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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Situation ehrenamtlicher Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in den Jugendverbänden (G-SIG: 12011381)

Verbesserung der sozialrechtlichen Stellung ehrenamtlicher Mitarbeiter (u.a. Urlaubsregelung, Ausbildungsförderung, Versicherungsschutz)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Frauen und Jugend

Datum

19.04.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/466429.03.93

Situation ehrenamtlicher Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in den Jugendverbänden

der Abgeordneten Renate Schmidt (Nürnberg), Ralf Walter (Cochem), Hanna Wolf, Ingrid Becker-Inglau, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Anni Brandt-Elsweier, Ursula Burchardt, Dr. Marliese Dobberthien, Dr. Peter Eckardt, Dr. Konrad Elmer, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Monika Ganseforth, Gerlinde Hämmerle, Stephan Hilsberg, Dr. Karl-Heinz Klejdzinski, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Dr. Edith Niehuis, Doris Odendahl, Günter Rixe, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Ursula Schmidt (Aachen), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Regina Schmidt-Zadel, Bodo Seidenthal, Erika Simm, Siegfried Vergin, Lydia Westrich, Dr. Peter Struck, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Nach Schätzungen der Sachverständigenkommission des Achten Jugendberichts sind in den Jugendverbänden ca. 615 000 Jugendliche und Erwachsene ehrenamtlich als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Diese ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern mit ihrem Engagement nicht nur die Alltagspraxis der Jugendverbände — die hauptamtlich ausgeführt unbezahlbar wäre —, sondern garantieren auch den verbandlichen Anspruch von demokratischer Selbstorganisation und der Interessenvertretung Jugendlicher.

Im Achten Jugendbericht des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit wird die Ehrenamtlichkeit positiv gewürdigt: „Ehrenamtliche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen haben für die Jugendarbeit eine herausragende Bedeutung, qualitativ und quantitativ. Da sie nicht in beruflichen Abhängigkeiten und Verpflichtungen stehen, sich mit den Zielen der Jugendarbeit stark identifizieren, ermöglicht die Mitarbeit von Ehrenamtlichen eher Selbstorganisationschancen, gesellschaftliches Engagement und weniger pädagogisierte Beziehungen. "

Trotz dieser anerkennenden Darstellung der Tätigkeit von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit nach wie vor völlig unzureichend. Am 14. Mai 1982 beschloß die Konferenz der Jugendminister von Bund und Ländern ein 15-Punkte-Programm zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements. Im elften Jahr nach der Verabschiedung dieser Forderungen sind die darin verankerten Punkte bis heute weitgehend nicht erfüllt.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen22

1

Welche Initiativen haben die Bundesregierung bzw. die Länder ergriffen, um die Forderung der Konferenz der Jugendminister von Bund und Ländern nach Verankerung eines Rechtsanspruchs auf 15 Arbeitstage Sonderurlaub, der bundeseinheitlich geregelt werden soll, zur Teilnahme an Aus- und Fortbildung sowie Veranstaltungen der Verbände und dessen Finanzierung unter Beibehaltung des Rechts auf Bildungsurlaub umzusetzen?

2

Falls die Bundesregierung bzw. die Länder keine Initiativen ergriffen haben sollten, wann beabsichtigen sie, entsprechende Initiativen einzubringen?

3

Falls die Bundesregierung bzw. die Länder nicht beabsichtigen, derartige Initiativen einzubringen, warum nicht?

4

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, daß bei der Studienplatzvergabe über die ZVS der Ortspräferenz von Bewerbern, die einen Sonderantrag auf Berücksichtigung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in Jugendverbänden gestellt haben, nicht Rechnung getragen wird, und was hat sie ggf. in den Gremien der ZVS unternommen, um die Vergabepraxis entsprechend zu verbessern bzw. die ZVS-Infos zu ergänzen, um die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber auf die Möglichkeit der Sonderantragstellung aufmerksam zu machen?

5

Wird ehrenamtliche Tätigkeit in Jugendverbänden von den Ausbildungsförderungsämtern regelmäßig als „schwerwiegender Grund" für die Leistung von Ausbildungsförderung über die Förderungsdauer hinaus für eine angemessene Zeit anerkannt (§ 15 Abs. 3 Ziffer 1 BAföG) bzw. wenn nicht, was beabsichtigt die Bundesregierung in Besprechungen mit den Ländern oder auf dem Erlaßwege zu tun, um die Bewilligungspraxis zu vereinheitlichen (Kriterien für die Anerkennung und die Dauer der Verlängerung der Förderung) bzw. die betroffenen BAföG-geförderten Auszubildenden auf diese Möglichkeit der Förderungsverlängerung auf besonderen Antrag aufmerksam zu machen?

6

Besteht für ehrenamtliche Mitarbeiter der Jugendverbände die Möglichkeit, auf ihren Wunsch beim Wehr- und Zivildienst zu Einsatzorten eingezogen zu werden, die die Fortsetzung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit ermöglichen?

