Rechtsextreme Bestrebungen innerhalb der Partei „Die Republikaner“
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Auf einer Tagung von Amts- und Abteilungsleitern der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern wurde im Juni 2008 beschlossen, die Beobachtung der Partei „Die Republikaner“ (REP) mit nachrichtendienstlichen Mitteln einzustellen und V-Leute der Geheimdienste abzuziehen (www.tagesspiegel.de).
Umstritten ist unter den Verfassungsschutzämtern, ob die Partei überhaupt noch vom Verfassungsschutz beobachtet werden soll. Schon im Verfassungsschutzbericht 2006 wurden die Republikaner nicht mehr gesondert im Kapitel „Rechtsextremistische Parteien“ aufgeführt, jedoch gebe es „innerhalb der Partei […] nach wie vor Kräfte, die rechtsextremistische Ziele verfolgen oder unterstützen“ (Verfassungsschutzbericht des Bundes 2006, S. 52, Fußnote 5). Der niedersächsische Verfassungsschutz hält aufgrund der „fortschreitenden Marginalisierung der Partei“ den „Anteil der Rechtsextremisten innerhalb der Organisation kaum noch quantifizierbar. Tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen sind dennoch vereinzelt weiterhin gegeben“ (Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg 2007, S. 113 f.).
Öffentlich distanzieren sich die Republikaner zwar von den rechtsextremen Parteien NPD und DVU. Doch auf unterer Ebene scheinen Kontakte zu bestehen. So verkehrt etwa im Frankfurter Stadtparlament der einzige Stadtverordnete der Republikaner fast freundschaftlich mit dem einzigen Vertreter der NPD und stimmt immer wieder NPD-Anträgen zu (www.faz.net).
Gleichzeitig haben die Republikaner ihre internationale Zusammenarbeit mit ausländischen Rechtsparteien intensiviert. Einigendes Band ist dabei EU-Kritik verbunden mit Fremdenfeindlichkeit und insbesondere Hetze gegen eine angebliche Islamisierung Europas. Am 17. Januar 2008 hatten führende Funktionäre der österreichischen FPÖ, des Vlaams Belang aus Belgien und der rechtsextremen Stadtratsfraktion „Pro Köln“ im belgischen Antwerpen ein „Städte-Bündnis gegen Islamisierung“ gegründet. Anwesend bei diesem Treffen war auch die stellvertretende geschäftsführende Bundesvorsitzende der Republikaner, Uschi Winkelsett. Zwei Tage nach diesem Treffen in Belgien trafen sich in Wiesbaden auf Initiative der Republikaner Kommunalpolitiker der REP, der FPÖ und des Vlaams Belang und gründeten eine gemeinsame Plattform rechter Kommunalpolitiker unter der Bezeichnung „Euroregionale Kommunal“ (www.redok.de).
An einem am 21. Juni 2008 von den Republikanern im bayerischen Rosenheim veranstalteten Kongress der „Euroregionale Kommunal“ mit 400 Teilnehmern beteiligten sich auch Vertreter der FPÖ und des Vlaams Belang. Der Bundesvorsitzende der Republikaner Rolf Schlierer forderte „ein Europa ohne Islam“ und nannte die Feiern türkischer Fußballfans in Deutschland während der Europameisterschaft einen „Beweis fehlgeschlagener Integrationspolitik“. Der Fraktionschef des Vlaams Belang Filip Dewinter forderte eine „Internationale der nationalen Parteien“. Die europäischen Rechten müssten eine europäische Front bilden „gegen Islamismus und Überfremdung“. Am Rande der Veranstaltung trat Dewinter für ein gemeinsames Auftreten der Republikaner mit den rechtsextremen Parteien NPD und DVU ein (www.taz.de). Die auf einem gleichzeitig stattfindenden Europaparteitag der Republikaner zum Kandidaten für die Europawahl 2009 gewählte Johann Gärtner will insbesondere „für ein Europa ohne Moscheen und Minarette“ eintreten (Pressemitteilung der Republikaner Nr. 38/08 vom 22. Juni 2008). Grußworte zum Europakongress kamen unter anderem vom italienischen Lega-Nord-Politiker Roberto Franci und dem Vorsitzenden der extrem Rechten Deutschen Konservativen Joachim Siegerist (Pressemitteilung der Republikaner Nr. 37/08 vom 21. Juni 2008).
Auf dem Kongress wurde ein „Europapreis“ an den 2007 verstorbenen langjährigen Vorsitzenden des „Vlaams Blocks“ Karel Dillen verliehen. Die rechtsextremistische belgische Partei „Vlaams Blok“ (VB) hatte sich am 14. November 2004 auf einem Sonderparteitag in Antwerpen aufgelöst und unter dem Namen „Vlaams Belang“ neu gegründet. Anlass hierfür war eine Entscheidung des belgischen obersten Gerichtshofs vom 10. November 2004, nach der es die Richter als erwiesen ansahen, dass sich der „Vlaams Blok“ schwerer Verstöße gegen das Rassismusbekämpfungsgesetz schuldig gemacht hat. Das Programm des VB sei als diskriminierend und rassistisch einzustufen (www.verfassungsschutz-bw.de).
Zu einem im Mai vom „Vlaams Belang“ veranstalteten „Tag der europäischen Rechtsjugend“ in Antwerpen stellten die Republikaner die stärkste ausländische Delegation (Pressemitteilung der Republikaner Nr. 25/08 vom 7. Mai 2008). An dem Treffen beteiligte sich auch die Lega Nord aus Italien. Deren rassistisches Politikverständnis wurde Anfang Juli deutlich, als der von der Lega gestellte italienische Innenminister Roberto Maroni der Polizei die Anweisung gab, als „Maßnahme zur Bekämpfung der Kriminalität“ sämtlichen Angehörigen der Bevölkerungsgruppe der Roma die Fingerabdrücke abzunehmen.
Offen rassistisch ist eine zur Hessischen Landtagswahl begonnene Kampagne der Arbeitsgemeinschaft „Junge Republikaner“ unter der Losung „Mach mich nicht an, Ali!“, die bis zur Europawahl fortgesetzt werden soll. In einem Flugblatt der „Jungen Republikaner“ heißt es unter dieser Überschrift neben dem Bild einer blonden Frau: „Überall das gleiche Bild. Die Moslems verhüllen ihre eigenen Mädchen mit Tüchern und die deutschen Mädchen betrachten sie als Freiwild“ (www.rep-hessen.de).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Gründen wurde im Juni 2008 von den Verfassungsschutzämtern von Bund und Ländern eine Einstellung der nachrichtendienstlichen Beobachtung der Republikaner beschlossen?
2. Inwieweit erfolgt weiterhin eine Beobachtung der Republikaner durch das Bundesamt für Verfassungsschutz?
3. Inwieweit und welche Differenzen gab es auf der Tagung von Amts- und Abteilungsleitern der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern im Juni 2008 über die Einschätzung und weitere Beobachtung der Republikaner?
4. Wie viele V-Leute des Bundesamtes für Verfassungsschutz waren seit Beginn der Überwachung 1992 innerhalb der Partei „Die Republikaner“ im Einsatz (bitte nach Anzahl, Jahr und Dauer aufschlüsseln)?
5. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ein weiteres rechtsextremes Potential bzw. eine rechtsextreme Durchsetzung der Partei „Die Republikaner“?
6. Sind der Bundesregierung Äußerungen rassistischen oder volksverhetzenden Charakters durch Funktionäre oder Mandatsträger der Republikaner oder in Veröffentlichungen der Partei aus den letzten fünf Jahren bekannt, und wenn ja, welche, wann und von wem?
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte von Mitgliedern, Funktionären oder Mandatsträgern der Republikaner zu den rechtsextremen Parteien NPD und DVU oder den so genannten Freien Kameradschaften sowie den extrem rechten Bürgerbewegungen Pro Köln, Pro Deutschland und Pro NRW?
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Übertritte von Mitgliedern der Republikaner zur NPD in den letzten fünf Jahren?
9. Inwieweit sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte, dass sich die Aktivitäten der Republikaner und Äußerungen ihrer Funktionäre, Mandatsträger und Mitglieder gegen das friedliche Zusammenleben der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, die Völkerverständigung oder gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit richten oder geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu gefährden?
10. Inwieweit hält die Bundesregierung die Kampagne der Republikaner „Mach mich nicht an, Ali!“ mit Sätzen wie „Überall das gleiche Bild. Die Moslems verhüllen ihre eigenen Mädchen mit Tüchern und die deutschen Mädchen betrachten sie als Freiwild“ neben dem Bild einer blonden Frau für geeignet, den öffentlichen Frieden oder das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören?
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Mitglieder der Republikaner im öffentlichen Dienst?
- a) Wie viele Kandidaten der Republikaner arbeiteten für die Partei „Die Republikaner“ bei Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen in den letzten fünf Jahren im öffentlichen Dienst oder waren Angehörige der Bundeswehr (bitte Polizeibeamte, Lehrer und Soldaten einzeln aufschlüsseln)?
- b) Gegen wie viele Angehörige des öffentlichen Dienstes wurde seit Beginn der Beobachtung der Republikaner disziplinarrechtliche Schritte wegen ihrer Aktivitäten oder Kandidaturen für die Partei eingeleitet (bitte nach Maßnahme und Bundesland einzeln aufschlüsseln)?
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten der Republikaner zu ausländischen Rechtsextremisten und extrem rechten Parteien?
13. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das im Januar 2008 in Antwerpen gegründete „Städtebündnis gegen Islamisierung“?
- a) Welche europäischen Rechtsparteien unterstützen das „Städtebündnis gegen Islamisierung“?
- b) Kommunalpolitiker welcher europäischen Städte unterstützen das „Städtebündnis gegen Islamisierung“ (bitte nach Parteien aufschlüsseln)?
- c) Welche deutschen Parteien und Organisationen unterstützen das „Städtebündnis gegen Islamisierung“?
- d) In welchen deutschen Kommunen verfügt das „Städtebündnis gegen Islamisierung“ über Anhänger (bitte nach Parteien aufschlüsseln)?
- e) Inwieweit sieht die Bundesregierung im Programm „Städtebündnis gegen Islamisierung“, in dessen Aktivitäten oder in Äußerungen seiner Mitglieder Bestrebungen, die sich gegen das friedliche Zusammenleben der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, die Völkerverständigung oder gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit richten oder geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu gefährden?
14. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von europäischen Rechtsparteien einschließlich der Republikaner gegründete „Euroregionale Kommunal“?
- a) Welche europäischen Rechtsparteien unterstützen die „Euroregionale Kommunal“?
- b) Inwieweit sieht die Bundesregierung im Programm „Euroregionale Kommunal“, in dessen Aktivitäten oder in Äußerungen seiner Mitglieder Bestrebungen, die sich gegen das friedliche Zusammenleben der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, die Völkerverständigung oder gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit richten oder geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu gefährden?
15. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die mit den Republikanern in der „Euroregionale Kommunal“ bzw. dem „Städtebündnis gegen Islamisierung“ und dem „Tag der europäischen Rechtsjugend“ kooperierenden ausländischen Rechtsparteien
- a) Vlaams Belang;
- b) Freiheitliche Partei Österreichs FPÖ;
- c) Lega Nord vor?