BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Schürmann-Bau (G-SIG: 12012073)

Hochwasserschutzmaßnahmen (Achse 42), Umgang mit dem Bautagebuch, Rolle des BMBau und der Bundesbaudirektion, Beweissicherung, Kündigung der Verträge mit allen Baufirmen, evtl. Fortführung der Bauarbeiten bei den nicht schadensbetroffenen Bauteilen, Wahrnehmung der Interessenvertretung des Bundes durch eine Bonner und Münchner Kanzlei, neue Projektsteuerung durch die Münchner Firma Obermeyer, Schätzung der Schadenshöhe, künftige Verwendung des Schürmann-Baus

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

13.06.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/745127.04.94

Schürmann-Bau

der Abgeordneten Otto Reschke, Achim Großmann, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Norbert Formanski, Iris Gleicke, Gabriele Iwersen, Dr. Ulrich Janzen, Dr. Christine Lucyga, Dieter Maaß (Herne), Siegfried Scheffler, Walter Schöler, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Der im Dezember 1993 durch Hochwasser stark beschädigte Schürmann-Bau ruht still vor sich hin. Die Kleine Anfrage soll in vier offenen Problembereichen aufzeigen, inwieweit die Schäden hätten vermieden werden können, und welche Konsequenzen aus dem Schadensereignis gezogen wurden bzw. gezogen werden.

Der erste Problembereich gilt der Ausführung und Überwachung der Baumaßnahmen. Aufgrund der vorliegenden Aussagen der Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau und Presseberichte kommt man zu der Feststellung, daß insbesondere der überaus wichtige Hochwasserschutz nur unvollkommen ausgeführt und überwacht wurde. Mit dem Hinweis des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau) auf das Beweissicherungsverfahren bleibt die Schuldfrage jedoch bis zur gerichtlichen Entscheidung ungeklärt.

Der zweite Problembereich beschäftigt sich mit den Konsequenzen des Schadensereignisses. Hier geht es vor allem um die Fragen, ob und welche Maßnahmen durch die Bundesbaudirektion (BBD) bzw. das BMBau zur Schadensfeststellung und -minimierung veranlaßt wurden.

Den dritten Schwerpunkt bildet die Abwälzung der Verantwortungs-ebene durch die Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf die BBD. Durch vorschnelle Schuldzuweisungen an die Präsidentin und Mitarbeiter der BBD und entgegen dem Wortlaut der Gesetze lehnt die Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau jede Verantwortung für die Schadensereignisse am Schürmann-Bau ab.

Der letzte Schwerpunkt geht der Frage nach, aufgrund welcher Erkenntnisse die ursprünglich vorgesehenen Beauftragungen des Rechtsanwaltsbüros Heiermann und Partner, Frankfurt/Main, und der Firma Holzmann nicht zustande kamen. Auch sollen die Pläne der Bundesregierung über die Zukunft des Schürmann-Baus ermittelt werden.

Das Parlament wurde über viele im Zusammenhang mit dem Schürmann-Bau stehende Maßnahmen von seiten des BMBau überhaupt nicht bzw. nur unzureichend informiert. Die Kleine Anfrage soll daher zur Aufklärung des Parlaments zu den o. g. offenen Problemschwerpunkten beitragen.

I. Ausführung und Überwachung der Baumaßnahmen

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Erfolgte vor dem Schadenseintritt am 22./23. Dezember 1993, als mit dem starken Hochwasser schon zu rechnen war, eine besondere Vor-Ort-Besichtigung und Überprüfung der Hochwasserschutzmaßnahmen, und wenn ja, wann genau erfolgte sie, von wem wurde sie veranlaßt und durch wen ausgeführt?

2

Ist die nicht ausgeführte Hochwasserschutzmaßnahme auf Achse 42 identisch mit der lt. Herrn Tepper (BBD) „planmäßigen" Lücke, welche bis zum Hochwasserereignis noch nicht errichtet wurde, weil „mit einem so starken Hochwasser im Dezember nicht gerechnet wurde"?

