Auswirkungen einer neuen EG-Zuckermarktordnung auf Entwicklungsländer
der Abgeordneten Brigitte Adler, Dr. R. Werner Schuster, Ingrid Becker-Inglau, Hans Gottfried Bernrath, Rudolf Bindig, Dr. Ingomar Hauchler, Dr. Uwe Holtz, Dr. Klaus Kübler, Christoph Matschie, Dieter Schanz, Horst Sielaff, Günter Schluckebier, Dr. Peter Struck, Hans-Günther Toetemeyer, Hans Wallow, Verena Wohlleben, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die derzeit geltende EG-Zuckermarktordnung läuft am 30. Juni 1993 aus. Die ursprünglich vorgesehene Reform der Zuckermarktregelungen wurde per Agrarministerratsbeschluß auf das nächste Jahr verschoben, weil der immer noch ausstehende Abschluß der GATT-Verhandlungen abgewartet werden soll.
Im Vorfeld der geplanten Zuckermarkt-Reform ist darauf zu achten, daß nicht nur die Interessen der EG-Rübenerzeuger und der EG-Zuckerindustrie Berücksichtigung finden. Auch die Zuckererzeugung in den Entwicklungsländern, vor allem in den AKP-Staaten, wird durch die Ergebnisse der GATT-Verhandlungen und der dann geplanten Zuckermarkt-Reform erheblich beeinflüßt werden.
Insbesondere die im Zuckerprotokoll vertraglich vereinbarte Lieferung von 1,3 Mio. Tonnen AKP-Zucker zu EG-Binnenmarktpreisen wird bei einer voraussehbaren Preissenkung zu einem Einkommensverlust der AKP-Erzeuger führen. Enorme wirtschaftliche und soziale Schwierigkeiten in den betroffenen Ländern, die in hohem Maße vom Zuckerexport abhängig sind, wären die Folge.
Auch die Tatsache, daß die EG sich in der Vergangenheit zum weltweit größten Zuckerexporteur entwickelt hat, und so mit dazu beitrug, die Weltmarktpreise auf ein extrem niedriges Niveau zu drücken, muß im Rahmen einer neuen EG-Zuckerpolitik überdacht werden.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen12
Wie hat sich der Selbstversorgungsgrad für Zucker (EG/Deutschland) in den letzten zehn Jahren entwickelt, und in welchem Umfang (EG/Deutschland) ist Zucker (einschließlich Verarbeitungsprodukte) in Drittstaaten exportiert worden?
Welche Haushaltskosten verursacht die derzeit gültige EG-Zuckermarktordnung insbesondere durch den Export von zur Zeit rund 5,6 Mio. Tonnen Zucker?
Welcher Anteil der EG-Zuckerexporte an Drittländer geht in Entwicklungsländer, und welche Entwicklungsländer importieren EG-Zucker? Aus welchen Ländern deckten die EG-Zucker importierenden Entwicklungsländer vorher ihren Zuckerbedarf?
Wäre eine Ausdehnung des Süd-Südhandels bzw. zukünftig auch des Ost-Südhandels zur wirtschaftlichen Stabilisierung der erwähnten Regionen sinnvoll? Wenn ja, wie unterstützt die Bundesregierung dieses Ziel?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem anhaltend niedrigen Weltmarktpreis für Zucker und der EG-Zuckerexportpolitik, und wie bewertet sie diese aus entwicklungspolitischer Sicht?
Sieht die Bundesregierung in Zusammenhang mit den Fragen 4 und 5 die Notwendigkeit, die EG-Zuckererzeugung dem EG-Eigenbedarf anzupassen und beispielsweise die geltende C-Zucker-Regelung abzuschaffen, und welche Auswirkungen hätte dies für die europäischen Rübenerzeuger?
Wie bewertet die Bundesregierung die im Sonderbericht zur EG-Zuckermarktordnung (Nr. 4/91) des EG-Rechnungshofes vertretene Auffassung hinsichtlich
— der Spekulationsmöglichkeiten mit C-Zucker (Übertragungsmechanismus, Lagerkostenausgleich),
— der Abwicklung des Zuckerprotokolls (AKP-Staaten) im Rahmen des EAGFL,
— der EG-Haltung, einem Internationalen Zuckerabkommen mit wirtschaftlichen Bestimmungen nicht beizutreten, weil die ihr angebotene Ausfuhrquote nicht ausreichen würde, weiterhin hohe Mengen C-Zucker auf dem Weltmarkt absetzen zu können,
— des Preisdämpfungseffektes aufgrund der EG-Zuckerausfuhren auf dem Weltmarkt,
— der durch das Marktordnungssystem entstehenden Kosten für den Gemeinschaftshaushalt?
Welche Auswirkungen wird der GATT-Agrarkompromiß (Abbau der internen Preisstützung, Reduzierung der Agrarexporte und Abbau des Außenschutzes) voraussichtlich auf den EG-Zuckersektor und auf die deutschen Rübenerzeuger haben?
Wird es im Rahmen der Reform der EG-Zuckermarktordnung zu einer Veränderung des Zuckerprotokolls (AKP-Staaten) kommen, und tritt die Bundesregierung im Falle von Zuckerpreissenkungen dafür ein, daß nicht nur die EG-Rübenerzeuger einen Einkommensausgleich erhalten, sondern auch die AKP-Erzeuger im Umfang der mit der EG vertraglich festgelegten Liefermenge (1,3 Mio. t) ?
Wie bewertet die Bundesregierung die portugiesische Einfuhr von präferenziertem AKP-Zucker in Höhe von 75 000 Tonnen jährlich, und wird an dieser Regelung im Zuge der EG-Zuckermarkt-Neuordnung festgehalten?
Welche Interessen und Positionen (Quotenausgestaltung, Festlegung der Preise, AKP-Zucker etc.) wird die Bundesregierung bei den anstehenden Verhandlungen zur Reform des EG-Zuckermarktes vertreten?
Welche Maßnahmen hat die EG in der Vergangenheit unternommen, um die horizontale und vertikale Diversifizierung in den vom Rohzucker-Export besonders abhängigen AKP-Staaten voranzubringen, und wie unterstützt die Bundesregierung dieses Ziel?