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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle Morsleben (G-SIG: 12011749)

Notwendigkeit einer Inbetriebnahme des Endlagers Morsleben, Genehmigungsverfahren, Struktur des Deckgebirges, Radionuklidausbreitung bei Überflutung, mittel- und langfristige Sicherheit

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

23.11.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/604527. 10. 93

Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle Morsleben

der Abgeordneten Reinhard Weis (Stendal), Dietmar Schütz, Michael Müller (Düsseldorf), Hermann Bachmaier, Friedhelm Julius Beucher, Lieselott Blunck (Uetersen), Dr. Eberhard Brecht, Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Peter Conradi, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Renate Jäger, Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Dr. Uwe Küster, Klaus Lennartz, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Manfred Reimann, Otto Schily, Karl-Heinz Schröter, Ernst Schwanhold, Bodo Seidenthal, Dr. Peter Struck, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann, Dr. Axel Wernitz, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Seit 27 Jahren werden in der Bundesrepublik Deutschland Atomkraftwerke betrieben, ohne daß das Problem der Entsorgung bislang gelöst werden konnte. Auch heute ist kein Konzept einer gesicherten Lagerung radioaktiver Abfälle in Sicht. Von den zwei zur Diskussion stehenden Alternativen „Wiederaufbereitung oder Endlagerung" hat sich inzwischen die Wiederaufbereitung als nicht gangbar erwiesen. So hat nach sorgfältiger Analyse kürzlich auch der Bundesrechnungshof die Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen als „wirtschaftlich nicht vertretbar" bezeichnet. Die dauerhafte Endlagerung radioaktiver Abfälle verbleibt daher als einzige Möglichkeit der Entsorgung. Seit langem ist die Bundesregierung auf der Suche nach einem geeigneten Standort für ein Endlager. Sie sieht sich dabei mit massiven technischen Problemen und dem erheblichen Widerstand der Bevölkerung konfrontiert. Mit der deutschen Wiedervereinigung hat sich diese Situation auf einem Teilgebiet scheinbar verändert: Die Bundesregierung hat von der DDR das Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Morsleben (ERAM) übernommen.

Der Standort Morsleben birgt jedoch eine Vielzahl rechtlicher und technischer Probleme. Das ERAM erhielt seine Betriebsgenehmigung bis zum 30. Juni 2000 ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung. Das ERAM weist zudem gravierende Sicherheitsmängel auf. In einem Gutachten für die Reaktorsicherheitskommission wurde u. a. auf Wasserzuflüsse auf dem Deckgebirge hingewiesen, die die Sicherheit des Endlagers in Frage stellen.

Angesichts der immensen Gefahren, die von radioaktiven Abfällen ausgehen, und vor dem Hintergrund der genehmigungsrechtlichen und sicherheitstechnischen Probleme des Endlagers Morsleben fragen wir die Bundesregierung:

Fragen28

1

Mit welcher Begründung will die Bundesregierung noch im Herbst 1993 mit der Einlagerung von radioaktiven Abfällen in Morsleben beginnen?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Endlagerungsnotstand für radioaktive Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland ohne die Vereinigung 1990 auch ohne das Endlager Morsleben hätte behoben werden müssen und deshalb keine objektive Notwendigkeit besteht, zum jetzigen Zeitpunkt die Endlagerung in Morsleben aufzunehmen bzw. anzuordnen?

3

Hält die Bundesregierung es für rechtlich, finanziell und politisch verantwortbar, auf der Basis einer nach bundesdeutschem Recht nicht erteilbaren Betriebsgenehmigung in Morsleben einzulagern, obwohl keinerlei Zeitdruck für diese Einlagerung besteht, wohl aber schwerwiegende Zweifel an der Eignung des Endlagers?

4

Trifft es zu, daß aus Westdeutschland kommender schwach- und mittelradioaktiver Atommüll in Morsleben endgelagert wird, obwohl sich der Genehmigungsbescheid vom 22. April 1986 nur auf Abfälle bezieht, die aus der ehemaligen DDR stammen?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Morsleben gemäß einer Prüfung nach dem Atomgesetz eine Genehmigung nicht erhalten hätte?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung , das Endlager Morsleben auch nach dem 30. Juni 2000 weiterzubetreiben, und wann wird sie das dafür notwendige neue Genehmigungsverfahren einleiten?

7

Sieht die Bundesregierung Maßnahmen vor, um das in Morsleben eingelagerte radioaktive Inventar wieder zu entfernen, wenn sich nach dem 30. Juni 2000 erweisen sollte, daß das Endlager Morsleben nach deutschem Recht nicht planfeststellbar ist?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmenden Zweifel an der grundsätzlichen Eignung von Salzstöcken, und beabsichtigt sie neue Forschungs- und Untersuchungsarbeiten, um im Vergleich zu den anderen möglichen geologischen Barrieren innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland einen möglichst sicheren Alternativstandort — etwa in Granitformationen — zu finden?

9

Hält es die Bundesregierung für geboten, vor der Inbetriebnahme eines Endlagers bzw. der Wiederaufnahme der Einlagerung in das Endlager Morsleben die Definition der Schutzziele für einen Endlagerstandort vorzunehmen, und wie definiert die Bundesregierung einen möglichen Schutzziel-Katalog?

10

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, Schutzziele für radioaktive Endlager international abgestimmt zu definieren, und wenn ja, ist sie bereit zu gewährleisten, daß die hohen deutschen Sicherheitsansprüche als Maßstab in die internationale Debatte eingehen?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung von Wissenschaftlern, daß für den Schutz der Bevölkerung in der Umgebung von Endlagern für radioaktive Abfälle zeitlich unbefristete Dosisgrenzwerte festgelegt werden sollten, und welche Limits hält die Bundesregierung nach dem heutigen Kenntnisstand für angemessen?

