Entwicklung der Sozialhilfeleistungen für Kinder im Vergleich zu den Transferleistungen für Kinder
der Abgeordneten Michael Habermann, Christel Hanewinckel, Angelika Barbe, Hans-Gottfried Bernrath, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Peter Büchner (Speyer), Edelgard Bulmahn, Klaus Daubertshäuser, Arne Fuhrmann, Gerlinde Hämmerle, Walter Kolbow, Horst Kubatschka, Brigitte Lange, Margot von Renesse, Lisa Seuster, Dr. Peter Struck, Margitta Terborg, Ralf Walter (Cochem), Hildegard Wester, Verena Wohlleben, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Nach Aussagen der Bundesregierung sind die Leistungen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG), insbesondere als Hilfe zum Lebensunterhalt, im Vergleich zu den Einkommen unterer Lohngruppen zu hoch. Das Bundesministerium der Finanzen belegt diese Behauptung anhand der Gegenüberstellung des Nettoeinkommens eines repräsentativen Arbeitnehmer-Haushalts mit zwei Kindern und der einem Vier-Personen-Haushalt zur Verfügung stehenden monatlichen Sozialhilfe (vgl. FAZ vom 7. Januar 1993).
Dem Arbeitnehmerhaushalt verbleibt bei einer monatlichen Bruttolohnsumme von 3 120 DM einschließlich aller Transferleistungen eine Nettosumme von 2 738 DM. Der auf Sozialhilfe angewiesenen Familie verbleibt ein Nettoeinkommen von 2 659 DM.
Die Differenz zwischen Nettolohnsumme aus unselbständiger Arbeit und Sozialhilfeanspruch der Vergleichsfamilie wird seitens der Bundesregierung als zu gering angesehen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen7
Auf welcher Berechnungsgrundlage basiert das vom Bundesministerium der Finanzen in seiner Gegenüberstellung genannte Bruttoeinkommen von 3 120 DM, und wie hoch war die jährliche Bezugsgröße in den Jahren von 1983 bis heute?
I. Repräsentativer Arbeitnehmer-Haushalt
Mit welcher Steuer- und Sozialabgabenlast war das jeweilige Bruttoeinkommen von 1983 jährlich bis heute belastet, und welche prozentuale Veränderung (des Brutto/Nettoveinkommensverhältnisses) ergab sich dadurch?
Welche nominale Höhe hatten die einzelnen, dem Arbeitnehmer-Haushalt zustehenden kinderbezogenen Leistungen von 1983 jährlich bis heute, und wie haben sich diese jährlich nominal und prozentual verändert?
In welchem Verhältnis standen die kinderbezogenen Leistungen zum Nettoeinkommen des Arbeitnehmer-Haushalts von 1983 jährlich bis heute?
Welchen Anspruch hatte die Vergleichsfamilie von 1983 jährlich bis heute nach dem BSHG, und welche nominale und prozentuale Erhöhung hat die Sozialhilfe in den jeweiligen Jahren erfahren?
II. Vier-Personen-Haushalt, Leistungsempfänger nach dem BSHG
In welchem Verhältnis standen die anteiligen BSHG-Leistungen für die minderjährigen Kinder zu der von der Vergleichsfamilie bezogenen Gesamtleistung nach dem BSHG von 1983 jährlich bis heute?
In welchem Verhältnis standen Kindergeld und Kindergeldzuschlag der Vergleichsfamilie zu den jeweiligen BSHG-Regelsätzen für Kinder von 1983 jährlich bis heute?