Bedeutung und Förderung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden für Tierversuche
der Abgeordneten Ursula Burchardt, Brigitte Adler, Holger Bartsch; Hans Gottfried Bernrath, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Edelgard Bulmahn, Wolf-Michael Catenhusen, Lothar Fischer (Homburg), Karl Hermann Haack (Eitertal), Lothar Ibrügger, Ilse Janz, Horst Jaunich, Klaus Kirschner, Marianne Klappert, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Walter Kolbow, Rolf Koltzsch, Horst Kubatschka, Siegmar Mosdorf, Rudolf Müller (Schweinfurt), Dr. Helga Otto, Jan Oostergetelo, Horst Peter (Kassel), Dr. Martin Pfaff, Gudrun Schaich-Walch, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Renate Schmidt (Nürnberg), Ursula Schmidt (Aachen), Regina Schmidt-Zadel, Karl-Heinz Schröter, Bodo Seidenthal, Horst Sielaff, Wieland Sorge, Antje-Marie Steen, Dr. Peter Struck, Joachim Tappe, Dr. Gerald Thalheim, Josef Vosen, Barbara Weiler, Gudrun Weyel, Hermann Wimmer (Neuötting), Verena Wohlleben, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Novellierung des Tierschutzgesetzes und die öffentliche Diskussion legen eine Überprüfung der bisherigen Regelung hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit und möglicherweise vorhandener Hemmnisse innovativer Chancen für wissenschaftliche Erkenntnisse und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit nahe. Zudem bedarf es einer Überprüfung der Forschungsförderung, inwieweit sie diesen Belangen Rechnung trägt. In diesem Zusammenhang spielen Ersatz- und Ergänzungsmethoden für Tierversuche eine bislang unterschätzte Rolle.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen22
Trägt die Entwicklung und Anwendung von Ersatzmethoden für Tierversuche, insbesondere In-vitro-Techniken, nach Ansicht der Bundesregierung zu einer Verbesserung und Förderung der Innovationschancen des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Deutschland bei?
Geht die Bundesregierung davon aus, daß die forcierte Verwendung von Ersatzmethoden (In-vitro-Techniken) auch einen Beitrag leisten kann, den administrativen Handlungs- und Regelungsaufwand bei der Genehmigung von Tierversuchen zu verringern?
Wo liegen nach Auffassung der Bundesregierung wesentliche Barrieren in Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit bei der Erforschung und breiten Anwendung von Ersatzmethoden für Tierversuche?
Welche Maßnahmen und Initiativen müssen nach Auffassung der Bundesregierung zur Beseitigung dieser Hemmnisse ergriffen werden?
Wie wird festgestellt, daß bei den vorgeschriebenen Tierversuchen z. B. in der Arzneimittelprüfrichtlinie der aktuelle Stand der Ersatz- und Ergänzungsmethoden berücksichtigt wird?
In welchem Zeitraum werden nach Ansicht der Bundesregierung Tierversuche, die bisher durch Vorschriften z. B. nach dem Arzneimittelgesetz, Chemikaliengesetz und Abwasserabgabengesetz ausdrücklich gefordert sind, durch die Verwendung von Ersatzmethoden (In-vitro-Techniken) substituiert?
Sieht die Bundesregierung in einer Novellierung entsprechender Vorschriften eine Möglichkeit, die Entwicklung, Etablierung und breite Anwendung von Ersatzmethoden zu forcieren?
Welche Fördermaßnahmen über das Förderkonzept „Ersatzmethoden zum Tierversuch" des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (BMFT) und der durch die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) des Bundesgesundheitsamtes (BGA) mitfinanzierten Projekte hinaus gibt es, um die Verwendung und Entwicklung von Ersatzmethoden (In-vitro-Techniken) zu beschleunigen?
Wo liegen nach Ansicht der Bundesregierung Schwachstellen in der bisherigen Forschungsförderung von Ersatzmethoden für Tierversuche?
Nach welchen Kriterien und Verfahren (Fachgutachtergremium/schriftliches Begutachtungsverfahren) werden Mittel des BMFT zur Förderung von Alternativmethoden zu Tierversuchen ausgegeben?
Hält die Bundesregierung die bisherige Förderpraxis (BMFT) für ausreichend?
Wird der dafür zur Verfügung stehende Etat ausgeschöpft? Wenn nein, worauf ist dies zurückzuführen?
Gibt es eine statistische Bestandsaufnahme oder Erhebung (außer der „Datenerhebung zum Einsatz von Tieren in Forschung und Entwicklung" von 1989 bzw. der Versuchstierstatistik des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) zu Tierversuchen, die auflistet, — in wie vielen vom BMFT und anderer Ministerien geförderten Projekten Tierversuche Bestandteil von Forschungsvorhaben sind, — wie viele Mittel des BMFT und anderer Ministerien für Tierversuche verwendet werden und — in welchen Versuchsanordnungen wie viele Tiere welcher Art eingesetzt werden?
Sind bisher Projekte gefördert worden, die die Anwendung von Tierversuchen mit der Entwicklung von Ersatzmethoden verbanden?
Hält die Bundesregierung eine gezielte Auftragsforschung für geeignet, um die schnellere Entwicklung und Etablierung von Ersatzmethoden für Tierversuche zu unterstützen?
Ist die Bundesregierung bereit, Veröffentlichungsmöglichkeiten über das Amtsblatt hinaus (z. B. in gängigen wissenschaftlichen Zeitschriften) zu nutzen, um Programme und Förderschwerpunkte z. B. für Ersatzmethoden für Tierversuche in Wissenschaft und Forschung bekanntzumachen?
Welche mittelfristige finanzielle Ausstattung ist für ZEBET vorgesehen?
Ist vor dem Hintergrund der Umstrukturierung des Bundesgesundheitsamtes eine Erhöhung des Haushaltsansatzes für ZEBET beabsichtigt?
Ist in diesem Rahmen eine Bereitstellung eigener Forschungsmittel für ZEBET bzw. der Aufbaueigener Forschungskapazitäten geplant?
Wann wird die ursprünglich geplante personelle Ausstattung von ZEBET realisiert?
Hält die Bundesregierung die Implementierung von etablierten Ersatz- und Ergänzungsmethoden in die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses für notwendig?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß eine Erfassung aller Versuchstiere gemäß der Novellierungsvorschläge zum bestehenden Tierschutzgesetz die Forschungsförderung zur Reduktion der Zahl der insgesamt verbrauchten Versuchstiere verbessert?