Einbeziehung von Europol in ESVP-Missionen und Nutzung von für polizeiliche Zwecke erhobenen Daten zur Durchsetzung außenpolitischer Ansprüche der EU
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Inge Höger, Dr. Norman Paech, Petra Pau, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bislang galt für die Arbeitsweise der Europäischen Union, dass die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit getrennt von den vergemeinschafteten Bereichen der Europäischen Kommission und den intergouvernementalen Strukturen des Europäischen Rates erfolgen soll. Mit Unterstützung des Rates der Europäischen Union hatte die slowenische EU-Ratspräsidentschaft eine Initiative ergriffen mit dem Ziel, einen Informationsaustausch zwischen Europol und den zivilen Mechanismen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) zu entwickeln. Nach Auffassung des Europäischen Rates soll die Zusammenarbeit zwischen den für die internen und die externen Aspekte der Sicherheit Verantwortlichen intensiviert werden. Der Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung über den Austausch nicht personenbezogener Daten ist im Juni 2008 vom Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bestätigt worden und soll von den Mitgliedstaaten zügig umgesetzt werden. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten bis Ende 2008 Möglichkeiten prüfen, auch personenbezogene Daten auszutauschen.
Zur Begründung der Dringlichkeit der Maßnahmen verweist der Rat insbesondere auf die vom Kosovo ausgehende Kriminalität innerhalb der EU (EU Dok 5466/1/08). Dies kann allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die vorgesehenen Maßnahmen den Charakter von Europol erheblich verändern würden. Bislang dient Europol der Bekämpfung grenzüberschreitender, schwerer organisierter Kriminalität innerhalb der EU und nicht der Durchsetzung außenpolitischer Ziele der EU. Aufgabe der ESVP ist hingegen nicht die Kriminalitätsbekämpfung innerhalb der EU. Hinzu kommt, dass viele der zivilen Mechanismen der ESVP de facto Polizeieinsätze in Kriegs- und Krisengebieten sind und/oder in Verbindung mit militärischen EU-Missionen stattfinden, wie z. B. derzeit in Afghanistan, Bosnien oder der DR Kongo.
Die Bedenken gegen diese Form der Zusammenarbeit verstärken sich noch angesichts der zu erwartenden Ausweitung der Zugriffsrechte von Europol auf das im Aufbau befindliche Schengener Informationssystem SIS 2 und die Daten von Visa-Antragsteller/-innen und Asylantragsteller/-innen (VIS und EURODAC).
Ähnlich den Entwicklungen in einigen Mitgliedstaaten droht diese Initiative nun auf europäischer Ebene die Trennung zwischen Instrumenten zur Gewährleistung der inneren und der äußeren Sicherheit weiter aufzuheben und dabei sowohl das Recht auf Datenschutz als auch die parlamentarische Kontrolle weiter einzuschränken.
Drucksache 16/10012 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Auf welche nationalen, europäischen und internationalen Datenbestände haben ESVP-Missionen gegenwärtig schreibenden und lesenden Zugriff (bitte detailliert ausführen unter Angabe der jeweiligen Instanzen und Rechtsgrundlagen)?
Welche Position hat die Bundesregierung bei der Ausarbeitung der Verwaltungsvereinbarung für Kooperationsmechanismen zwischen Europol und den zivilen ESVP-Missionen vertreten, und wie bewertet sie den Entwurf, der im Juni dem Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) vorgelegt wurde (bitte begründen)?
Welchen Zeitrahmen sieht die Bundesregierung für die Zustimmung des Rates und für die nationale Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung?
Welche Vorteile erhofft sich die Bundesregierung für die Anwendung der zivilen Mechanismen der ESVP durch den Austausch von Informationen mit Europol?
Welche Vorteile erhofft sich die Bundesregierung für die Arbeit von Europol durch den Austausch von Informationen mit den zivilen ESVP-Missionen?