12

Auf dem Internationalen Endlager-Hearing in Braunschweig stellten Wissenschaftler fest, daß der Eignungsnachweis eines konkreten Endlagerstandortes am Ende eines in sich geschlossenen Nachweisverfahrens — bestehend aus Formulierung eines Anforderungsprofiles auf der Basis von Schutzzielen, Barrierenauswahl, Standortauswahl, Eignungsnachweis — stehen muß und daß es ein solches in sich geschlossenes Verfahren in Deutschland noch nicht gibt. Was sagt die Bundesregierung zu dieser Kritik an der deutschen Praxis?

13

Welche Erkenntnisse liegen über die Struktur des Deckgebirges vor, welche Untersuchungen sind bisher im Deckgebirge durchgeführt worden, welche sind geplant, und bis wann sollen diese abgeschlossen werden?

14

Auf welche konkreten Befunde und Untersuchungen stützt sich die Aussage, daß im Deckgebirge nur begrenzte Lösungsmengen (20 000 m3/a) mobilisiert werden können, und liegen standortspezifische Befunde vor, die diese Aussage stützen?

15

Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Prof. Herrmann, daß die festgestellten Wasserzuflüsse aus dem Deckgebirge die Langzeitsicherheit des Endlagers ausschließen, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus nach § 17 Atomgesetz?

16

Wann wird das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weitere geotechnische, hydrologische und geomechanische Untersuchungen zur Betriebsfähigkeit der Anlage vorlegen?

17

Welche Maßnahmen des geotechnischen Konzeptes sind bisher verwirklicht worden, und bis wann wird das geotechnische Konzept vollständig umgesetzt sein?

18

Wie sollen zukünftige neue Erkenntnisse, wie etwa über größere als bisher für möglich gehaltene Zuflußmengen aus dem Deckgebirge, hinsichtlich des geotechnischen Konzeptes in die Bewertung der Sicherheit des Standortes einfließen?

19

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die bisher in Morsleben von der Gesellschaft für Reaktorsicherheit und anderen Gutachtern durchgeführten Sicherheitsanalysen für den Fall des Absaufens des Endlagers mit nachfolgender Ausbreitung der Radionuklide in die Biosphäre aussagekräftige Ergebnisse gebracht haben?

20

Auf welche standortspezifischen Daten stützen sich die Berechnungen zur Radionuklidausbreitung von GRS, BGR und anderen Gutachtern, und werden diese als belastbar und repräsentativ angesehen?

21

Genügen die durchgeführten Modellrechnungen zur Radionuklidausbreitung den Anforderungen, die an den Nachweis der Langzeitsicherheit eines Endlagers im Rahmen eines atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens gestellt werden?

22

Ist der von der GRS 1991 geforderte umfassende Standsicherheitsnachweis des Grubengebäudes erbracht worden, und wenn nicht, bis wann soll dieser Nachweis erbracht werden, bzw. welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, wenn der umfassende Standsicherheitsnachweis nicht erbracht werden kann?

23

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die geologische Barriere am Standort Morsleben mangelhaft ist, und stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß unzureichende geologische Barrieren zukünftig durch technische Sicherungsmaßnahmen kompensiert werden können?

24

Für welche Zeiträume werden die im Rahmen der geotechnischen Konzepte vorgesehenen Räume bzw. Dämmtore als wirksam angesehen? Auf welche Erkenntnisse und Versuche stützt sich die Aussage zur Wirksamkeit der Dämme bzw. Dämmtore?

25

Welche weiteren Untersuchungen sind noch notwendig, damit ein dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechender Langzeitsicherheitsnachweis für das Endlager Morsleben gegeben werden kann, und bis wann werden sie abgeschlossen sein?

26

Welche thermomechanischen Auswirkungen hat die Einlagerung von Kobalt-60-Quellen auf die Standsicherheit des Endlagers, und welche Untersuchungen liegen dazu vor?

27

Welche Zeiträume sind aufgrund der Halbwertszeiten des radioaktiven Inventars mit Bebauungs- und Kontrollarbeiten abzusichern, und ist für diese Nachbetriebsphase eine aktive Wasserhaltung in der Grube notwendig?

28

Auf welche Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre Behauptung, daß bis zum 30. Juni 2000 keine Gefährdung durch Einlagerung in Morsleben zu befürchten sei, ohne Angaben über die notwendige Bewertung der Langzeitsicherheit über dieses Datum hinaus zu geben, und mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die Absicherung des Endlagers in der Nachbetriebsphase nach dem 30. Juni 2000?

Bonn, den 27. Oktober 1993

Reinhard Weis (Stendal) Dietmar Schütz Michael Müller (Düsseldorf) Hermann Bachmaier Friedhelm Julius Beucher Lieselott Blunck (Uetersen) Dr. Eberhard Brecht Ursula Burchardt Marion Caspers-Merk Peter Conradi Dr. Marliese Dobberthien Ludwig Eich Evelin Fischer (Gräfenhainichen) Lothar Fischer (Homburg) Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Dr. Liesel Hartenstein Renate Jäger Susanne Kastner Siegrun Klemmer Horst Kubatschka Dr. Klaus Kübler Dr. Uwe Küster Klaus Lennartz Ulrike Mehl Jutta Müller (Völklingen) Manfred Reimann Otto Schily Karl-Heinz Schröter Ernst Schwanhold Bodo Seidenthal Dr. Peter Struck Hans Georg Wagner Wolfgang Weiermann Dr. Axel Wernitz Hans-Ulrich Klose und Fraktion

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