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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge (G-SIG: 12012165)

Umfang der illegalen Beschäftigung im Bauwesen, Verbot der Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmen, Wettbewerbsverzerrung durch Schein-Werkverträge, Verabschiedung der Entsenderichtlinie

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

12.07.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/807122. 06. 94

Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge

der Abgeordneten Achim Großmann, Dieter Maaß (Herne), Gerd Andres, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Büttner (Ingolstadt), Peter Conradi, Norbert Formanski, Konrad Gilges, Iris Gleicke, Günther Heyenn, Gabriele Iwersen, Renate Jäger, Dr. Ulrich Janzen, Dr. Uwe Jens, Regina Kolbe, Walter Kolbow, Horst Kubatschka, Dr. Christine Lucyga, Ulrike Mascher, Adolf Ostertag, Manfred Reimann, Renate Rennebach, Otto Reschke, Siegfried Scheffler, Walter Schöler, Ottmar Schreiner, Dr. Peter Struck, Hans-Eberhard Urbaniak, Hans Georg Wagner, Barbara Weiler, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Illegale Beschäftigung breitet sich auch auf Baustellen der öffentlichen Hand aus. Hierzu tragen unter anderem Werkvertragsabkommen mit den mittel- und osteuropäischen Staaten bei, in deren Schlepptau eine große Zahl von Arbeitnehmern illegal auf deutschen Baustellen arbeitet. Hierdurch entstehen nicht nur Einnahmeverluste in Milliardenhöhe im sozialen Sicherungssystem und bei der öffentlichen Hand. Zunehmend steht durch diese Wettbewerbsverzerrungen der Fortbestand leistungsfähiger Bauunternehmen und damit von Arbeitsplätzen auf dem Spiel. Auch Bauunternehmerverbände sehen die Erwerbsbedingungen und geordnete Zustände auf den Baustellen gefährdet, wenn es für gesetzes- und tariftreue Bauunternehmen immer schwieriger wird, Aufträge zu erhalten. Wettbewerbsvorteile bestehen dabei insbesondere für solche Anbieter, die sich der Beitragsleistung zu den Sozialkassen entziehen.

Die Industriegewerkschaft Bau—Steine—Erden hat zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und ruinöser Konkurrenz ein Maßnahmenpaket entwickelt, das bei der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ansetzt, die die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen der öffentlichen Hand regelt. Es steht zu vermuten, daß entsprechende Regelungen im öffentlichen Bereich positive Auswirkungen auf den privaten Baubereich haben werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Zahlen und Erkenntnisse zur illegalen Beschäftigung liegen der Bundesregierung im Rahmen von Baustellenkontrollen der letzten Monate vor, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen ziehen? Welche Aussagen lassen sich hinsichtlich der quantitativen Bedeutung der unterschiedlichen Formen (Scheinselbständige, Kontingent-Überziehung) illegaler Beschäftigung treffen?

2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die volkswirtschaftlichen Schäden vor, die sich aus der illegalen Beschäftigung von Bauarbeitnehmern ergeben, und welche Konsequenzen will die Bundesregierung daraus ziehen?

3

Sollte nach Ansicht der Bundesregierung die Zahl der von Bund und Ländern durchgeführten Baustellenkontrollen weiter erhöht werden, und welche Verbesserungen könnten sich nach Auffassung der Bundesregierung daraus ergeben?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 2. Oktober 1987, das seinerzeit „den Vorschlag der IG Bau—Steine—Erden, in der VOB die Beachtung der für allgemein verbindlich erklärten tarifvertraglichen Bestimmungen festzulegen", unterstützt hat, und inwiefern hält sie das von der IG Bau—Steine—Erden vorgelegte Maßnahmenpaket zur VOB geeignet, diese Auffassung durchzusetzen?

5

Teilt die Bundesregierung weiterhin die Auffassung des Bundesminsteriums für Arbeit und Sozialordnung vom 2. Oktober 1987, daß zur Bekämpfung von Mißständen, wie z. B. der illegalen Beschäftigung, „ein Verbot der Weitervergabe von Aufträgen an Sub-Subunternehmen dringend erforderlich" ist, und in welcher Form will sie diese Auffassung gegebenenfalls realisieren?

6

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der IG Bau-Steine—Erden, daß die in Nummer 5 der gemeinsamen Regelung für den „Ausschluß von Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge bei illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften" (Drucksache 12/7199) genannten Prüfkriterien eine Aufweichung der ansonsten zu begrüßenden Verschärfung des Gesetzes gegen die Schwarzarbeit bedeuten, und in welcher Form wird sie dieser Aufweichung entgegentreten?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, durch die Setzung sack- und fachgerechter Bautermine, die auf der tarifrechtlichen Arbeitszeit beruhen und witterungsbedingte Ausfallzeiten berücksichtigen, zu verhindern, daß zu enge Terminsetzungen zwangsläufig zur Ableistung von Überstunden führen?

8

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen der öffentlichen Bauauftragsvergabe zur Verstetigung der Bautätigkeit eine ganzjährige Beschäftigung nicht nur „anzustreben", sondern „zu gewährleisten"?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der IG Bau-Steine—Erden, daß durch den zunehmenden Einsatz der Investorenfinanzierung mittels Generalübernehmer mittelständische Bauunternehmen zunehmend außen vor bleiben und die Wertung der Angebote nicht mehr nach der VOB erfolgt? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?

10

Liegen der Bundesregierung (BA/BfA) Informationen über die Zahl der aus den Ländern der EU auf deutsche Baustellen entsandten Arbeitnehmer vor, und welche Schlußfolgerungen zieht sie aus diesen Zahlen?

11

Wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Löhne und Arbeitsbedingungen?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung das verstärkte Auftreten von Scheinfirmen im europäischen Binnenmarkt, die die von ihnen betriebene illegale Beschäftigung durch Schein-Werkverträge tarnen, wie es im ARD-Fernsehbericht „Die Menschenhändler" vom 25. März 1994 dargestellt wurde? Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus dem zunehmenden Auftreten solcher Vorfälle zu ziehen?

13

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Auftreten insbesondere britischer Scheinselbständiger auf deutschen Baustellen vor?

14

In welcher Form wird sich die Bundesregierung in der deutschen Präsidentschaft — entsprechend einer einstimmigen Entschließung im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — für eine zügige Verabschiedung der Entsenderichtlinie einsetzen?

Bonn, den 20. Juni 1994

Achim Großmann Dieter Maaß (Herne) Gerd Andres Dr. Ulrich Böhme (Unna) Hans Büttner (Ingolstadt) Peter Conradi Norbert Formanski Konrad Gilges Iris Gleicke Günther Heyenn Gabriele Iwersen Renate Jäger Dr. Ulrich Janzen Dr. Uwe Jens Regina Kolbe Walter Kolbow Horst Kubatschka Dr. Christine Lucyga Ulrike Mascher Adolf Ostertag Manfred Reimann Renate Rennebach Otto Reschke Siegfried Scheffler Walter Schöler Ottmar Schreiner Dr. Peter Struck Hans-Eberhard Urbaniak Hans Georg Wagner Barbara Weiler Hans-Ulrich Klose und Fraktion

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