Inwiefern ist das Prinzip der Trennung von inneren und äußeren, polizeilichen und militärischen Aufgaben durch die Einbeziehung von Europol in zivile ESVP-Missionen, die bekanntermaßen zum Teil stark mit militärischen ESVP-Missionen kooperieren, zu vereinbaren?
Ist eine Kooperation zwischen Europol und der European Gendarmerie Force (EGF), die sowohl als Teil von zivilen als auch von militärischen ESVP-Missionen eingesetzt werden kann, geplant? Wenn ja, wie wird bei dieser Kooperation die Trennung von polizeilichen und militärischen Aufgaben vereinbart?
Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung der Austausch von Daten zwischen Europol und zivilen ESVP-Missionen mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Zweckbindung erhobener Daten zu vereinbaren, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass Europol Daten zur Aufrechterhaltung der inneren (EU-)Sicherheit erhebt, die ESVP aber eine Angelegenheit der (EU-)Außenpolitik ist?
Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung die Umsetzung der erwähnten Verwaltungsvereinbarung unterstützen (bitte ggf. falls möglich den Wortlaut etwa geplanter gesetzlicher bzw. untergesetzlicher Regelungen angeben), und bis wann, und in welcher Form will sie den Deutschen Bundestag hierüber unterrichten?
Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung bei der Prüfung der Möglichkeiten, Mechanismen für den Austausch personenbezogener Daten zwischen Europol und zivilen ESVP-Missionen zu entwickeln, gekommen, bzw. bis wann will sie die Prüfungen abschließen?
Unter welchen Voraussetzungen und für welche Zwecke sollen nichtpersonenbezogene Daten seitens Europol an welche Stellen ziviler ESVP-Missionen weitergegeben bzw. von diesen abgerufen werden können?
Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der Frage, unter welchen Voraussetzungen und für welche Zwecke personengebundene Daten seitens Europol an welche Stellen ziviler ESVP-Missionen weitergegeben bzw. von diesen abgerufen werden können?
Welche datenschutzrechtlichen Mindeststandards müssen nach Auffassung der Bundesregierung bei dieser Zusammenarbeit eingehalten werden?
a) Welche Speicherfristen sollen für die von Europol übermittelten Daten bei den zivilen ESVP-Missionen gelten, und wer soll dort über die Einhaltung des Datenschutzes wachen?
b) Ist beabsichtigt, den zivilen ESVP-Missionen Datenschutzbeauftragte zuzuordnen, und wenn ja, ab wann?
Will sich die Bundesregierung bei der Erörterung von Möglichkeiten für die Übermittlung personenbezogener Daten an zivile ESVP-Missionen dafür einsetzen, dass
a) Bürgerinnen und Bürger der EU über die Datenübermittlung unterrichtet werden müssen, und welche Regelungen prüft die Bundesregierung hierzu?
b) Bürgerinnen und Bürger der EU ein Auskunfts- sowie Berichtigungs- und Löschungsrecht hinsichtlich sie betreffender, von zivilen ESVP-Missionen gespeicherter Daten erhalten, und wenn ja, welche Regelungen bestehen hierzu bzw. welche sind geplant? Falls nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Initiativen zu entfalten, um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards hinsichtlich der Datenübermittlung durch Europol zu verbessern, und wenn ja, welche? Welche Bedeutung soll hierbei Eurojust zukommen?
Hält die Bundesregierung zukünftig die Weitergabe von SIS 2, EURODAC und VIS-Daten an zivile ESVP-Missionen für gerechtfertigt, und wenn ja, wie begründet sie dies sachlich und unter dem Gesichtspunkt der Zweckbindung erhobener Daten?
Wie kann die Bundesregierung gewährleisten, dass die durch Europol übermittelten Daten von den Angehörigen der zivilen ESVP-Missionen nicht an die Angehörigen von
a) EU-Streitkräften,
b) Nicht-EU-Streitkräften,
c) Behörden des Stationierungslandes
übermittelt werden, und welche Kontrollinstanzen sollen hierfür geschaffen werden?