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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Sicherheitsbefragungen bei Staatsangehörigen bestimmter Herkunftsländer

<span>Medienbericht über Fragebogen der Ausländerbehörden in NRW zur Befragung von Staatsangehörigen bestimmter Herkunftsländer: weitere Bundesländer mit Sicherheitsüberprüfung i.S.v. § 54 Aufenthaltsgesetz mittels Fragebogen, Einstufung des Fragebogens als Verschlusssache, Begründung des Gesetzgebers für § 54 Aufenthaltsgesetz, rechtstaatliche Angemessenheit von Ausweisung bei falschen Angaben im Fragebogen, Arbeitsaufwand ausländerrechtlicher Sicherheitsüberprüfungen, verzeichnete Erfolge bei Terrorismusbekämpfung, Befragungspraxis in anderen EU-Staaten, Auswirkung auf ausländische Studierende, Datenspeicherung, auf Daten zugreifende Behörden </span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

02.09.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1011213. 08. 2008

Sicherheitsbefragungen bei Staatsangehörigen bestimmter Herkunftsländer

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 13. Juni 2008 berichtete die „Frankfurter Rundschau“ unter der Überschrift „Haben Sie Erfahrung im Umgang mit Sprengstoff“ über einen Erlass des Innenministeriums in Nordrhein-Westfalen (NRW), nach dem sich Staatsangehörige aus 26 Herkunftsstaaten einer Befragung mittels Fragebogen zu unterziehen haben. Die Landesregierung bezieht sich dabei auf einen Passus im Aufenthaltsgesetz (§ 54 Abs. 6 in Verbindung mit § 54 Nr. 5 und 5a des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), nach dem Kontakte zu mutmaßlich terroristischen Gruppierungen oder verschwiegene Auslandsaufenthalte in der Regel die Ausweisung zur Folge haben sollen. In welchen anderen Bundesländern ein ähnliches Verfahren zur Prüfung der genannten Ausweisungsgründe angewandt wird, ist nicht bekannt.

Der Fragebogen enthält unter anderem Fragen über Ausbildung im Umgang mit Sprengstoffen und Chemikalien oder erlittener Verfolgung wegen politischer oder religiöser Ansichten. Nach Angaben von Betroffenen wird auch die Bereitschaft abgefragt, mit deutschen Sicherheitsbehörden zusammenzuarbeiten. Keine Rücksicht wird darauf genommen, ob Personen eventuell selbst Opfer von terroristischer Gewalt geworden sind, wie beispielsweise Christen aus dem Irak.

Das Vorgehen der Ausländerbehörden in NRW ist unter anderem von betroffenen Studierenden scharf kritisiert worden. Die Mitgliederversammlung des bundesweiten „freien zusammenschluss der studierendenschaften“ (fzs) sprach in einem Beschluss vom 20. Mai 2008 von einer „rassistischen Praxis“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

In welchen Bundesländern wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine Befragung mittels Fragebogen im Zusammenhang mit einer ausländerrechtlichen Sicherheitsüberprüfung im Sinne von § 54 Nr. 6 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 2 und § 54 Nr. 5 und 5a AufenthG durchgeführt?

2

Gibt es in diesen Bundesländern einen bundeseinheitlichen Fragebogen, und von wem ist dieser gegebenenfalls federführend verfasst worden?

3

Wieso wird dieser Fragebogen als Verschlusssache eingestuft, obwohl er nach Angaben aus dem Landesministerium des Innern in NRW „ausschließlich Fakten aus dem Lebenslauf“ erhebt?

4

War es nach Ansicht der Bundesregierung Absicht des Gesetzgebers bei Verabschiedung der Regelung des § 54 Abs. 6 AufenthG, dass bei Staatsangehörigen aus bestimmten Staaten pauschal eine Befragung durchgeführt wird, ohne dass ansonsten Anhaltspunkte für sicherheitsgefährdende Bestrebungen bestehen?

5

War es nach Ansicht der Bundesregierung insbesondere beabsichtigt, Minderjährige vor Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu befragen?

Welche sicherheitsrelevanten Erkenntnisse sind bei einer solchen Befragung zu erwarten?

6

Hält es die Bundesregierung für rechtsstaatlich angemessen, einen ausländischen Staatsangehörigen „in der Regel“ auszuweisen, weil er in einer schriftlichen Befragung zum Beispiel falsche Angaben zu bisherigen Auslandsaufenthalten gemacht hat, und welche konkretisierende Rechtsprechung oder Anwendungshinweise gibt es zu Befragungen im Sinne von § 54 Abs. 6 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 2 und § 54 Nr. 5 und 5a AufenthG, und welchen gesetzlichen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung gegebenenfalls?

7

Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung der entsprechenden Regelungen Objekt der ausländerrechtlichen Sicherheitsüberprüfung (bitte nach Jahren und Bundesländern auflisten)?

8

Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Arbeitsaufwand bei den zuständigen Behörden des Bundes zur Überprüfung von Angaben aus den genannten Fragebögen (bitte nach Behörden, in Stunden, auflisten)?

Wie hoch ist der entsprechende Aufwand der Landesbehörden schätzungsweise?

9

Inwieweit hält es die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieses Personalaufwandes für zielführend im Sinne der Bekämpfung der Gefahren des internationalen Terrorismus, jährlich schätzungsweise mehrere zehntausend schriftliche Befragungen durchzuführen?

10

Wie viele ausländische Staatsangehörige konnten mittels dieses Verfahrens bisher entdeckt werden, bei denen die fehlerhafte Beantwortung einzelner Fragen Anlass zu aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegeben hat?

11

Ist die pauschale (schriftliche) Befragung von Staatsangehörigen aus muslimischen Staaten sowie Kolumbien bei Beantragung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels auch in anderen EU-Staaten vorgeschrieben, wenn ja, in welchen?

12

Inwieweit könnten sich ausländische Studierende, die wegen des in der Bundesrepublik herrschenden Fachkräftemangels in aller Welt geworben werden, nach Ansicht der Bundesregierung von einer Befragung abschrecken lassen, die ihnen signalisiert, aufgrund ihrer Herkunft einem Generalverdacht ausgesetzt zu sein?

13

Wie werden die in den Fragebögen erhobenen Daten nach Abschluss der Überprüfung gespeichert?

Wäre ihre Speicherung in der standardisierten zentralen Antiterrordatei oder einer der Projektdateien nach dem Gemeinsame-Dateien-Gesetz möglich oder geboten, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

14

Welche Behörden haben auf die mittels der Fragebögen erhobenen Daten Zugriff, und unter welchen Voraussetzungen?

15

Ist die Weitergabe dieser Daten an ausländische Behörden möglich und welche gesetzlichen Beschränkungen gelten gegebenenfalls?

Berlin, den 11. August 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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