Erfahrungsbericht zum Stromeinspeisungsgesetz
der Abgeordneten Volker Jung (Düsseldorf), Holger Bartsch, Hans Berger, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Lothar Fischer (Homburg), Norbert Formanski, Monika Ganseforth, Dr. Fritz Gautier, Lothar Ibrügger, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Klaus Lennartz, Dr. Dietmar Matterne, Christian Müller (Zittau), Jutta Müller (Völklingen), Michael Müller (Düsseldorf), Manfred Opel, Peter W. Reuschenbach, Dr. Hermann Scheer, Dietmar Schütz, Dr. Dietrich Sperling, Dr. Peter Struck, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Bundesminister für Wirtschaft sollte dem Deutschen Bundestag spätestens Anfang 1995 über die Erfahrungen des zum 1. Januar 1991 in Kraft getretenen Stromeinspeisungsgesetzes berichten.
Angesichts des Stillstandes im Klimaschutz ist es von besonderer Bedeutung, schon jetzt zu erfahren, ob und in welchem Umfang die Förderung erneuerbarer Energien mit diesem Gesetz Erfolg gehabt hat.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen11
Wie hoch ist die elektrische Leistung, die seit dem 1. Januar 1991 an erneuerbaren Energien — aufgeteilt nach Bundesländern — aufgrund dieses Gesetzes installiert wurde?
Welcher Anteil entfällt davon auf Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, Biomasse, jeweils differenziert nach Bundesländern?
Welche Genehmigungsanträge für weitere Anlagen erneuerbarer Energieträger sind der Bundesregierung — aufgeschlüsselt nach Bundesländern — bekannt?
Wie hoch waren die gesamten aufgrund dieses Gesetzes gezahlten Einspeisevergütungen in den Jahren 1991, 1992 und 1993?
Wie hoch ist der Anteil dieser Vergütungen an allen in den Jahren 1991, 1992 und 1993 erzielten Stromerlösen?
Welche Stromversorgungsunternehmen haben diese Vergütungen — absolut und Pfennig je kWh — in den Jahren 1991, 1992 und 1993 gezahlt?
Welches Unternehmen hat die Härteklausel des § 4 in Anspruch genommen? Welches vorgelagerte Elektrizitätsversorgungsunternehmen hat die Vergütungsverpflichtung übernommen?
Welche Leistungen sind in Kraft-Wärme-Kopplung installiert, differenziert bis zu 500 kW, bis zu 1 MW, bis zu 5 MW? Welche Brennstoffe werden jeweils eingesetzt? Hat die Bundesregierung die Absicht, Vorschläge zur Erweiterung des Stromeinspeisungsgesetzes für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bis zu 1 MW oder bis zu 5 MW zu machen? Welche Einspeisungen (kWh) sind von diesen Anlagen zu erwarten, wenn die Vergütung in das Stromeinspeisungsgesetz aufgenommen wird?
Wird die Bundesregierung Vorschläge zur Erhöhung der Vergütungssätze machen, wenn ja, für welche Arten erneuerbarer Energien?
Wird die Bundesregierung Vorschläge zur Änderung der Vergütung für Strom aus Sonnenenergie nach dem Kostenerstattungsprinzip machen?
Wird die Bundesregierung Vorschläge zur gesetzlichen Regelung der Netzanbindungskosten machen? Wenn ja, sind Entlastungen für die einspeisenden Unternehmen vorgesehen?