wettbewerbliche Situation bei den Tankstellen in den neuen Bundesländern
der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
In den neuen Bundesländern gab es zum Zeitpunkt der Vereinigung nur Tankstellen der Marke Minol.
Die Treuhandanstalt hat durch den sog. Leuna/Minol-Vertrag die Tankstellen an den ELF-Konzern veräußert. Dabei sollte jedoch sichergestellt werden, daß nicht alle Tankstellen bei Minol bleiben. Neben anderen Markentankstellen sollten, insbesondere auch sog. Freie Tankstellen bei der Verteilung des Minol-Tankstellennetzes in Betracht kommen.
Wir fragen die Bundesregierung deshalb:
Fragen8
Wie viele Tankstellen der Marke Minol gab es am 3. Oktober 1990 in der ehemaligen DDR? Wie viele davon waren an Autobahnen gelegen, und wie viele Tankstellen sind hinzugekommen?
Wie viele Tankstellen, die am 3. Oktober 1990 bereits bestanden, sind aus dem Minol-Vertriebsnetz ausgegliedert worden?
An welche Vertriebsnetze, Marken Oder Freie Tankstellen sind Tankstellen von Minol abgegeben worden, und wie hoch sind die Zahlen?
Ist sichergestellt, daß an den aufnehmenden Vertriebsnetzen ELF nicht indirekt beteiligt ist, bzw. anderweitig wirtschaftlichen Einfluß hat, beispielsweise durch Stiftungen?
Wie sieht die geplante Vergabe von Tankstellen an den neu zu bauenden Autobahnen aus? Wen sehen diese vor? Gibt es vorläufige oder endgültige Verträge und mit welcher Dauer? Wurden Erbbaurechtsverträge abgeschlossen?
Mit welchem Tenor äußerte sich das Bundeskartellamt zum Verhalten von ELF? Ist ein Einschreiten dieser Behörde zu erwarten? Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu diesem Komplex?
Aus welchen Gründen ist die in dem zwischen dem TED-Konsortium und der Treuhandanstalt abgeschlossenen sog. ELF/Minol-Vertrag vorgesehene 10 %ige Beteiligung des Mineralölmittelstandes am Tankstellennetz der Minol bislang nicht realisiert worden?
Wie hat sich die EG-Kommission zu diesem Themenkomplex geäußert? Liegen fusionsrechtliche Genehmigungen vor?