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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Zum "künftigen Weg" der Agrarpolitik der Bundesregierung (G-SIG: 12011699)

Unternehmensorganisation der deutschen Landwirtschaft, Definition eines bäuerlichen Familienbetriebs sowie des "bewährten Prinzips bäuerlichen Wirtschaftens" sowie deren Anwendung in landwirtschaftlichen Fachgesetzen, Umwelt- und Steuergesetzen, Auswirkungen einer streng an ökologischen Kriterien ausgerichteten Flächenbindung der Tierhaltung auf flächenarme bäuerliche Veredelungsbetriebe und flächenstarke Großbetriebe, Hauptziele und besonders begünstigte Unternehmensform des Entwurfs für ein Agrarsozialreformgesetz 1995, Begründung für eine eigenständige Alterssicherung nur für Bäuerinnen, Behandlung der Nebenerwerbslandwirte, Abgrenzungen zwischen bäuerlicher und industrieller Tierhaltung sowie zwischen Landwirtschaft und Gewerbe

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

20.10.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/581530.09.93

Zum „künftigen Weg" der Agrarpolitik der Bundesregierung

der Abgeordneten Horst Sielaff, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Ernst Kastning, Marianne Klappert, Dr. Karl-Heinz Klejdzinski, Walter Kolbow, Rolf Koltzsch, Rudolf Müller (Schweinfurt), Jan Oostergetelo, Dr. Hermann Scheer, Karl-Heinz Schröter, Dr. Peter Struck, Joachim Tappe, Dr. Gerald Thalheim, Matthias Weisheit, Gudrun Weyel, Hermann Wimmer (Neuötting), Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat ein Agrarkonzept „Der künftige Weg — Agrarstandort Deutschland sichern" vorgelegt, in dem als zentrales Ziel „eine leistungs- und wettbewerbsfähige, marktorientierte und umweltverträgliche Landwirtschaft" genannt wird. Zur Realisierung dieses Zieles sei von untergeordneter Bedeutung, ob die landwirtschaftlichen Betriebe im Haupt- oder im Nebenerwerb geführt werden, in welcher Unternehmensform sie organisiert sind und mit welcher Betriebsgröße sie wirtschaften. Entscheidend sei, so der Bundesminister, „daß die bewährten Prinzipien bäuerlichen Wirtschaftens volle Gültigkeit behalten". Daraus ergeben sich eine Reihe von Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

In welchen Unternehmensformen ist die deutsche Landwirtschaft derzeit organisiert, und welche relative Bedeutung haben die einzelnen Unternehmensformen, z. B. hinsichtlich ihrer Anteile an der Zahl der Betriebe und Arbeitskräfte sowie der tierischen und pflanzlichen Produktion?

2

Wie definiert die Bundesregierung einen bäuerlichen Familienbetrieb, und was versteht sie unter bäuerlicher Landwirtschaft?

3

Was versteht die Bundesregierung unter „bewährten Prinzipien bäuerlichen Wirtschaftens", woraus leitet sie diese ab, und wofür bzw. wie will sie diese künftig in landwirtschaftlichen Fachgesetzen sowie in Umwelt- und Steuergesetzen anwenden?

4

Wenn der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in seinem Konzept „Der künftige Weg" unter bewährten Prinzipien bäuerlicher Wirtschaftsweise „eine umweltverträgliche, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete kostengünstige Wirtschaftsweise, die Bodenbindung der Tierhaltung sowie einen verantwortungsvollen Umgang mit den landwirtschaftlichen Nutztieren" praktisch alles versteht, was ist dann eine nicht-bäuerliche Wirtschaftsweise?

5

Hält die Bundesregierung es für möglich, daß eine streng an ökologischen Kriterien ausgerichtete Flächenbindung der Tierhaltung flächenarme bäuerliche Veredlungsbetriebe in Schwierigkeiten bringen könnte, während flächenstarke Großbetriebe die Kriterien „bäuerlich" und „umweltverträglich" leicht erfüllen könnten?

6

Wenn nach Aussage des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom Juni 1993 die Unternehmensorganisation der landwirtschaftlichen Betriebe von untergeordneter Bedeutung ist, warum ist dann das „Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft" bis 1995 verlängert worden?

7

Welches sind die Hauptziele des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs für ein Agrarsozialreformgesetz 1995, und welche Unternehmensform der Landwirtschaft wird durch dieses Gesetz, insbesondere durch die Einführung einer eigenständigen sozialen Sicherung der Bäuerinnen besonders begünstigt?

8

Mit welcher Begründung schlägt die Bundesregierung vor, nur für Bäuerinnen eine eigenständige Alterssicherung einzuführen, obwohl die Bundesregierung in der Begründung zum Entwurf eines Agrarsozialreformgesetzes auf die Forderungen nach einem allgemeinen Ausbau der sozialen Absicherung der Frau, insbesondere der Ehegatten selbständiger Unternehmer verweist, und zumal der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in seinem Agrarkonzept „Der künftige Weg" feststellt: „Bäuerinnen und Bauern sind Unternehmer" ?

9

Wie hoch ist der Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe bzw. Haushalte, in denen der überwiegende Teil des Einkommens aus nichtlandwirtschaftlichen Quellen stammt, und sind nach Auffassung der Bundesregierung alle Bäuerinnen und Bauern in Nebenerwerbsbetrieben Unternehmer?

10

Wo würde die Bundesregierung die Grenzen zwischen bäuerlicher und industrieller Tierhaltung sowie zwischen Landwirtschaft und Gewerbe ziehen, und hält sie solche Abgrenzungen in Zukunft für sinnvoll?

Bonn, den 30. September 1993

Horst Sielaff Dr. Ulrich Böhme (Unna) Ernst Kastning Marianne Klappert Dr. Karl-Heinz Klejdzinski Walter Kolbow Rolf Koltzsch Rudolf Müller (Schweinfurt) Jan Oostergetelo Dr. Hermann Scheer Karl-Heinz Schröter Dr. Peter Struck Joachim Tappe Dr. Gerald Thalheim Matthias Weisheit Gudrun Weyel Hermann Wimmer (Neuötting) Hans-Ulrich Klose und Fraktion

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