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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Anrechnung der Opferentschädigung verfolgter Jüdinnen und Juden im Nationalsozialismus auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch

<span>Berichte über laufende und rückwirkende Anrechnungen, Rechtsgrundlage, Beurteilung und Gegenmaßnahmen, grundsätzliche Anrechnungsfreiheit von Entschädigungsleistungen Dritter </span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

04.08.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1002118. 07. 2008

Anrechnung der Opferentschädigung verfolgter Jüdinnen und Juden im Nationalsozialismus auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch

der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping, Monika Knoche, Katrin Kunert, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Von Betroffenen wird berichtet, dass Opferentschädigungen, die der russische Staat seinen als Kontingentflüchtlinge nach Deutschland emigrierten jüdischen Bürgerinnen und Bürgern aufgrund besonderer Verfolgung und Schädigung durch den Nationalsozialismus zahlt, in einigen Kommunen von den Sozialämtern auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) angerechnet werden.

Es handelt sich dabei sowohl um Renten als auch um Opferentschädigungen, die die erlittenen Qualen und Schäden während des Nationalsozialismus wenigstens materiell etwas ausgleichen sollen.

Die Bezüge dieser Entschädigungen ermöglichten ihren Beziehern bisher trotz ihrer ansonsten bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnisse, jüdische Kultur und Bräuche zu pflegen sowie am Gemeindeleben teilzunehmen, was in Deutschland mit hohen Kosten verbunden ist.

Durch die Anrechnung der Entschädigungszahlungen haben die Betroffenen deutlich weniger Geld zur Verfügung, wodurch ihnen die Teilnahme am jüdischen Leben in Deutschland verunmöglicht zu werden droht.

Außerdem werden seitens der Sozialämter Rückforderungen gestellt, die die Betroffenen in existenzielle finanzielle Nöte bringen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Ist der Bundesregierung die Praxis der Kölner und Wuppertaler Sozialämter bekannt, Opferentschädigungen und Rentenzahlungen des russischen Staates an im Nationalsozialismus verfolgte jüdische Kontingentflüchtlinge auf Leistungen nach dem SGB XII anzurechnen, und wie bewertet sie diese Praxis?

2

Welche rechtliche Grundlage sieht die Bundesregierung für diese Praxis?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnisse ähnlicher Vorgehensweisen in anderen Kommunen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis der Anrechnung von Opferrenten bzw. -entschädigungen des russischen Staates vor dem Hintergrund, dass Entschädigungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz nicht auf Leistungen nach dem SGB XII angerechnet werden?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Ungleichbehandlung der Entschädigungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz und den Entschädigungsleistungen anderer Staaten bzw. Körperschaften an jüdische Verfolgte des Nationalsozialismus vor dem Hintergrund der „Erläuterungsschrift zum Prozess der Aufnahme der jüdischen Immigranten“?

6

Sieht sie systematische Unterschiede in Art, Zweck und Quelle der Entschädigungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz und den Entschädigungsleistungen anderer Staaten bzw. Körperschaften an jüdische Verfolgte des Nationalsozialismus, die eine solche Ungleichbehandlung der Entschädigungsleistungen in der Anrechnung auf Leistungen nach dem SGB XII begründen können?

7

Sieht die Bundesregierung politischen Handlungsbedarf, Opferentschädigungen und -renten, die von anderen Staaten für jüdische Verfolgte des Nationalsozialismus, die heute in Deutschland leben, erbracht werden, im SGB XII (und wenn anderweitig relevant in anderen Bereichen) anrechnungsfrei zu stellen?

8

Wenn ja, wann und wie gedenkt die Bundesregierung in dieser Hinsicht tätig zu werden?

9

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre negative Haltung gegenüber einem solchen Vorgehen?

10

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund des richtungsweisenden Dokuments „Erläuterungsschrift zum Prozess der Aufnahme der jüdischen Immigranten“ demnach alle Juden, die vor dem 1. Januar 1945 geboren sind, in Deutschland den nationalsozialistisch Verfolgten gleichgestellt werden, die Möglichkeit, die Renten der Immigranten jüdischer Herkunft aus den ehemaligen Sowjetrepubliken, die den zweiten Weltkrieg erlebt haben, gesetzlich als eine Form der Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus zu betrachten, die die Höhe der Grundsicherung nicht beeinflusst?

11

Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung in dieser Hinsicht tätig zu werden?

12

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung gegenüber einem solchen Vorhaben?

Berlin, den 16. Juli 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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