„Gute Arbeit“ in der Wirtschaftsförderung verankern
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Dr. Petra Sitte, Werner Dreibus, Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Staat subventioniert Unternehmen in Deutschland mit öffentlichen Mitteln in Milliardenhöhe. Diese Unterstützung ist bei manchen Förderinstrumenten an die Zusage geknüpft, eine bestimmte Zahl von Arbeitsplätzen zu sichern oder neu zu schaffen. Kaum eine Rolle spielt die Qualität der Arbeitsplätze. In Ostdeutschland wirbt die regionale Wirtschaftsförderung sogar mit dem „Standortvorteil“ niedriger Löhne und längerer Arbeitszeiten (WSI-Mitteilungen 5/2008).
So wird mit öffentlichen Geldern die Ausbreitung schlechter Arbeit unterstützt.
Eine Politik mit dem Ziel, „Gute Arbeit“ zu schaffen, könnte die Subventionierung von Unternehmen an beschäftigungspolitische Kriterien knüpfen. Sie könnte zum Beispiel fragen, ob der subventionierte Arbeitsplatz mit Leiharbeit besetzt wird, ob dort Niedriglöhne gezahlt werden oder ob das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behindert wird, einen Betriebsrat zu wählen. An einem solchen Verfahren der Mittelbewilligung wären auch Betriebsräte und Gewerkschaften zu beteiligen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welches sind gemessen am Fördervolumen die fünf größten Instrumente bzw. Programme der Wirtschaftsförderung in Deutschland (bitte Höhe des Fördervolumens und Zahl der Förderfälle für die letzten fünf Jahre angeben)?
Wie viele Arbeitsplätze sind seit der Wiedervereinigung Deutschlands mit dem Instrument der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) gesichert und neu geschaffen worden (bitte auch Fördervolumen nach gewerblicher Förderung und Infrastrukturmaßnahmen auflisten)?
Gibt es andere Förderinstrumente, deren Vergabe an die Sicherung bzw. Neuschaffung von Arbeitsplätzen gebunden ist? Wenn ja, welche sind dies und welche beschäftigungspolitische Bilanz kann dort gezogen werden?
Welchen Stellenwert hat nach Ansicht der Bundesregierung „Gute Arbeit“ in der derzeitigen Förderpolitik?
Teilt die Bundesregierung die Strategie der regionalen Wirtschaftsförderung in Ostdeutschland, dort mit niedrigen Löhnen und längeren Arbeitszeiten als Standortvorteil zu werben? Wenn nein, welche Möglichkeiten hat sie, diese Praxis zu unterbinden?
Welche Anforderungen werden gestellt an die durch GA-Fördermittel geschaffenen oder gesicherten Arbeitsplätze im Rahmenplan der GA und in den Förderrichtlinien der einzelnen Bundesländer (bitte einzeln auflisten) im Hinblick auf
– Mindesteinkommen,
– tarifliche Bezahlung,
– Ausschluss oder eingeschränkte Förderung bei Leiharbeit,
– eine Teilzeitquote,
– eine Ausbildungsquote,
– eine Frauenquote bzw. Standards zur Geschlechtergleichheit,
– maximale Höchstförderungssumme je neu geschaffenen Arbeitsplatz?
Welche beschäftigungspolitischen Kriterien gibt es für die Förderung mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Frauenquote an allen mit GA-Mitteln geschaffenen beziehungsweise gesicherten Arbeitsplätzen im Zeitraum 2004 bis 2006 nur bei 28,1 Prozent lag?
Mit welchen Mitteln will die Bundesregierung sicherstellen, dass sich die bislang sehr geringe Frauenquote an allen durch GA- beziehungsweise EFRE-Förderung geschaffenen beziehungsweise gesicherten Arbeitsplätzen erhöht?
Gab oder gibt es Überlegungen, eine Frauenquote als verbindliches Förderkriterium im GA-Rahmenplan oder anderen GA-Richtlinien festzuschreiben? Falls nein, weshalb verzichtet die Bundesregierung darauf?
a) Wie hoch ist gegenwärtig der Anteil von Leiharbeit an allen durch die GA- beziehungsweise EFRE-Förderung geschaffenen beziehungsweise gesicherten Arbeitsplätzen (wenn möglich bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? b) Welche GA-Förderfälle sind der Bundesregierung bekannt, bei denen mindestens 10 Prozent der gesicherten beziehungsweise neu geschaffenen Arbeitsplätze mit Leiharbeiterinnen beziehungsweise Leiharbeitern besetzt wurden?
Widerspricht nach Auffassung der Bundesregierung die Besetzung von GA-geförderten Arbeitsplätzen mit Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern dem erklärten Ziel der GA, dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze zu schaffen beziehungsweise zu sichern? Falls nein, warum nicht? Falls ja, wie will die Bundesregierung darauf reagieren?