3

Wann wurde das Bautagebuch dem BMBau bzw. der Bundesbaudirektion (BBD) ausgehändigt, und was besagt es über die nicht ausgeführten Hochwasserschutzmaßnahmen auf Achse 42?

4

Wenn die Nichtfertigstellung der Hochwasserschutzmaßnahmen auf Achse 42 lt. der Aussage der Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Fragestunde vom 13. Januar 1994) „mit bloßem Auge" zu erkennen war, wieso wurde dies bei der Überwachung der Baumaßnahmen von seiten der BBD bzw. Mitarbeitern des BMBau nicht erkannt?

5

Ist es üblich, vom Bautagebuch eine laufend aktuelle Ausfertigung zu erhalten, und warum erhielt das BMBau bzw. die BBD keine solche Ausfertigung des Bautagebuchs von der mit der Bauaufsicht beauftragten Firma?

6

Wie steht die Bundesregierung zu der Feststellung, Mitarbeiter des BMBau hätten die Baustelle schon vor dem 22. Dezember 1993 regelmäßig aufgesucht und die Baudurchführung verfolgt und überwacht, obwohl das BMBau lt. Aussage der Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau für diese Aufgaben nicht zuständig ist?

7

Wie erklärt die Bundesregierung, daß Mitarbeiter des BMBau (ständig) Änderungen in der Planung und technischen Fragen vorgenommen haben und die Unterlagen sodann genehmigt haben, so daß die BBD die ihr obliegende „technische Oberleitung" gar nicht mehr voll verantwortlich ausüben konnte?

8

Welche Erkenntnisse liegen dem BMBau bzw. der BBD hinsichtlich der Beweissicherungsverfahren a) gegen die am Bau beteiligten Firmen, b) gegen die BBD bzw. das BMBau schon vor, und wann ist die endgültige Sicherung der Beweise abgeschlossen?

9

Welche Rolle spielen die BBD und die ARGE/ABE noch im Hinblick auf die Bauleitung, bzw. in welchem Verhältnis stehen sie zum neuen Projektsteuerungsteam, und wer trägt nunmehr die Verantwortung insbesondere der Bauüberwachung?

10

Welche Maßnahmen für ein eventuell erneutes Hochwasser wurden bisher auf Veranlassung des BMBau bzw. der BBD ergriffen?

11

Warum hat die Bundesregierung die Verträge mit allen Baufirmen über das gesamte Bauvorhaben gekündigt, statt die Verträge nur für die schadensbetroffenen Bauteile auszusetzen und die Arbeiten in den nicht schadensbetroffenen Bauteilen — etwa zwei Drittel bis drei Viertel des gesamten Bauvolumens — jedoch weiterzuführen?

12

Warum hat die Bundesregierung den Baufirmen bisher nicht gestattet, durch Abtransport der Kräne, der Container und Bauhütten sowie des auf der Baustelle gelagerten Baumaterials den entstandenen Schaden zu mindern?

13

Hat die Bundesregierung dem für das Beweissicherungsverfahren zuständigen Gericht und den beauftragten Gutachtern deutlich gemacht, daß sie an einer raschen Fortführung der Bauarbeiten an den nicht schadensbetroffenen Bauteilen interessiert ist, und hat sie Gericht und Gutachter gebeten, die nicht schadensbetroffenen Bauteile vom Beweissicherungsverfahren auszunehmen, damit dort weitergebaut werden kann?

14

Hat die Bundesregierung dafür gesorgt, daß notwendige Arbeiten während der Unterbrechung der Bauarbeiten fortgesetzt werden können, beispielsweise Reinigung der Untergeschosse, in denen das Grundwasser gesunken ist, Reparatur und Sicherung des Bauzauns, Aufräumung und Reinigung der Baustelle usw.?

