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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Rechtsangleichung im landwirtschaftlichen Umweltschutz am Beispiel der Düngemittelanwendungsverordnung (G-SIG: 12011982)

Umsetzung der EWG-Nitrat-Richtlinie, Entwurf einer Düngemittel-Anwendungsverordnung bzw. Düngeverordnung, Auswirkungen auf die Landwirtschaft

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

28.03.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/697703. 03. 94

Rechtsangleichung im landwirtschaftlichen Umweltschutz am Beispiel der Düngemittelanwendungsverordnung

der Abgeordneten Horst Sielaff, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Gottfried Bernrath, Dr. Marliese Dobberthien, Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Susanne Kastner, Ernst Kastning, Marianne Klappert, Rolf Koltzsch, Horst Kubatschka, Hinrich Kuessner, Klaus Lennartz, Michael Müller (Düsseldorf), Rudolf Müller (Schweinfurt), Jan Oostergetelo, Dr. Hermann Scheer, Karl-Heinz Schröter, Dietmar Schütz, Uta Titze-Stecher, Dr. Peter Struck, Joachim Tappe, Dr. Gerald Thalheim, Gudrun Weyel, Reinhard Weis (Stendal), Matthias Weisheit, Hermann Wimmer (Neuötting), Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 3. Februar 1994 vor dem niedersächsischen Landvolk u. a. ausgeführt, daß Wettbewerbsverzerrungen z. B. beim Tier- und Umweltschutz bestehen und daß es oftmals „gerade die roten bzw. die rot-grünen Regierungen (sind), die meinen, sich einseitig auf Kosten der Landwirtschaft hervortun zu müssen" .

In diesem Zusammenhang hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Jochen Borchert, folgende Aussage getroffen: „Wir streben in diesen Bereichen eine Rechtsangleichung an, und zwar so schnell wie möglich. "

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Teilt die Bundesregierung die in den Erwägungsgründen zur Richtlinie des Rates „zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen" (91-676-EWG-Nitrat-Richtlinie) niedergelegte Auffassung, daß „die Verschmutzung der Gewässer der Gemeinschaft aus diffusen Quellen hauptsächlich durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verursacht (wird)"?

2

Sieht die Bundesregierung aufgrund der vorliegenden Informationen über die Nitrat- und Phosphatbelastung der Gewässer sowie der Stickstoff- und Ammoniakemissionen aus der landwirtschaftlichen Produktion mit daraus folgender Boden- und Grundwasserversauerung in der Bundesrepublik Deutschland Handlungsbedarf, und wo liegen nach ihrer Auffassung regionale Belastungsschwerpunkte?

3

Wann und wie wird die Bundesregierung Artikel 4 Anhang II der Nitrat-Richtlinie („Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft") umsetzen?

4

Wann und wie gedenkt die Bundesregierung Artikel 5 Anhang III der Nitrat-Richtlinie („Aktionsprogramme für als gefährdet ausgewiesene Gebiete ") umzusetzen, und welche Auffassung vertritt sie konkret dazu, daß als Höchstmenge pro ha die Menge Dung gelten soll, die 170 kg Stickstoff enthält?

5

Wann wurde der erste Referentenentwurf einer Düngemittel-Anwendungsverordnung erarbeitet und den Ländern zur Stellungnahme zugeleitet?

6

Welches sind die Gründe, daß nunmehr die Bezeichnung „Düngeverordnung" gewählt werden soll, und wann wird die Bundesregierung den Entwurf einer Düngeverordnung dem Bundesrat zuleiten?

7

Welche Abweichungen bestehen zwischen der ursprünglich geplanten Düngemittel-Anwendungsverordnung und der jetzt in Rede stehenden Düngeverordnung?

8

Was waren die Gründe dafür, daß zu den Zeitpunkten, als auf Antrag der Fraktion der SPD sich der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Deutschen Bundestages am 6. Mai 1992 und am 14. Oktober 1992 mit dem Stand der Düngemittel-Anwendungsverordnung befaßt hat und auch bis heute die Arbeiten an der Düngeverordnung nicht zum Abschluß gebracht werden konnten?

Welche sachlichen Punkte waren seinerzeit zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten strittig, und gibt es heute ebenfalls noch strittige Punkte zwischen diesen Ressorts, die einen Kabinettsbeschluß über die Verordnung verzögern, und wenn ja, worum handelt es sich im einzelnen?

9

Welche Konsequenzen hat das Inkrafttreten einer Düngeverordnung für die von einigen Bundesländern erlassenen Gülle Verordnungen?

10

Wie oft und mit welchem Ergebnis ist das Thema Düngemittel-Anwendungsverordnung in den Agrarministerkonferenzen beraten worden?

11

Welche Bedeutung hat eine Düngeverordnung für die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen den Bundesländern, und welche Verzerrungen sieht die Bundesregierung gegenwärtig?

12

Wie ist der Stand der Umsetzung der Nitrat-Richtlinie in anderen Mitgliedstaaten, und welche Regelungen sind besonders im Nachbarland Niederlande getroffen worden?

13

Wann rechnet die Bundesregierung nunmehr mit dem Abschluß der Arbeiten an der Düngeverordnung und der nationalen Umsetzung der Nitrat-Richtlinie, um auch in diesem Bereich eine Rechtsangleichung zu erreichen?

Bonn, den 2. März 1994

Horst Sielaff Dr. Ulrich Böhme (Unna) Hans Gottfried Bernrath Dr. Marliese Dobberthien Monika Ganseforth Dr. Liesel Hartenstein Susanne Kastner Ernst Kastning Marianne Klappert Rolf Koltzsch Horst Kubatschka Hinrich Kuessner Klaus Lennartz Michael Müller (Düsseldorf) Rudolf Müller (Schweinfurt) Jan Oostergetelo Dr. Hermann Scheer Karl-Heinz Schröter Dietmar Schütz Uta Titze-Stecher Dr. Peter Struck Joachim Tappe Dr. Gerald Thalheim Gudrun Weyel Reinhard Weis (Stendal) Matthias Weisheit Hermann Wimmer (Neuötting) Hans-Ulrich Klose und Fraktion

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