Der künftige Weg — Agrarstandort Deutschland sichern
der Abgeordneten Horst Sielaff, Günter Graf, Lothar Ibrügger, Ernst Kastning, Marianne Klappert, Walter Kolbow, Rolf Koltzsch, Horst Kubatschka, Hinrich Kuessner, Rudolf Müller (Schweinfurt), Dr. Edith Niehuis, Jan Oostergetelo, Kurt Palis, Dr. Hermann Scheer, Karl-Heinz Schröter, Dr. Peter Struck, Joachim Tappe, Dr. Gerald Thalheim, Gudrun Weyel, Matthias Weisheit, Lydia Westrich, Hermann Wimmer (Neuötting), Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Im Juni 1993 hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Jochen Borchert, mit dem Konzept „Der künftige Weg — Agrarstandort Deutschland sichern" nach eigenem Bekunden seine Ziele zur Entwicklung der Landwirtschaft und die Richtung der künftigen Agrarpolitik aufgezeigt.
Zentrales Ziel soll danach eine
- leistungs- und wettbewerbsfähige,
- marktorientierte und
- umweltverträgliche Landwirtschaft sein.
Dabei ist es offensichtlich dringend erforderlich, angesichts
- der ungünstigen Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft, vor allem in den alten Ländern,
- der Situation auf den landwirtschaftlichen Märkten in der Europäischen Union,
- der Belastung des Grundwassers und der Gewässer sowie der Böden,
die Politik der letzten Jahre gründlich zu überprüfen und Konsequenzen für eine neue sachliche und räumliche Schwerpunktbildung in der Agrarpolitik zu ziehen.
Dieses Konzept spielt zwar inzwischen in den zahlreichen Reden des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Jochen Borchert, eine herausragende Rolle, im praktischen Handeln der Bundesregierung, so beispielsweise im Haushalt 1994 oder in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", ist dieses Konzept aber nicht erkennbar.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen21
In welchen Bereichen der Agrarpolitik hat die Bundesregierung seit Verkündung ihres agrarpolitischen Konzepts „Der künftige Weg — Agrarstandort Deutschland sichern" die Schwerpunkte ihrer Politik — möglicherweise in sachlicher, etwa durch Gesetzesvorhaben, oder finanzieller Hinsicht, etwa im Bundeshaushalt — Veränderungen eingeleitet?
Falls zu Frage 1 Angaben gemacht werden, hält die Bundesregierung das Ausmaß solcher Veränderungen bereits für ausreichend, wenn man die Einkommensrückgänge in den landwirtschaftlichen Betrieben der alten Länder und die Wettbewerbssituation der deutschen Landwirtschaft im EU-Binnenmarkt (s. Agrarbericht 1994) zugrunde legt?
Teilt die Bundesregierung die Aussagen im Umweltgutachten 1994 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (Drucksache 12/6995) im Kapitel Umwelt und Landwirtschaft, und beabsichtigt sie konkrete Konsequenzen auf der Grundlage ihres 1993 vorgelegten agrarpolitischen Konzepts zu ziehen?
Wie will die Bundesregierung insbesondere der Forderung nachkommen, auf 10 Prozent der Fläche dem Naturschutz Vorrang einzuräumen, und mit welchen Mitteln will sie die Verpflichtungen aus der EG-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie u. a. zur Schaffung eines europaweiten Biotop-Verbundsystems erfüllen?
Wie will die Bundesregierung auf der Grundlage des jüngsten Beschlusses des Agrarrats zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln das hohe deutsche Anforderungsniveau beim Grundwasser- •und Trinkwasserschutz sichern und gleichzeitig dafür sorgen, daß Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Landwirtschaft abgewendet werden?
Wie will die Bundesregierung die fortschreitende Boden- und Grundwasserversauerung durch Emissionen aus Verkehr und Landwirtschaft wirksam verhindern, und wer soll für die Folgeschäden bei den Land- und Forstwirten und den Wasserwerken aufkommen?