7

Falls nicht, wann beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechende Möglichkeiten zu eröffnen?

8

Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um eine Entlastung der ehrenamtlich Tätigen von den im Rahmen dieser Tätigkeit anfallenden Kosten, z. B. Fahrt-, Porto-, Telefonkosten, zu ermöglichen?

9

Falls die Bundesregierung bisher keine Initiativen ergriffen hat, wann beabsichtigt sie, entsprechend tätig zu werden?

10

Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um ehrenamtlich Tätigen die Kosten für Kinder- und andere Sozialbetreuung zu erstatten, die im Rahmen der Ausübung ihres Amtes entstehen?

11

Falls die Bundesregierung bisher keine Initiative ergriffen hat, wann beabsichtigt sie, diese zu ergreifen?

12

Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um ein Bundesgesetz zu verankern, das einen Rechtsanspruch auf zeitlich befristete Beurlaubung (bis zu fünf Jahren) für ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jugendverbände in Leitungsfunktionen einheitlich regelt und die Rückkehr an den früheren Arbeitsplatz gesetzlich garantiert?

13

Falls die Bundesregierung bisher keine Initiative ergriffen hat, wann beabsichtigt sie, diese zu ergreifen?

14

Welche Initiative hat die Bundesregierung ergriffen, um eine Aufwertung des Gruppenleiter-/Gruppenleiterinnen-Ausweises, der nach Qualifikation durch Jugendverbände ausgehändigt wird, durch bundeseinheitliche Vereinbarungen, z. B. praktische Vergünstigungen bei Fahrpreisermäßigungen und die Anerkennung als Jugendpresseausweis, zu erreichen?

15

Falls die Bundesregierung keine Initiative ergriffen hat, wann beabsichtigt sie, initiativ zu werden, bzw. warum will sie weiterhin untätig bleiben?

16

Welche Initiativen haben die Bundesregierung bzw. die Länder und an der Neuordnung von Berufen oder der Studienreform Beteiligte unternommen, um für Studierende und Auszubildende in einschlägigen Ausbildungsgängen die Anerkennung der Tätigkeit als ehrenamtliche Mitarbeiter als Praktikumszeiten/Studienleistung zu erreichen?

17

Falls die Bundesregierung bzw. die Länder bisher keine Initiativen ergriffen haben, wann beabsichtigen sie, diese zu ergreifen, bzw. warum wollen sie weiterhin untätig bleiben?

18

Was haben die Länder bisher unternommen bzw. welche Initiativen hat die Bundesregierung im Rahmen der gemeinsamen Bildungsplanung ergriffen, um in den Ländern eine einheitliche Praxis der Gewährung von Freistellung ehrenamtlich tätiger Schülerinnen und Schüler vom Schulunterricht (z. B. an den Samstagen) für Veranstaltungen im Rahmen der Jugendverbandsarbeit zu erreichen?

19

Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um bestehende einkommens- und steuerrechtliche Vergünstigungen für Entschädigungen und bei Aufwendungen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit zu erweitern und zu verbessern?

20

Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Träger der Jugendverbandsarbeit von bürokratischen Anforderungen (vor allem im Bereich des Zuschuß- und Nachweisverfahrens), insbesondere im Hinblick auf die Verwaltungsvorschriften zu den Haushaltsordnungen des Bundes (und der Länder), zu entlasten?

21

Was unternehmen die Bundesregierung bzw. die Länder, um Aus- und Fortbildung von ehrenamtlich tätigen Schülerinnen und Schillern, Auszubildenden und Studierenden finanziell zu unterstützen, und in welchem Umfang geschieht das?

22

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den Versicherungsschutz (Haftpflicht, Unfall-, Rechtsschutz) für ehrenamtlich Tätige zu verbessern, und wenn ja, was hat sie bisher zur Erreichung dieses Zieles unternommen?

Bonn, den 26. März 1993

Renate Schmidt (Nürnberg) Ralf Walter (Cochem) Hanna Wolf Ingrid Becker-Inglau Hans Gottfried Bernrath Dr. Ulrich Böhme (Unna) Anni Brandt-Elsweier Ursula Burchardt Dr. Marliese Dobberthien Dr. Peter Eckardt Dr. Konrad Elmer Evelin Fischer (Gräfenhainichen) Monika Ganseforth Gerlinde Hämmerle Stephan Hilsberg Dr. Karl-Heinz Klejdzinski Horst Kubatschka Eckart Kuhlwein Dr. Edith Niehuis Doris Odendahl Günter Rixe Horst Schmidbauer (Nürnberg) Ursula Schmidt (Aachen) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Regina Schmidt-Zadel Bodo Seidenthal Erika Simm Siegfried Vergin Lydia Westrich Dr. Peter Struck Hans-Ulrich Klose und Fraktion

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