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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Promotionsmöglichkeit für Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen (G-SIG: 12012077)

Eröffnung von Promotionsmöglichkeiten für besonders erfolgreiche Fachhochschulabsolventen, erfolgte Promotionen seit 1970 im In- und Ausland, Kooperation von Fachhochschulen und Universitäten

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft

Datum

16.06.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/745527.04.94

Promotionsmöglichkeit für Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen

der Abgeordneten Monika Ganseforth, Eckart Kuhlwein, Doris Odendahl, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Peter Eckardt, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Michael Habermann, Stephan Hilsberg, Horst Kubatschka, Christa Lörcher, Günter Rixe, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Ernst Schwanhold, Dr. Peter Struck, Siegfried Vergin, Barbara Weiler, Hildegard Wester, Hanna Wolf, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland bieten in vielen Studiengängen mit ihrer Praxisorientierung erfolgreiche Ausbildungswege. Die seminaristische Form der Wissensvermittlung hat zur Folge, daß die Studentinnen und Studenten in relativ kurzer Studienzeit ein Diplom erlangen können. Die Abbrecher- und Fachwechslerquoten sind insgesamt niedriger als an Universitäten. Die Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen haben im allgemeinen auf dem Arbeitsmarkt gute Chancen.

Ein Problem besteht darin, daß besonders erfolgreiche Studierende, die im Rahmen einer Promotion wissenschaftlich vertieft tätig werden und sich weiter qualifizieren wollen, bisher nach ihrem Fachhochschulstudium unter teilweiser Anrechnung der an der Fachhochschule verbrachten Studienzeit zunächst ein Universitätsdiplom erwerben müssen. Diese starre Hürde, die auch ausbildungsverlängernd wirkt, wird in einigen Ländern endlich abgebaut. Allerdings sind Promotionsmöglichkeiten für Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen an Universitäten/Gesamthochschulen und die hiermit vergleichbare Aufnahme in Meisterklassen an Kunsthochschulen erst in einzelnen Ländern verwirklicht, jedoch unterschiedlich geregelt.

Darüber hinaus gibt es in einigen europäischen Ländern Promotionsmöglichkeiten für deutsche Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen, vor allem im Rahmen von Kooperationsabkommen.

Seit einigen Jahren wird gefordert, daß die Möglichkeiten der Fachhochschulen zu angewandter Forschung und Entwicklung verbessert werden müssen, auch im Hinblick auf ihre Kooperation mit der Wirtschaft und gesellschaftlichen Gruppen einerseits, Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen andererseits. Der Forschungsprozeß an Hochschulen wird wesentlich getragen vom wissenschaftlichen Nachwuchs bzw. von der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Hinzu kommt, daß es derzeit Probleme bei der Berufung von Fachhochschulprofessorinnen und Fachhochschulprofessoren gibt, zumindest in bestimmten Fächern/Fachbereichen.

Aus diesen Gründen könnte die Schaffung von Promotionsmöglichkeiten für Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen zur Erhöhung der Attraktivität der Fachhochschulen im gesamten Bundesgebiet beitragen und die Durchlässigkeit im Bildungswesen verbessern.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie beurteilt die Bundesregierung a) Promotionsmöglichkeiten an Universitäten/ Gesamthochschulen für besonders erfolgreiche Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen, b) die Forderung, den Fachhochschulen selbst das Promotionsrecht zu gewähren, und hält sie die Eröffnung dieser Möglichkeiten bundesweit für wünschenswert?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach einer bundeseinheitlichen, rahmenrechtlichen Regelung für Promotionsvorhaben von Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen, und hält sie eine entsprechende Verankerung im Hochschulrahmengesetz für sinnvoll?

b) Sind diese Forderungen in den Beratungen der nach dem gescheiterten „Bildungsgipfel" des Bundeskanzlers eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Novellierung des HRG angesprochen worden, gegebenenfalls mit welchem Ergebnis?

c) Sind diese Forderungen in der Bund-Länder-Kommission bzw. in der Kultusministerkonferenz erörtert worden, gegebenenfalls mit welchem Ergebnis?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch Schaffung von Promotionsmöglichkeiten für besonders erfolgreiche Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen die Attraktivität eines Fachhochschulstudiums steigt?

4

Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen den Möglichkeiten der Fachhochschulen zu angewandter Forschung und Entwicklung und zu einem eigenen Beitrag zur Heranbildung wissenschaftlichen Nachwuchses?

5

Wie stellt sich die Bundesregierung die Zukunft der Fachhochschulen mittel- und langfristig vor, wenn sie keinen (eigenen) wissenschaftlichen Nachwuchs heranbilden können?

6

In welchen Ländern ist eine Promotionsmöglichkeit für Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen an Universitäten/Gesamthochschulen aufgrund landesgesetzlicher Bestimmungen bereits verwirklicht?

7

Wie viele Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen haben in Fünfjahreszeiträumen seit 1970 nach Abschluß der Fachhochschule an einer deutschen Universität/ Gesamthochschule promoviert, und zwar a) insgesamt, männlich/weiblich und b) verteilt auf einzelne Fächergruppen, insbesondere Ingenieurwissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und im Bereich Gestaltung?

8

Wie viele Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen haben seit 1970 nach ihrem Fachhochschuldiplom an einer Hochschule im europäischen Ausland und in den USA promoviert, und wie wurde das Promotionsverfahren in der Praxis durchgeführt?

9

Welche Zulassungsbestimmungen — insbesondere hinsichtlich der Feststellung der fachlichen Eignung — für Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen bestehen, um an den Hochschulen in den einzelnen Ländern oder im europäischen Ausland zu promovieren, und gibt es hierbei Unterschiede für einzelne Fächer bzw. Fächergruppen, insbesondere Ingenieurwissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und im Bereich Gestaltung?

10

Sind der Bundesregierung Schwierigkeiten bei der Kooperation zwischen Fachhochschulen und Universitäten bzw. Kunsthochschulen bei Promotionen von Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen bekannt, und wie könnten diese beseitigt werden?

Gibt es hierzu Modellversuche oder Modellversuchsanträge, Ergebnisse von aus Bundesmitteln geförderten Fachtagungen und internationale Erfahrungsberichte, Empfehlungen von Bund-Länder-Gremien u. ä.?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, auch Professorinnen und Professoren von Fachhochschulen bei der Betreuung während des Promotionsstudiums, insbesondere an Graduiertenkollegs, und in die Promotionsverfahren von Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen an Universitäten und Kunsthochschulen einzubeziehen?

12

Welche Laufbahn im öffentlichen Dienst steht Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen offen, die ohne Universitätsdiplom beispielsweise in Großbritannien promoviert oder die Meisterklasse an einer Hochschule für Bildende Künste absolviert haben?

Bonn, den 27. April 1994

Monika Ganseforth Eckart Kuhlwein Doris Odendahl Hans Gottfried Bernrath Dr. Peter Eckardt Evelin Fischer (Gräfenhainichen) Michael Habermann Stephan Hilsberg Horst Kubatschka Christa Lörcher Günter Rixe Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Ernst Schwanhold Dr. Peter Struck Siegfried Vergin Barbara Weiler Hildegard Wester Hanna Wolf Hans-Ulrich Klose und Fraktion

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