Bildschirmarbeit: Fruchtbarkeitsstörungen und Gesundheitsschutz
der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Hanna Wolf, Gerd Andres, Angelika Barbe, Hans Berger, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Anni Brandt-Elsweier, Hans Büttner (Ingolstadt), Karl Diller, Rudolf Dreßler, Dr. Konrad Elmer, Elke Ferner, Anke Fuchs (Köln), Monika Ganseforth, Konrad Gilges, Karl Hermann Haack (Extertal), Günther Heyenn, Renate Jäger, Ilse Janz, Klaus Kirschner, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Regina Kolbe, Dr. Christine Lucyga, Ulrike Mascher, Heide Mattischeck, Dr. Edith Niehuis, Doris Odenthal, Adolf Ostertag, Horst Peter (Kassel), Dr. Martin Pfaff, Manfred Reimann, Renate Rennebach, Gudrun Schaich-Walch, Ursula Schmidt (Aachen), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Horst Schmidtbauer (Nürnberg), Regina Schmidt-Zadel, Ottmar Schreiner, Erika Simm, Antje-Marie Steen, Dr. Peter Struck, Hans-Eberhard Urbaniak, Ralf Walter (Cochem), Dr. Konstanze Wegner, Barbara Weiler, Inge Wettig-Danielmeier, Dr. Margrit Wetzel, Uta Zapf, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Seit mehreren Jahren wird über mögliche gesundheitliche Risiken, deren Ursache in der regelmäßigen Bildschirmarbeit liegt, diskutiert.
Im Vordergrund stehen hier die Auffälligkeiten des Schwangerschaftsverlaufs bei Arbeitnehmerinnen, die an Bildschirmgeräten sitzen. Diese Auffälligkeiten reichen von einer herabgesetzten Fruchtbarkeit der betroffenen Arbeitnehmerinnen über gehäufte Frühaborte bis hin zu kindlichen Mißbildungen. Diese berichteten Auffälligkeiten haben inzwischen international zu einer Fülle von Forschungsarbeiten geführt. Obgleich die Resultate der Studien so unterschiedlich wie die Fragestellungen und die Methoden sind, läßt sich als Fazit formulieren, daß es Hinweise darauf gibt, die bestätigen, daß die Fruchtbarkeit von bildschirmbelasteten Arbeitnehmerinnen herabgesetzt ist, die Schwangerschaften komplikationsreicher verlaufen und öfter mit Frühaborten enden sowie häufiger kindliche Mißbildungen auftreten, wenngleich ein eindeutiger Kausalzusammenhang bisher nicht nachweisbar war.
In Schweden zog man schon in den 80er Jahren Konsequenzen aus dieser Problematik. Seitdem wird Frauen während einer Schwangerschaft ein bildschirmfreier Arbeitsplatz zugewiesen. Nach Beendigung der Mutterschutzfrist erhalten die betroffenen Frauen ihren ursprünglichen Arbeitsplatz zurück. Diese Regelung schließt zum einen die Gefährdung des Fötus durch die Bildschirmarbeit aus, zum anderen verhindert sie, daß Bildschirmarbeitsplätze nur noch Männern vorbehalten bleiben.
Auch auf EG-Ebene ist die Problematik der Gesundheitsgefährdung durch Bildschirmarbeit erkannt. Im Mai 1990 wurde eine EG-Richtlinie über Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten erlassen. Die Mitgliedstaaten sind in der Schlußbestimmung dieser Richtlinie aufgefordert, bis Ende 1992 die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um dieser Richtlinie nachzukommen. Bisher hat die Bundesrepublik Deutschland diese Aufforderung nicht erfüllt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Aus welchem Grund ist die Bundesregierung bisher der in der Schlußbestimmung der Richtlinie über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten niedergelegten Verpflichtung nicht nachgekommen, und warum hat sie entsprechend der Richtlinie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften nicht erlassen?
I. Zur Richtlinie des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die Umsetzung der EG-Richtlinien in nationales Recht der Betriebsrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht hat und damit die Möglichkeit eröffnet wird, entweder bestehende Betriebsvereinbarungen zu kündigen und neu zu verhandeln oder erstmals initiativ zu werden und eine Vereinbarung zur „Gestaltung der Arbeit an Bildschirmgeräten" verlangen zu können?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ohne die Umsetzung der EG-Richtlinie den Betriebsräten eine entscheidende Grundlage vorenthalten wird, mitzuwirken, Bildschirmarbeitsplätze im Sinne der Betroffenen arbeitnehmerfreundlicher zu gestalten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen des DGB, daß nach einer Überprüfung durch die Zentralstelle für Sicherheitstechnik in 64 vom Hundert der Betriebe die Bildschirmarbeitsplätze Mängel wie falsche Beleuchtung oder nicht höhenverstellbare Tische aufweisen? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Befund, und sieht die Bundesregierung hier gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß nach Artikel 2 der EG-Richtlinie ein Bildschirmarbeitsplatz auch dann besteht, wenn weniger als 50 vom Hundert der Arbeit am Bildschirm erfolgt, da ein „nicht unwesentlicher Teil" der normalen Arbeit auch schon weit unter 50 vom Hundert liegen kann und damit die bisher übliche Praxis, einen Bildschirmarbeitsplatz erst dann als solchen gelten zu lassen, wenn mehr als 50 vom Hundert der normalen Arbeitszeit am Bildschirm verbracht werden, der Vergangenheit angehören muß?
Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Richtlinie niedergelegte Verpflichtung der einzelnen Arbeitgeber, eine Arbeitsplatzanalyse über die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen für die Bildschirmarbeit erstellen zu müssen?
Wer sollte nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Arbeitsplatzanalyse vornehmen, welche Verfahren sollten hierfür angewendet werden?
Sieht die Bundesregierung Bedarf, bei der Erstellung der Arbeitsplatzanalyse neben Fachkräften für die Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizinern auch externen Fachverstand heranzuziehen, insbesondere da die psychischen Auswirkungen von Bildschirmarbeitsplätzen bisher nicht genügend berücksichtigt wurden? Welche Qualifikationen sind nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, um die psychischen Belastungsfaktoren angemessen beurteilen zu können?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschrift des Artikels 7 der EG-Richtlinie, die Tätigkeit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen so zu organisieren, daß die tägliche Bildschirmarbeit regelmäßig durch Pausen oder andere Tätigkeiten unterbrochen werden muß?
Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, diese Vorschrift zu konkretisieren?
Unterstützt die Bundesregierung aufgrund des Artikels 7 der EG-Richtlinie die gewerkschaftliche Forderung nach Mischarbeitsplätzen und Schaffung von Arbeitsstrukturen, die ganzheitlich planende, ausführende und kontrollierende Tätigkeiten umfassen, vor dem Hintergrund, daß den Anforderungen an die Arbeitsorganisation durch die EG-Richtlinie ein neuer Stellenwert zukommt?
In Artikel 9 der Richtlinie wird festgeschrieben, daß Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen keine finanzielle Mehrbelastung entstehen darf, wenn in Folge der Bildschirmarbeit spezielle Sehhilfen notwendig sind. Welche Ansicht vertritt die Bundesregierung? Sollen die Kosten von den Betrieben oder aber von den Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungen übernommen werden?
Nach den Beihilfevorschriften für den öffentlichen Dienst werden die Kosten für Sehhilfen, die aufgrund von Bildschirmarbeit notwendig sind, nicht mehr übernommen. Wie ist dies mit der EG-Bildschirmrichtlinie zu vereinbaren?
Vielfach werden Sehhilfen in Folge von Bildschirmarbeit aufgrund von Betriebsvereinbarungen oder aufgrund gängiger Verwaltungspraxis der Krankenkassen bezahlt. Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um die Kostenübernahme einheitlich und verbindlich zu regeln?
Im Anhang der Richtlinie findet sich eine Reihe von Mindestvorschriften für die Bereiche Geräte, Umgebung und Mensch-Maschine-Schnittstelle, die bis 1996 für alle im Betrieb befindlichen Bildschirmarbeitsplätze umgesetzt sein müssen. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, diese Mindestvorschriften zu konkretisieren?
Welche Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Umsetzung der Vorschriften im Betrieb sicherzustellen?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung das Forschungsprojekt zur psychophysiologischen Beanspruchungsdiagnostik bei Bildschirmarbeit der Bundesanstalt für Arbeitsmedizin und die von der Bundesanstalt vergebenen Forschungsprojekte an die Universität Dresden und an die Projektgruppe MenBIT der bergischen Universität/ Gesamthochschule Wuppertal?
Inwieweit wird die Bundesregierung die Ergebnisse der Untersuchungen in die Überlegungen zur Umsetzung der EG-Richtlinie „Bildschirmarbeit" einbeziehen?
Inwieweit hat die Bundesregierung eigenständig Forschungsprojekte zu der Thematik Bildschirmarbeit initiiert, welche, mit welcher Fragestellung, über welchen Zeitraum?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse verschiedener Studien aus den USA, Japan, Kanada und den skandinavischen Ländern, die einen Zusammenhang zwischen Bildschirmarbeit und herabgesetzter Fruchtbarkeit von Arbeitnehmerinnen, gehäuften Frühaborten und kindlichen Mißbildungen nachwiesen?
II. Schwangerschaftsverlauf und Bildschirmarbeit
Schließt sich die Bundesregierung der mehrfach von Wissenschaftlern geäußerten Auffassung an, daß zum Einfluß der Arbeitssituation auf den Schwangerschaftsverlauf weitere Forschungsarbeiten notwendig sind? Wird die Bundesregierung derartige Forschungsarbeiten in Auftrag geben oder solche Vorhaben finanziell unterstützen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu der Fragestellung vor, ob und inwieweit Bildschirmarbeit bei Männern zu Spermiogrammveränderungen führt?
Sieht die Bundesregierung hier Forschungsbedarf? Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um entsprechende Forschungsvorhaben zu initiieren bzw. zu unterstützen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis in Schweden, wonach Frauen während der Schwangerschaft ein bildschirmfreier Arbeitsplatz mit der Garantie, nach Beendigung der Schwangerschaft den ursprünglichen Arbeitsplatz zurückzuerhalten, zugewiesen wird?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um mögliche Gefahren von schwangeren Frauen durch die Bildschirmarbeit auszuschließen?
Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, ein mit der schwedischen Regelung vergleichbares gesetzliches Beschäftigungsverbot oder -beschränkung für schwangere Arbeitnehmerinnen an Bildschirmarbeitsplätzen zu realisieren?