Welche Maßnahmen der verschiedenen Titel von Kapitel 10 02 und 10 04 des Einzelplans 10 (Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten), soweit sie der Landwirtschaft und den Dörfern sowie dein ländlichen Raum zugute kommen, ordnet die Bundesregierung dem jeweiligen Ziel des agrarpolitischen Konzepts ganz oder teilweise zu?
Welche Maßnahmen hiervon sollen nach Auffassung der Bundesregierung ganz oder zum Teil (Anteil in Prozent) dazu beitragen,
a) eine leistungs- und wettbewerbsfähige,
b) eine marktorientierte,
c) eine umweltverträgliche Landwirtschaft in Deutschland zu erreichen?
Gibt es Maßnahmen bei den. Kapiteln 10 02 und 10 04, die den Zielen unter a) bis c) nicht zugeordnet werden können?
Um welche Maßnahmen handelt es sich dabei?
Welches Finanzvolumen. (Bundesmittel) repräsentieren sie 1993 und. 1994?
Welche sonstigen Ziele sollen mit den letztgenannten Maßnahmen. nach Auffassung der Bundesregierung realisiert werden?
Wie haben sich die Haushaltsansätze im Bu.n.deshaushalt 1.994 (Einzelplan. 10) bei den. in Frage 7 a.uf die einzelnen. Ziele des agrarpolitischen. Konzepts aufgeteilten Maßnahmen gegenüber dem Bundeshaushalt 1993 verändert?
In. welcher Größenordnung (DM) ist es 1994 gegenüber 1993 zu Veränderungen gekommen?
Welche einzelnen Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und. des Küstenschutzes", so wie sie in den. Übersichten 3 der Rahmenpläne 1993 und 1.994, Drucksachen 1.2/4207 und 12/7845, aufgeführt sind, ordnet die Bundesregierung dem jeweiligen Ziel des agrarpolitischen Konzepts ganz oder teilweise zu?
Welche Maßnahmen. hiervon sollen nach Auffasung der Bundesregierung ganz oder zum Teil (Anteil in Prozent) dazu beitragen,
a) eine leistungs- und wettbewerbsfähige,
b) eine marktorientierte,
c) eine umweltverträgliche Landwirtschaft in Deutschland zu. erreichen.?
Gibt es einzelne Maßnahmen in der Gemeinschaftsausgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", die den Zielen a) bis c) nicht zugeordnet werden können?
Um welche Maßnahmen handelt es sich gegebenenfalls dabei?
Welches Finanzvolumen (Bundesmittel) repräsentieren sie 1993 und 1994?
Welche sonstigen Ziele sollen von. den letztgenannten Maßnahmen nach Auffassung der Bundesregierung realisiert werden?
Wie haben sich die Mittelansätze (Bundesmittel) im Rahmenplan 1994 bei den in Frage 9 auf die einzelnen Ziele des neuen Agrarkonzepts verteilten Maßnahmen gegenüber dem Rahmenplan 1993 verändert?
In welcher Größenordnung (DM) ist es 1994 gegenüber 1993 zu Veränderungen gekommen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die möglicherweise aus den Fragen 8 und 10 hervorgehenden Veränderungen im Hinblick auf
Drucksache 12 /8224 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode
a) das agrarpolitische Konzept der Bundesregierung,
b) die Aussagen des Umweltgutachtens 1994 im Kapitel Umwelt und Landwirtschaft,
c) die Wettbewerbssituation der deutschen Landwirtschaft im EU-Binnenmarkt,
d) die Situation gering verdichteter ländlicher Räume, die im Raumordnungsbericht 1993 der Bundesregierung ausgewiesen sind, und
e) die Durchsetzbarkeit des agrarpolitischen Konzepts in Brüssel?
Welche Mittel werden mittelfristig durch die Agrarsozialreform in der beschlossenen Konsensfassung gegenüber dem Regierungsentwurf frei, und wie gedenkt die Bundesregierung diese Mittel ggf. in ihr agrarpolitisches Konzept einzubauen?
Wie wird die Bundesregierung ihre Zusage umsetzen, die freiwerdenden Mittel für gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und der ländlichen Räume einzusetzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung im Gesamtzusammenhang die Ausgleichszulage, die in den benachteiligten Gebieten gewährt und für die allein 1993 mehr als 1 Mrd. DM Bundes- und Landesmittel aufgewendet wurde?