Inwieweit erwägt die Bundesregierung analog zur GA-Förderpraxis in einigen Bundesländern (wie z. B. Rheinland-Pfalz) Leiharbeitsplätze bei der Berechnung der Arbeitsplatzeffekte als nicht anerkennungsfähig zu bewerten?
Entspricht es nach Auffassung der Bundesregierung den Zielen und Regelungen des GA-Rahmenplans, GA-geförderte Arbeitsplätze ohne jegliche Tarifbindung zu entlohnen? Falls ja, warum? Falls nein, wie will die Bundesregierung darauf reagieren?
Wie viele und welche Fälle der GA-Förderung sind der Bundesregierung bekannt, bei denen entstandene oder gesicherte Arbeitsplätze mit „Ein-Euro-Jobbern“ besetzt wurden (wenn möglich bitte nach gewerblicher Förderung und Infrastrukturförderung auflisten)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Fall des pleite gegangenen DVD-Werkes Dassow, das nach Presseberichten mit mindestens 70 Mio. Euro gefördert wurde, bei dem die örtliche IG Metall im Vorfeld der Förderung vor einem unseriösen Geschäftsmodell gewarnt hatte und in dem angeblich Arbeitskräfte mit Zwölf-Stunden-Schichten für 6,14 Euro Stundenlohn eingesetzt wurden?
Inwiefern sind Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen in das Verfahren der GA-Mittelbewilligung einbezogen?
Werden Betriebsräte bzw. Arbeitnehmervertreter bei einer Antragsstellung von Fördermitteln beteiligt? Wenn ja, wie werden diese über das Antragsverfahren, eine Genehmigung bzw. Ablehnung informiert? Wenn nein, warum nicht?
a) Wie sind die Gewerkschaften bei der Aufstellung der Richtlinien bzw. Programme für EU-Strukturfördermittel, für GA-Mittel und/oder für bundesländer- oder regionalspezifische Wirtschaftsförderung beteiligt? b) Wie sind die Gewerkschaften in den Bewilligungsgremien für EU-Fördermittel, für GA-Mittel und/oder für bundesländer- oder regionalspezifische Förderung beteiligt?
Ist es nach derzeitigen GA-Förderregeln erlaubt, dass Unternehmen neben der gewerblichen Förderung auch eine Förderung seitens der Bundesagentur für Arbeit in Form eines Lohnkostenzuschusses erhalten? Wenn ja, wie oft ist dies der Fall und wie bewertet die Bundesregierung diese Förderpraxis?
Aus welchen Gründen sind jeweils in den letzten zehn Jahren Mittel der GA zurückgefordert bzw. zurückgezahlt worden und in welchem Umfang war das jeweils der Fall?
Wie hoch ist der Anteil der GA-geförderten Unternehmen, die während der Bindungsfrist der Förderung Insolvenz anmelden mussten, und war es im Falle eines Insolvenzverfahrens möglich, die Fördermittel zurückzuerhalten (bitte für die letzten zehn Jahre auflisten und wenn möglich bitte nach Bundesländern)?
Welche Schwächen des gegenwärtigen Systems der GA-Erfolgskontrolle haben die Bundesregierung veranlasst, im Mai 2008 einen Dienstleistungsauftrag „Evaluierung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur durch einzelbetriebliche Erfolgskontrolle“ auszuschreiben?
Ab wann wird für die GA sichergestellt sein, dass die Bundesregierung analog zur EU-Strukturfonds-Durchführungsverordnung Angaben über den Empfänger der Zuwendung, über das Vorhaben und über die Höhe des Zuschusses veröffentlicht und in welcher Weise soll die Veröffentlichung vollzogen werden?
Inwieweit ist das gegenwärtige GA-Kontrollsystem geeignet, Mitnahmeeffekte zu erfassen?
a) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Kriterien für „Gute Arbeit“ (etwa entsprechend der in Frage 6 formulierten Anforderungen) für private Unternehmen aufzulegen, die im Rahmen der Programmförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Mittel für die Durchführung von Forschungsvorhaben als Einzelunternehmen bzw. im Rahmen der Verbundforschung in Zusammenarbeit mit Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen erhalten (beispielsweise im Rahmen der „Hightech-Strategie“)? b) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Kriterien für „Gute Arbeit“ (etwa entsprechend der in Frage 6 formulierten Anforderungen) für private Unternehmen aufzulegen, die im Rahmen der Innovationsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Mittel zum Aufbau von betriebswirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Infrastruktur, für den Wissenstransfer, Personaltransfer usw. erhalten (beispielsweise im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand – ZIM)?
a) Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die öffentliche Unterstützung für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen privater Unternehmen an Kriterien für „Gute Arbeit“ im Hinblick auf Mindestentlohnung sowie tarifliche Entlohnung zu binden? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, inwiefern? b) Gibt es Überlegungen, die öffentliche Unterstützung für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen privater Unternehmen an Kriterien für „Gute Arbeit“ im Hinblick auf weitere soziale Standards wie die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze, Regelungen zur Geschlechtergleichstellung, Schaffung von Ausbildungsplätzen etc. zu binden? Wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht?