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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Auswirkungen der neuen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug - Nachfrage zum Stand 30. Juni 2008

<span>Anzahl der im 2. Quartal 2008 erteilten Visa zum Ehegattennachzug, 20 Länder mit stärkstem Rückgang der erteilten Visa, Zusammenhang mit Zwangsverheiratung, Gründe für Rückgang der Visa-Vergabe, Zwangsehenproblematik und Integrationskursteilnahme türkischer Visabewerberinnen, Anforderungen der Sprachprüfung &bdquo;Start Deutsch I&ldquo; und Bestehensquote der Prüfung, Sprachkursangebot des Goethe-Instituts im Ausland, zeitliche Möglichkeiten erwerbstätiger Ausländer zur Teilnahme an Sprachkursen, Reaktion der Türkei über geplante Änderungen der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug, Handhabung der Sprachanforderungen in Großbritannien</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

02.09.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1011313. 08. 2008

Auswirkungen der neuen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug – Nachfrage zum Stand 30. Juni 2008

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Ulrich Maurer, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bei ihrer Antwort vom 22. Juli 2008 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu den Auswirkungen der neuen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug (Bundestagsdrucksache 16/9939) lagen der Bundesregierung noch nicht alle Angaben zum 2. Quartal 2008 für alle 185 Visastellen vor, so dass Fragen offen blieben. Zudem ergeben sich Nachfragen aus den Antworten der Bundesregierung.

Bereits aufgrund der Antwort vom 22. Juli 2008 zu den 15 stärksten Herkunftsländern lässt sich allerdings feststellen, dass der erhebliche Rückgang des Ehegattennachzugs infolge der gesetzlichen Neuregelung – entgegen der Zusage etwa von Staatsministerin Dr. Maria Böhmer, niemand würde gehindert, zum Ehegatten zu ziehen, und die geforderten Sprachkenntnisse ließen sich in drei Monaten erwerben (Plenarprotokoll 16/144, S. 15188) – kein Übergangsproblem ist, sondern eine dauerhafte Einschränkung des Rechts auf Familienzusammenleben darstellt. Acht bis zehn Monate nach Inkrafttreten der Neuregelung betrug der Rückgang der erteilten Visa immer noch 23 Prozent (Vergleich der 2. Quartale der Jahre 2007 und 2008, bezogen auf die 15 Hauptherkunftsländer).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele Visa zum Ehegattennachzug wurden im 2. Quartal des Jahres 2008 erteilt (bitte die Vergleichswerte für das 2. Quartal 2007 und das 1. Quartal 2008 und den jeweiligen prozentualen Rückgang oder Anstieg benennen)?

2

Welches waren die 20 Länder mit dem prozentual stärksten Rückgang der erteilten Visa zum Ehegattennachzug, wenn die addierten Werte des 1. und 2. Quartals 2008 mit den addierten Werten des 1. und 2. Quartals 2007 verglichen werden, und wie hoch war in diesen Ländern jeweils der Rückgang in Prozent und in absoluten Zahlen?

a) Bei welchen dieser 20 Länder geht die Bundesregierung davon aus, dass Zwangsverheiratungen beim Ehegattennachzug ein relevantes oder beachtenswertes Problem darstellen?

b) Wie bewertet es die Bundesregierung, wenn eine Regelung, die maßgeblich mit dem (angeblichen) Ziel der Bekämpfung von Zwangsverheiratungen begründet wurde, sich besonders nachteilig für Eheleute auch in solchen Ländern auswirkt, in denen es keine oder kaum Zwangsverheiratungen gibt?

c) Falls die Bundesregierung auf die Frage zu 2b antwortet, dass der Spracherwerb im Ausland (angeblich) ja auch dem Ziel einer besseren Integration in Deutschland dienen soll, wie ist dies in Bezug auf Länder, in denen es keine Zwangsverheiratungen in relevanter Größenordnung gibt, zu begründen angesichts des Umstandes, dass die deutsche Sprache in Deutschland und in den hierfür eigens vorgesehenen Integrationskursen viel leichter erlernt werden kann als im Ausland unter zumeist viel schlechteren Bedingungen und getrennt vom Ehepartner?

3

Geht die Bundesregierung davon aus, dass der Rückgang der erteilten Visa zum Familiennachzug infolge der Neuregelung zu Sprachanforderungen ein vorübergehendes oder ein dauerhaftes Phänomen ist, und welches sind nach Auffassung der Bundesregierung die genauen Gründe für den anhaltenden Rückgang?

4

a) Hält die Bundesregierung Vermutungen von zuständigen Mitarbeitern der deutschen Visastellen für begründet, wonach 30 bis 40 Prozent aller Visaanträge zum Ehegattennachzug in der Türkei eine Zwangsverheiratung zum Hintergrund hätten (bitte begründen; vgl. Äußerung des Abgeordneten Reinhard Grindel, Plenarprotokoll 16/161 vom 9. Mai 2008, S. 16992), und über welche eigenen Vermutungen oder Erkenntnisse zu dieser Frage verfügt sie?

b) Da häufig zur Begründung der Notwendigkeit eines Spracherwerbs noch vor der Einreise (auch von der Bundesregierung) unterstellt wird, zwangsverheiratete türkische Ehefrauen würden an einem Integrationskursbesuch in Deutschland gehindert, da aber gleichzeitig die tatsächliche Teilnahmequote bei zur Integrationskursteilnahme Verpflichteten bei türkischen Staatsangehörigen mit 94 Prozent besonders hoch ist (vgl. Bundestagsdrucksache 16/9137, Anlage 3), bedeutet dies, dass bei anderen als türkischen Staatsangehörigen verstärkt von Zwangsverheiratungen auszugehen ist, und lässt sich aus der Quote der Nichtteilnahme in Höhe von 6 Prozent ein Rückschluss auf den möglichen Anteil Zwangsverheirateter unter türkischen Staatsangehörigen ziehen, oder ist die Annahme unzutreffend, Zwangsverheiratete hätten in Deutschland keinen Zugang zu Integrationskursen?

c) Wie ist die Aussage des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Dr. Albert Schmid, als Sachverständiger bei der Anhörung zum Richtlinienumsetzungsgesetz vom 23. Mai 2007, „bei Menschen aus der Türkei, bei denen Verpflichtungen [zur Integrationskursteilnahme] ausgesprochen werden, führt das zur konkreten Teilnahme in einem geringerem Umgang als aus anderen Bevölkerungskreisen“ (Protokoll 16/42, S. 39), vereinbar mit den genau gegenteiligen empirischen Werten (vgl. Bundestagsdrucksache 16/9137, Anlage 3), und auf welche Zahlen oder Erfahrungswerte stützte sich der Präsident des BAMF bei seiner offenbar völlig falschen Einschätzung?

5

Ist es zutreffend, dass ca. 650 Wörter für die Sprachprüfung „Start Deutsch 1“ erlernt werden müssen, von denen die Hälfte passiv verstanden und die andere Hälfte aktiv verwandt werden soll, und wenn ja, wie sind hiermit Erklärungen zur Rechtfertigung der neuen gesetzlichen Hürden etwa von Staatsministerin Dr. Maria Böhmer vereinbar, die auf der Pressekonferenz zum Zweiten Integrationsgipfel davon sprach, „dass es um einen ersten Spracherwerb von 200 bis 300 Worten geht“?

6

Wie hoch sind die Bestehensquoten für die Prüfung „Start Deutsch 1“ an Goethe-Instituten in der Türkei bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die zuvor nicht den Sprachkurs mit 160 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten besucht haben (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/9939 zu Frage 14d)?

7

a) Wie hoch sind die Bestehensquoten für die Prüfung „Start Deutsch 1“ an Goethe-Instituten weltweit im Durchschnitt (bitte differenzieren nach vorheriger Sprachkursteilnahme oder nur Prüfungsteilnahme)?

b) Welches waren die 20 Länder, in denen die Bestehensquoten am besten bzw. am niedrigsten waren, und wie waren dort jeweils die entsprechenden Quoten (bitte differenzieren nach vorheriger Sprachkursteilnahme oder nur Prüfungsteilnahme)?

8

a) Wie ist es nach Ansicht der Bundesregierung für vollzeit erwerbstätige Menschen mit geringen zeitlichen Ressourcen im Ausland möglich, innerhalb von drei oder auch sechs Monaten einen Sprachkurs mit 160 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten zu besuchen?

b) Welche unterschiedlichen Sprachkurse zum Erwerb des Niveaus „Start Deutsch 1“ bietet das Goethe-Institut im Ausland an (Intensivkurse, Abendkurse, einmal/mehrmals wöchentlich?), und wie lange ist dann jeweils der Zeitraum, der für den Spracherwerb benötigt wird?

9

a) Welche Reaktionen gab es von der türkischen Seite, als das Bundesministerium des Innern ihr bei den Expertengesprächen Mitte Juni 2008 erläuterte, dass an der Regelung zum vorherigen Erwerb von Sprachkenntnissen beim Ehegattennachzug festgehalten werden soll, nachdem der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, im Rahmen seiner Türkeireise eine Prüfung des türkischen Vorschlags, deutsche Sprachkenntnisse erst in Deutschland erlernen zu müssen, zugesagt hatte?

b) Wie bewertet es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass die britische Regierung Pläne eines Spracherwerbs vor der Einreise beim Ehegattennachzug offenbar abgelehnt hat und Zuwanderer erst nach ihrer Einreise zur Teilnahme am Sprachunterricht innerhalb von sechs Monaten verpflichten will?

Berlin, den 13. August 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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