Telefonlotto
der Abgeordneten Dr. Eckhart Pick, Lieselott Blunck (Uetersen), Hans Gottfried Bernrath, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Dr. Marliese Dobberthien, Freimut Duve, Dr. Uwe Jens, Rolf Koltzsch, Horst Kubatschka, Brigitte Lange, Dieter Maaß (Herne), Michael Müller (Düsseldorf), Doris Odendahl, Manfred Opel, Antje-Marie Steen, Dr. Peter Struck, Margitta Terborg, Gudrun Weyel, Verena Wohlleben, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Mit dem „Telefonlotto" wurde die Palette der Gewinnspiele und in Übersee angesiedelten Telefondienste um eine Variante reicher. Persönlich adressierte „Lottoscheine", denen der Westdeutschen Lottogesellschaft ähnlich, täuschten den Empfängerinnen und Empfängern hohe Gewinnchancen ohne Kosteneinsatz vor.
Hinter dem Telefonlotto und anderen Telefonansagediensten verbergen sich „Informationsdienste" mit Sitz in Übersee und vielfach geringem Informationsgehalt. Im Fall des Telefonlottos wurden die Anruferinnen und Anrufer neben Lottoangaben mit der Werbung für renommierte Firmen berieselt. Der „Clou" an der Sache: die Gespräche werden zum Überseetarif von über 3 DM pro Minute abgerechnet. Bei einer Gesprächsdauer von 20 Minuten im Fall des Telefonlottos werden damit rd. 60 DM fällig, die sich Veranstalter und ausländische Telefongesellschaft einerseits sowie die Telekom andererseits je zur Hälfte teilen.
Vergleichbare Entwicklungen gibt es auch bei inländischen Telefonansagediensten. Neben seriösen Ansagediensten (z. B. Verkehrsfunk) gibt es eine Reihe von Diensten, deren Informationsgehalt gering ist. Angeboten werden u. a. Horoskope, Spiele mit Glückselementen und Ansagen mit sexuellen Inhalten.
Selbst Produktinformation nebst Werbung wird neuerdings gegen Gebühr verkauft. Im Rahmen von „Betriebsversuchen" wurde in der Telekommunikationsverordnung die Möglichkeit eröffnet, Telefonansagedienste mit einem verkürzten Zeittakt anzubieten. Bei unseriösen Anbietern wird die Gesprächsdauer durch Eigenwerbung und Kontrollfragen zusätzlich verlängert. Eine Verantwortung für die Inhalte der Telefondienste trägt die Telekom nach § 28 Abs. 7 Telekommunikationsverordnung nicht.
Da für diese Sonderleistungen keine separaten Rechnungen aus gestellt werden, haben die Kundinnen und Kunden auch keine Möglichkeit, bei Einwänden die Zahlungen an den eigentlichen Dienstleistungsanbieter zurückzubehalten. Bei ausländischen Informationsdiensten haben Beschwerden über den Inhalt oder vorgetäuschte Gewinnchancen noch weniger Aussicht auf Erfolg. So ist beispielsweise die ausländische Adresse nicht immer ladungsfähig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über das Ausmaß des Telefonlottos oder andere Telefonansagedienste mit Glückspielcharakter, Horoskopansagen und sexuellen Inhalten vor, und welchen Anteil daran haben Gesellschaften mit Sitz im Ausland?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Gewinnchancen bei Ansagediensten mit Glückspielcharakter, gegliedert nach inländischen und ausländischen Betreibern? In welchem Verhältnis steht dies zum Einsatz bzw. den anfallenden (Telefon-)Gebühren, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Situation?
Inwieweit sind Gewinnspiele dieser Art mit deutschem Recht vereinbar? Liegt für diese Spiele eine Genehmigung vor? Inwieweit und durch wen wird dies kontrolliert?
Hält die Bundesregierung angesichts der neueren Erfahrungen mit dem Telefonlotto und anderen Telefonansagediensten die bestehenden Verbraucherschutzregelungen für ausreichend, bzw. in welchen Bereichen sind nach Auffassung der Bundesregierung Verbesserungen angebracht?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert wird und zumindest verbesserte Angaben über die zu erwartenden Gebühren, auch bezogen auf die zu erwartende Gesprächsdauer, sowie über die Gewinnchancen gemacht werden? Wie wird sichergestellt, daß sich Telefonkunden und -kundinnen jederzeit und einfach, z. B. in den Telefonbüchern, über Gebühren und Konditionen von Telefonansagediensten mit verkürzten Zeittakten informieren können?
Wie kann z. B. durch internationale Vereinbarungen erreicht werden, daß deutsche Verbraucherschutzrechte auch bei Ansagediensten ausländischer Betreibergesellschaften in Deutschland gewährleistet werden und Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Rechte geltend machen können? Welche Möglichkeiten der Kontrolle sieht die Bundesregierung im Inland, z. B. im Rahmen der Anzeigengestaltung?
Welche Verantwortung kommt der Telekom zu im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der netznutzenden Betreiber von Telefonansagediensten?
In welcher Höhe sind seit Einführung des § 28 Abs. 7 der Telekommunikationsverordnung Gebühren in Zusammenhang mit telefonischen Ansagediensten, insbesondere telefonischen Ansagediensten mit Gewinnspielcharakter an die Telekom geflossen? Wie hoch wären diese Gebühren nach Schätzung der Bundesregierung bzw. der Telekom bei normalen Zeittakten gewesen?
a) Wird sich die Bundesregierung für eine Verlängerung der zeitlich befristeten „Betriebsversuche" von Ansagediensten mit verkürztem Zeittakt aussprechen? Wenn ja, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für diese Ansagedienste und eine Verkürzung des Zeittaktes?
b) Sollten im Fall einer Verlängerung aus Sicht der Bundesregierung Veränderungen zugunsten der Verbraucherseite, z. B. Einschränkungen und verstärkte Kontrolle der erfaßten Telefondienste, eine Verlängerung des Zeittaktes und eine Reduzierung der Abführungen an die Telekom, erfolgen?
c) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß die Gebühren für Telefonnutzung und Telefonansagedienst gesondert ausgewiesen werden und die Rechnung für Ansageleistung von den Telefonkundinnen und -kunden direkt mit der jeweiligen Firma beglichen wird?
d) Inwieweit erfolgen bei den „Betriebsversuchen" Folgenabschätzungen hinsichtlich der Auswirkungen auf Verbraucherinteressen und -rechte?