15

Welcher Zeitaufwand und welche Kosten entstehen durch die erneute Ausschreibung der restlichen Bauarbeiten, die durch die Kündigung der Verträge seitens der Bundesregierung erforderlich gewesen ist, oder erwartet die Bundesregierung, daß die Baufirmen wieder in die gekündigten Verträge eintreten und ihre Arbeiten zu Ende führen?

16

Wer ist im BMBau, wer ist in der BBD derzeit für das Projekt verantwortlich?

17

Wie steht die Bundesministerin zu der eigenen Aussage im Haushaltsausschuß vom 12. Januar 1994, „nach ihrer persönlichen Einschätzung habe sich die gesamte Vertragsgestaltung nicht bewährt" , in Verbindung mit der Tatsache, daß die Verträge als Musterentwürfe aus dem Hause des BMBau stammten?

18

Wie ist die Aussage der Bundesministerin (u. a. Welt am Sonntag vom 16. Januar 1994), „für Fehler der Vertragsparteien ist die Bundesministerin nicht verantwortlich" , in bezug auf die von der Bundesministerin stark gescholtene und vorverurteilte BBD zu verstehen, welche zum einen (im Außenverhältnis) Vertragspartei mit der ARGE/ABE war/ist, zum anderen (im Innenverhältnis) als Verwaltungsoberbehörde eine dem BMBau nachgeordnete Behörde ist, für die die Bundesministerin gemäß Artikel 87 Abs. 3 Satz 1 GG i. V. m. § 2 BBauVG ( „Die Bundesministerin leitet die Bundesbauverwaltung") die volle rechtliche und politische Verantwortung zu tragen hat?

19

Hat die Bundesministerin Frau Jakubeit vor der Presseverklärung ausdrücklich darauf hingewiesen, welche Schlußfolgerungen zu diesem Zeitpunkt aus ihrem „Weggang" hinsichtlich einer Schuldbeimessung zu den Vorfällen am Schürmann-Bau in der Öffentlichkeit entstehen könnten?

20

Was hätte die Bundesministerin hinsichtlich ihrer Dienstherrn Fürsorgepflicht Frau Jakubeit gegenüber tun müssen, damit falsche Schlußfolgerungen aus dem „Weggang" der Präsidentin der BBD hätten vermieden werden können?

21

Aufgrund welcher Erkenntnisse wurde entgegen des Vorschlags des AL B (H. Schäffel) vom 17. Januar 1994 — sein direkter Vorgesetzter war zu diesem Zeitpunkt noch Staatssekretär Gerhard von Loewenich — zur Beauftragung der Fachanwälte Heiermann und Partner (Frankfurt/Main) mit der rechtlichen Interessenwahrnehmung des BMBau nunmehr eine Münchner Anwaltskanzlei mit der rechtlichen Interessenwahrnehmung beauftragt, und worin liegt die Notwendigkeit, neben dem schon beauftragten Bonner Rechtsanwaltsbüro. einen zweiten Rechtsanwalt hinzuzuziehen?

22

Aufgrund welcher Erkenntnisse wurde entgegen dem Vorschlag des AL B vom 17. Januar 1994 anstelle der Firma Holzmann nunmehr die Münchner Firma Obermeyer mit der neuen Projektsteuerung beauftragt?

23

Wann schließt die neue Projektsteuerung ihre Planung und Schadenssanierung ab?

24

Liegen Kostenschätzungen von seiten der neuen Projektsteuerung über die Schadenshöhe vor?

25

Welche Vorstellung hat die Bundesregierung bisher zur künftigen Verwendung des Schürmann-Baus entwickelt, und gibt es aktuelle Umplanungsaufträge an das Architektenbüro Schürmann?

Bonn, den 26. April 1994

Otto Reschke Achim Großmann Hans Gottfried Bernrath Dr. Ulrich Böhme (Unna) Norbert Formanski Iris Gleicke Gabriele Iwersen Dr. Ulrich Janzen Dr. Christine Lucyga Dieter Maaß (Herne) Siegfried Scheffler Walter Schöler Hans-Ulrich Klose und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen