder eine Einnahmeerhöhung für die Haushalte der Kommunen beabsichtigt (Antwort bitte ausführlich begründen)?
Auf Grundlage welcher Untersuchungen bzw. Daten kommt die Bundesregierung ggf. zu dem Schluss, dass durch Erhöhung von Bußgeldern die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht wird?
Warum ist mit dem ab dem 1. September 2008 gültigen Bußgeldkatalog keine Sozialstaffelung, wie z. B. im Strafgesetzbuch (StGB), vorgenommen worden?
Was spricht dagegen?
Gibt es im europäischen Vergleich Länder, die Regelungen zur sozialen Staffelung von Bußgeldern bei Vergehen im Straßenverkehr getroffen haben?
Wenn ja, welche Länder sind das, und wie ist die Staffelung vorgenommen worden?
Wo genau liegt in der Gesetzeslage der Bundesrepublik Deutschland die Grenze zwischen Ahndung nach Bußgeldkatalog und strafrechtlicher Relevanz von Verkehrsverstößen?