Illegale Tiermehlexporte
der Abgeordneten Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Verbraucherrechtsorganisation foodwatch hat im Mai 2008 den Handelsweg von 500 Tonnen Tiermehl der Kategorie 2 von der Tierkörperbeseitigungsanlage in Hardheim (Baden-Württemberg) über Antwerpen nach Georgetown in Malaysia vor Ort verfolgt und dokumentiert. Der Exporteur hatte das Material falsch als „mineralisches oder chemisches Düngemittel“ deklariert. Als Zwischenhändler diente eine Futtermittelfirma in Singapur. Deutsche Behörden haben die falsche Deklaration nicht überprüft.
Das Kategorie-2-Material stammt laut einer unabhängigen Laboranalyse von kranken und verendeten Rindern. Die Ausfuhr von Wiederkäuermaterial ist seit der BSE-Krise strengstens verboten, um eine Verfütterung auch im Ausland auszuschließen und die Ausbreitung der Rinderseuche zu stoppen. Innerhalb der Europäischen Union darf es höchstens als Düngemittel verwendet werden, aber weder verfüttert noch exportiert werden. Malaysia wiederum zählt laut EU zu den Ländern, in denen nicht vorausgesetzt werden kann, dass ausreichende Sicherheitsmaßnahmen gegen BSE existieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche konkreten Konsequenzen und Maßnahmen hat die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt allein oder gemeinsam mit den Ländern aus den oben genannten rechtswidrigen Vorkommnissen ergriffen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in Deutschland ab sofort zu gewährleisten?
Welche weiteren Schritte sind geplant und wann?
Durch welche Maßnahmen konkret ist sichergestellt, dass die von foodwatch aufgedeckten Verstöße entsprechend verfolgt werden?
Sind die zuständigen Stellen der EU seitens der Bundesregierung über die aus Deutschland erfolgten illegalen Tiermehlexporte informiert worden? Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
Sind die zuständigen Stellen in Malaysia seitens der Bundesregierung über die rechtswidrig aus Deutschland erfolgten Tiermehlexporte informiert worden, und besitzt die Bundesregierung Kenntnis über die weitere Verwendung dieses Kategorie-2-Materials in Malaysia, wenn ja, welche?
Liegen der Bundesregierung Informationen über weitere (illegale) Tiermehlexporte aus Deutschland vor, wenn ja, welche?
Wie steht die Bundesregierung grundsätzlich und insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Veränderungen auf EU-Ebene zum Wiederverfütterungsverbot von Tiermehl?