Hält die Bundesregierung eine Korrektur der Förderung vor dem Hintergrund des agrarpolitsichen Konzepts für erforderlich, und wie begründet sie im einzelnen eine mögliche Änderung oder Beibehaltung dieser Förderung?
Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung der wissenschaftlichen Untersuchung aus dem Institut für Strukturforschung der Bundesanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig-Völkenrode „Zur Wirksamkeit der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten der Bundesrepublik Deutschland" bei (Agrarwirtschaft Heft 6, Juni 1994, Seiten 236ff.)?
Hält die Bundesregierung auf der Grundlage dieser Untersuchung und der Zielsetzungen des Agrarkonzepts eine Korrektur bei der Gewährung der Ausgleichszulage für erforderlich, und wenn ja, in welche Richtung?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem im Juni 1993 verkündeten Konzept „Der künftige Weg — Agrarstandort Deutschland sichern" und einem integrierten Konzept zur Weiterentwicklung und zur Förderung des ländlichen Raumes?
Sofern die Bundesregierung einen solchen Zusammenhang sieht (Frage 16), was sind die Gründe dafür, daß sie das in den Koalitionsvereinbarungen angekündigte integrierte Konzept zur Weiterentwicklung und zur Förderung des ländlichen Raumes bis heute nicht vorgelegt hat, obwohl sie das mehrfach angekündigt hat (Drucksache 12/9424 vom 13. Mai 1993, Antwort zu Frage 1)?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß ein solches integriertes Konzept für die ländlichen Räume auch deshalb überfällig ist, weil der Anteil gering verdichteter Räume mit großen Strukturproblemen, vor allem in den neuen Ländern, und in Gebieten mit Folgen der Konversion (Raumordnungsbericht 1993) erheblich ist?
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus den Vorstellungen des Raumordnungsberichtes 1993 bezüglich der gering verdichteten ländlichen Räume ziehen, und wann wird sie endlich das in den Koalitionsvereinbarungen angekündigte integrierte Konzept für den ländlichen Raum vorlegen?
Stellt die grundsätzliche Feststellung von Kanzleramtsminister Friedrich Bohl, wonach die Begünstigung von natürlichen Personen und die Nichtbegünstigung von LPG-Nachfolgebetrieben in der Agrarpolitik „ein Stück der Grundphilosophie unserer Landwirtschaftspolitik" ist, eine Änderung des agrarpolitischen Konzepts „Der künftige Weg — Agrarstandort Deutschland sichern" dar, in dem andere Akzente gesetzt sind?
Wie ist in diesem Zusammenhang die Antwort der Bundesregierung vom 16. Juni 1994 auf die schriftliche Frage Nr. 6/93 zu verstehen, wonach „die in der Frage erwähnte Feststellung von Bundesminister Friedrich Bohl... sich nicht auf agrarstrukturpolitische Ziele (bezieht), sondern auf den Regierungsentwurf zum Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz"?
Wie begründet und erläutert die Bundesregierung die Aussage, daß zur Grundphilosophie der Landwirtschaftspolitik dieser Bundesregierung und der sie tragenden Parteien CDU, CSU und F.D.P. agrarstrukturpolitische Ziele nicht gehören?
Teilt sie die Auffassung, daß in dem in Rede stehenden Interview in der Frankfurter Rundschau vom 6. Juni 1994 es nicht um das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz allein ging, sondern um agrarpolitische Zielsetzungen zugunsten landwirtschaftlicher Betriebe, wozu auch juristische Personen, die mehr als 60 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in den neuen Ländern bewirtschaften, gleichermaßen gehören?
Beabsichtigt die Bundesregierung zur Sicherung des Agrarstandortes Deutschland und angesichts der prekären Lage hinsichtlich der Tierseuchenlage (Schweinepest, BSE) auf eine Änderung der seuchenhygienischen Bestimmungen der EU zu drängen?
Wenn ja, welche Änderungen sind in Erwägung gezogen?