Schutz vor gefährlichen Chemikalien — Bioziden — im Haushaltsbereich
der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Gudrun Weyel, Susanne Kastner, Hermann Bachmaier, Friedheim Julius Beucher, Lieselott Blunck (Uetersen), Dr. Ulrich Böhme (Unna), Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Peter Conradi, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Renate Jäger, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Klaus Lennartz, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Manfred Reimann, Otto Schily, Karl-Heinz Schröter, Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz, Dr. Peter Struck, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Menschen, die durch dioxinhaltiges PCP und Lindan in Holzschutzmitteln geschädigt wurden, und, wie nun bekannt wurde, Gesundheitsschädigungen durch Permethrin in Fertighäusern und Teppichen erlitten haben, sind Beispiele für eine Regelungslücke im Umwelt- und Gesundheitsschutz im Haushaltsbereich.
Wirkstoffe, die in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln enthalten sind, werden als Chemikalien ohne besondere Zulassungsverfahren im Haus- und Wohnbereich verwendet, obwohl sie dort unbekannte, aber oft problematische Schadenswirkungen haben. Es besteht zwar die gesetzliche Möglichkeit, gefährliche Chemikalien auf der Basis der Chemikaliengesetze zu verbieten, was z. B. für DDT und PCP geschehen ist. Eine Kennzeichnungspflicht und Zulassungsverfahren für Chemikalien in Holz oder Textilien, wie das Insektizid und Nervengift Permethrin, sind bisher nicht geregelt, um ihre Gefährlichkeit zu erfassen und zu bewerten.
Solange es keine europäische Regelung über die Zulassung von Bioziden gibt, müssen in enger Zusammenarbeit zwischen Umweltbundesamt und Bundesgesundheitsamt und Biologischer Bundesanstalt alle gefährlichen Chemikalien, die im Haushaltsbereich verwendet werden, überprüft und, wenn notwendig, verboten bzw. ihre Anwendung so beschränkt werden, daß keine Gesundheitsgefährdungen davon ausgehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie bewertet die Bundesregierung die jetzt bekannten Vorwürfe gegen Permethrin, und welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus?
Was wurde bisher im Fall Permethrin zum Schutz der Verbraucher unternommen, und was wird die Bundesregierung in nächster Zeit unternehmen, um die Verbraucher durch Information, Aufklärung und Kennzeichnungsvorschriften vorbeugend zu schützen bzw. bei gesundheitlichen Gefährdungen die Verwendung zu verbieten?
Welche zugelassenen Pflanzenschutzmittel oder sonstige nicht zugelassenen gefährlichen Chemikalien werden nach Kenntnis des Umweltbundesamtes und des Bundesgesundheitsamtes als Biozide im Haushaltsbereich angewendet?
In welchen Fällen und seit wann liegen der Bundesregierung Kenntnisse über Gesundheitsgefährdungen durch Biozide im Haushaltsbereich vor?
Welche Forschungsarbeiten werden vom BGA hierzu durchgeführt bzw. veranlaßt?
Was wurde in den Fällen, in denen Kenntnisse oder begründete Hinweise über Gesundheitsgefährdungen durch Biozide vorliegen, unternommen, um die Verbraucher vor Gefährdungen zu schützen?
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung bzw. das Bundesgesundheitsamt, gefährliche Chemikalien, die im Haushaltsbereich als Holzschutzmittel oder Textilzusätze verwendet werden, zu verbieten, die Verwendung zu beschränken oder eine Kennzeichnung vorzuschreiben?
Wie beurteilt die Bundesregierung die gesetzlichen Regelungen zur Haftung der Hersteller für Schäden, die bei der Verwendung von Bioziden im Haushaltsbereich entstehen?
Wie steht sie zu einer vom Sachverständigenrat für Umweltfragen vorgeschlagenen Erweiterung des Produkthaftungsgesetzes, um eine Haftung für Gesundheits- und Umweltschäden bei der Verwendung gefährlicher Chemikalien zu regeln?
Wie kann das PCP-Verbot in Deutschland aufrechterhalten bleiben, obwohl der Europäische Gerichtshof die Ausnahmeregelung der Europäischen Kommission für nichtig erklärt hat?
Was wird die Bundesregierung in der Zeit bis zum Inkrafttreten der zur Zeit im Entwurf vorliegenden Biozid-Richtlinie der Europäischen Union zum Schutz der Menschen in Innenräumen vor giftigen Chemikalien unternehmen?