Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung
der Abgeordneten Lutz Heilmann, Eva Bulling-Schröter, Hans-Kurt Hill, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt beinhaltet das Ziel, dass bis zum Jahr 2020 der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung, das heißt ohne Belastung durch die Forstwirtschaft, fünf Prozent betragen soll (Abschnitt B 1.2.1 Wälder). Laut den Antworten der Bundesregierung auf die mündliche Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann vom 23. Januar 2008 (Plenarprotokoll 16/138, S. 14582) und auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Lutz Heilmann vom 9. Juni 2008 (Bundestagsdrucksache 16/9554, Frage 45) liegen der Bundesregierung bisher keine exakten und verlässliche Zahlen über den derzeitigen Waldflächenanteil mit natürlicher Waldentwicklung vor.
Exakte Zahlen darüber, wie hoch der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung derzeit ist, sind jedoch notwendig, um nachvollziehen zu können, ob das 2020er Ziel überhaupt erreicht wird und ob es im Sinne einer verbesserten biologischen Vielfalt in den Wäldern eine (messbare) Steigerung des Anteils der Waldflächen mit natürlicher Entwicklung bedeutet.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Horst Seehofer, scheint laut gemeinsamer Pressemitteilung mit dem Präsidenten des Deutschen Forstwirtschaftsrates Georg Schirmbeck vom 8. Mai 2008 davon auszugehen, dass der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung bereits fünf Prozent beträgt. Dann wäre das in der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt genannte Ziel nicht mehr als eine Zementierung des Status quo. Die Antworten der Bundesregierung werfen die Frage auf, wieso die Bundesregierung ohne Kenntnis des Ist-Zustands ein formales Ziel beschließt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Warum lagen bislang keine exakten Zahlen darüber vor, wie viel Prozent der Waldfläche der Bundesrepublik Deutschland sich natürlich entwickeln?
Bedeutet die Aussage „2020 beträgt der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung 5 Prozent der Waldfläche“, dass fünf Prozent erreicht werden sollen oder dass, falls dieser Anteil bereits jetzt fünf Prozent betragen sollte, fünf Prozent bewahrt werden sollen?
Beabsichtigt die Bundesregierung mit der Biodiversitätsstrategie die Biodiversität in Wäldern zu erhöhen (Begründung)?
Nach welchen Kriterien, in welchen zeitlichen Abständen und durch wen wurden bislang Daten zur natürlichen Waldentwicklung erfasst?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass vor der Festlegung von quantitativen Zielen der Ist-Zustand ermittelt werden sollte (Begründung)?
Warum hat die Bundesregierung mit der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt beschlossen, dass bis 2020 ein Anteil von fünf Prozent mit natürlicher Waldentwicklung erreicht werden sollen, obwohl ihr bislang keine exakten Zahlen darüber vorgelegen haben, wie viel Prozent der Waldfläche sich aktuell bereits natürlich entwickeln?
Warum wurde vor der Festlegung dieses Zieles nicht der Ist-Zustand ermittelt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der internationalen Waldschutzorganisation Global Forest Coalition (GFC), dass der Waldflächenanteil mit natürlicher Waldentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland aktuell ca. 1 Prozent beträgt?
Welcher Vergleichsmaßstab sollte ursprünglich zur Messung der Zielerreichung herangezogen werden?
Welche Kriterien wird die Bundesregierung nun heranziehen, um die Zielerreichung von 5 Prozent zu kontrollieren?
Wie wird die Bundesregierung zukünftig in Zusammenarbeit mit den Bundesländern gemäß den oben genannten Fragen die Wälder mit natürlicher Entwicklung erfassen?
Welche Kriterien werden dafür zugrunde gelegt, welche ersten Schritte hat die Bundesregierung dazu unternommen, und warum wurde diese nicht bereits früher durchgeführt?
Worin genau bestünde der Beitrag eines Anteils der Waldflächen mit natürlicher Waldentwicklung von 5 Prozent für die Biologische Vielfalt der Wälder?
Auf welchen konkreten Annahmen, Angaben, Forschungsergebnissen oder sonstigen Erkenntnissen beruht das 5-Prozent-Ziel?
Welche Kriterien spielten für die Bundsregierung bei der Festlegung des 5-Prozent-Zieles eine Rolle?
Wurde eine höhere Zielsetzung, wie es beispielsweise die Global Forest Coalition (GFC) mit 10 Prozent gefordert hat, im Zuge der Erarbeitung der nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt erwogen?
Wenn ja, warum wurde es verworfen?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung es für möglich, bis 2020 einen Waldflächenanteil mit natürlicher Waldentwicklung von 10 Prozent zu erreichen (bitte mit Begründung)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein Anteil von 10 Prozent natürlicher Waldentwicklung besser für die biologische Vielfalt in den Wäldern wäre (Begründung)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der internationalen Waldschutzorganisation Global Forest Coalition (GFC), dass in der Bundesrepublik Deutschland 10 Prozent statt 5 Prozent Waldflächenanteil mit natürlicher Waldentwicklung bis 2020 notwendig sind, um einen essentiellen Mehrwert und eine positive Entwicklung für die Biologische Vielfalt zu erreichen?
Erwägt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund möglicher neuer Erkenntnisse über den derzeitigen tatsächlichen Anteil von Waldflächen mit natürlicher Waldentwicklung, insbesondere dann, wenn die Erkenntnisse ergeben, dass 5 Prozent bereits erreicht sind und sich somit durch das 5-Prozent-Ziel keinerlei Verbesserung der Biologischen Vielfalt in den Wäldern ergeben würde, eine Anpassung des Strategie-Ziels verbesserter Bedingungen für die in Wäldern typischen Lebensgemeinschaften (Begründung)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der internationalen Waldschutzorganisation Global Forest Coalition (GFC), dass in der Bundesrepublik Deutschland die Ursachen von Entwaldung nicht ausreichend bekämpft werden?
Welche Programme und Maßnahmen gibt es seitens der Bundesregierung derzeit gegen Entwaldung (aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Größe)?
Warum ist die Zahl des Waldflächenanteils mit natürlicher Waldentwicklung, das heißt, ohne Belastung durch die Forstwirtschaft, nicht im Waldzustandsbericht erfasst?
Wie wird die Bundesregierung die Anliegen des Natur- und Artenschutzes in die 3. Bundeswaldinventur (2011/2012) integrieren?
Welche konkreten Parameter zur Erfassung liegen dazu vor bzw. sollen angewandt werden?
Welche Waldumweltmaßnahmen wurden mit Mitteln im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in den Bundesländern in den letzten fünf Jahren finanziert?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Waldumweltmaßnahmen in Hinblick auf die Nationale Biodiversitätsstrategie?
Welche Ausrichtung sollten Waldumweltmaßnahmen haben um die Ziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie besser zu unterstützen?
Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) vorlegen?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die naturnahe Waldwirtschaft durch eine Konkretisierung der so genannten guten fachlichen Praxis im Bundeswaldgesetz zu präzisieren (Begründung)?
Wie wird in diesem Zusammenhang die nachhaltige Waldbewirtschaftung bundeseinheitlich definiert, und wie lauten die Definitionskriterien?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die derzeit bestehenden „Regeln der guten fachlichen Praxis“ des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) nicht ausreichen, um die Potenziale der naturnahen Waldbewirtschaftung und die Förderung und Verbesserung der Biodiversität in Wäldern auszuschöpfen (Begründung)?
Wie bewertet die Bundesregierung den möglicherweise in Zukunft zulässigen Anbau von gentechnisch veränderten Bäumen in der Land- und in der Forstwirtschaft?
Welche Chancen und welche Gefährdungspotentiale wären damit verbunden?
Wie bewertet die Bundesregierung den Anbau der Douglasie in der Forstwirtschaft unter Berücksichtigung ihrer ökologischen Nische?
Welche genetische Verwandtschaft besteht zwischen den in der Bundesrepublik Deutschland heute kultivierten Douglasien und den vor dem Mesozoikum vorkommenden eurasischen Douglasien?
Können Douglasien unter Berücksichtigung dieses Verwandtschaftsverhältnisses als „heimisch“ im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 7 des Umweltgesetzbuches (UGB) III Referentenentwurf bezeichnet werden?
Könnte dies dazu führen, dass der Anbau von Douglasien in der Bundesrepublik Deutschland ausgeweitet wird (Begründung), und wäre dies unbedenklich im Sinne der biologischen Vielfalt der Wälder?