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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ältere am Arbeitsmarkt - Beschäftigungssituation und Erwerbslosigkeit

Faktoren für den Anstieg der Beschäftigungsquote Älterer, abnehmende Quote bei zunehmendem Alter, Auswirkung der sog."Babyboomer" auf die Beschäftigungsquote, Beschäftigungsarten, Arbeitsentgelte, Fördermaßnahmen durch das Programm 50plus, Altersteilzeit, Arbeitslosenquote, Langzeitarbeitslose, Arbeitslosenstatistik und Zwangsverrentung; Zugang zur Erwerbsminderungsrente, Verbesserung der Beschäftigungssituation vor Einführung der Rente ab 67

Fraktion

DIE LINKE

Datum

04.09.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1013315. 08. 2008

Ältere am Arbeitsmarkt – Beschäftigungssituation und Erwerbslosigkeit

der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, Katrin Kunert, Kornelia Möller, Elke Reinke, Frank Spieth, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut Bundesregierung liegt die Beschäftigungsquote Älterer mit 52 Prozent über dem EU-Durchschnitt, womit das Lissabon-Ziel bereits übertroffen ist. Sie betont die positive Entwicklung nicht zuletzt auch deswegen, da vor der Einführung der Rente ab 67 die Verbesserung der Beschäftigungssituation Älterer überprüft wird.

Doch die Beschäftigungsquote Älterer trifft keine qualitative Aussage über die konkrete Beschäftigungssituation, noch gibt sie Aufschluss über die Erwerbslosigkeit Älterer, noch über das Ausmaß und die Gründe für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben.

Der Anstieg der Erwerbstätigkeit Älterer bedeutet nicht, dass Ältere länger arbeiten. Die negativen Konsequenzen der Rente ab 67 werden aber gerade diejenigen tragen, die nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter voll erwerbstätig sind oder sein können. Hier ist entscheidend: Die Beschäftigungsquote sinkt mit zunehmendem Alter. Geradezu alarmierend ist, dass Ende 2004 nur noch 5 Prozent aller 64-jährigen Männer erwerbstätig waren (IAB-Kurzbericht 12/07 IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit).

Laut Altersübergangsreport 1/2008 ist seit 2001 die Inanspruchnahme der Altersteilzeit gestiegen, die überwiegend von Männern und fast ausschließlich im Blockmodell genutzt wird. Während der Freistellungsphase bleiben Altersteilzeitbeschäftigte weiterhin als erwerbstätig registriert, obwohl sie dies faktisch nicht mehr sind.

Die offizielle Arbeitslosenstatistik gibt nur bedingt Auskunft über den Grad der Aussteuerung Älterer vom Arbeitsmarkt. Die so genannte 58er-Regelung führte dazu, dass jenseits der 60 kaum noch jemand offiziell als arbeitslos registriert war. „Damit war Ende 2004 die Zahl der nicht registrierten Arbeitslosen in allen Altersgruppen ab 58 größer als die Zahl der registrierten Arbeitslosen“ (IAB-Kurzbericht 12/07). Im letzten Jahr waren so 580 000 ältere Erwerbslose nicht als solche registriert (Böckler Impuls 18/2007).

Die Nachfolgeregelung im § 53a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ist zudem ein Novum in der statistischen Erfassung älterer Langzeiterwerbsloser. Demnach gilt ein Langzeiterwerbsloser nicht mehr als arbeitslos, wenn ihm innerhalb eines Jahres kein Arbeitsangebot unterbreitet wurde. Hier kann also die Arbeitsvermittlung durch die bloße Unterlassung von Eingliederungsbemühungen dazu beitragen, dass die offizielle Arbeitslosenquote Älterer sinkt.

Zur Beurteilung der Beschäftigungssituation Älterer gerade auch auf dem Hintergrund der Heraufsetzung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre sind daher Daten nötig, die die begrenzte Aussagefähigkeit der offiziellen Statistiken überwinden und zudem eine qualitative Bewertung der Lage Älterer am Arbeitsmarkt erlauben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Faktoren führten in den letzten Jahren zum Anstieg der Beschäftigungsquote Älterer?

2

Wie ist der abnehmende Verlauf der Beschäftigungsquote bei zunehmendem Alter (Beschäftigungsquote Älterer quantifiziert nach den Jahrgängen und aufgeschlüsselt nach Geschlecht sowie nach alten und neuen Bundesländern)

– 55- bis 59-Jährige,

– 60-Jährige,

– 61-Jährige,

– 62-Jährige,

– 63-Jährige,

– 64-Jährige?

3

Wie wird sich nach Ansicht der Bundesregierung die wachsende Anzahl Älterer im erwerbsfähigen Alter durch die so genannten Babyboomer auf die Beschäftigungsquote Älterer in den kommenden Jahren auswirken?

Erwartet die Bundesregierung einen Anstieg der Nachfrage nach Älteren am Arbeitsmarkt in dem Maße, wie der Zugang an Älteren am Arbeitsmarkt steigen wird?

4

Welche Art von Beschäftigung üben Ältere aus (Entwicklung der letzten fünf Jahre getrennt für die Gruppen 55- bis 59-Jährige, 60- bis 64-Jährige und Rentner anhand folgender Rubriken sowie aufgeschlüsselt nach Geschlecht und nach alten und neuen Bundesländern)

– sozialversicherungspflichtige Tätigkeit,

– geringfügige Beschäftigung,

– selbstständige Tätigkeit?

5

Zeigen sich Entwicklungstendenzen, die den Schluss nahelegen, dass sich die Verdienstsituation Älterer – insbesondere niedrig Qualifizierter – in den letzten Jahren verschlechtert hat und sich weiter verschlechtern wird, und wenn ja, welche Maßnahmen will die Regierung gegen diesen Trend ergreifen?

6

Wie viele Personen zwischen 50 und 59 Jahren und zwischen 60 und 64 Jahren werden derzeit über welche Maßnahmen im Rahmen des Programms 50plus gefördert (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und nach alten und neuen Bundesländern)?

7

Wie ist die quantitative Entwicklung der Altersteilzeit seit 2001 bis heute für welche Altersjahrgänge?

8

Wie hoch ist der Anteil derjenigen, die ab 2001 bis heute jeweils im Jahresdurchschnitt Altersteilzeit im Blockmodell in Anspruch nehmen und in der Freistellungsphase demzufolge zwar als Erwerbstätige erfasst werden, faktisch aber aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind?

9

In welchem Umfang dient nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Altersteilzeit gerade auch dazu, Arbeitslosigkeit im Alter zu vermeiden?

10

Wie hoch ist die Anzahl der Älteren zwischen 55 und 59 Jahren und derjenigen zwischen 60 und 64 Jahren, die nicht mehr erwerbstätig sind (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und nach alten und neuen Bundesländern)?

11

Wie hoch ist der Anteil der Erwerbsfähigen an der Gruppe der nicht mehr erwerbstätigen Älteren zwischen 55- und 59-Jahren und zwischen 60 und 64 Jahren (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und nach alten und neuen Bundesländern)?

12

Wie hoch ist die offizielle Arbeitslosenquote der 55- bis 59-Jährigen, und wie die der jeweiligen Folgejahrgänge (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und nach alten und neuen Bundesländern)?

13

Wie hoch wäre die offizielle Arbeitslosenstatistik für Ältere zwischen 55 und 59 Jahren und zwischen 60 und 64 Jahren, wenn diejenigen innerhalb der Arbeitslosenstatistik erfasst würden, die keine reguläre Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt haben, aber aufgrund ihrer Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder durch den erleichterten Leistungszugang nach § 428 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und § 65 SGB II statistisch nicht als Arbeitslose erfasst wurden (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und nach alten und neuen Bundesländern)?

14

Was bezweckt die Bundesregierung mit der Neuregelung des § 53a SGB III, nach der Langzeitarbeitslose ab 58 Jahren nicht mehr als arbeitslos gelten, wenn ihnen innerhalb eines Jahres kein Arbeitsangebot gemacht wurde?

15

Wie will die Bundesregierung vermeiden, dass die Arbeitsvermittlung absichtlich auf Vermittlungsbemühungen verzichtet mit dem Ziel, ältere Langzeitarbeitslose final aus der Statistik auszusteuern?

16

Wie verträgt sich die Neuregelung im § 53a SGB III mit dem erklärten Ziel der Bundesregierung, gerade auch auf dem Hintergrund der Heraufsetzung des Renteneintrittsalters verstärkte Anstrengungen zur beruflichen Reintegration Älterer unternehmen zu wollen, wenn sie gleichzeitig dafür Sorge trägt, dass ältere Langzeitarbeitslose nach einem Jahr erfolgloser Arbeitssuche automatisch aus der Statistik ausgesteuert werden und damit trotz Arbeitslosigkeit nicht mehr zum offiziellen Klientel gehören, um dessen berufliche Reintegration sich offizielle Stellen bemühen sollen?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die Ansicht, nach der damit zu rechnen ist, dass die Neuregelung im § 53a SGB III mit dazu beitragen wird, dass sich die Anzahl der Langzeitarbeitslosen zusätzlich erhöhen wird, die ab 63 Jahren mit Abschlägen zwangsverrentet werden, da von offizieller Seite frühzeitig alle Bemühungen zur Reintegration eingestellt wurden?

18

Wie ist die quantitative Entwicklung seit 2000 bei den Erwerbsminderungsrenten, und wie hoch der Anteil der Rentner ab 60 Jahre daran (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und nach alten und neuen Bundesländern)?

19

Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, angesichts der im EU-Vergleich überdurchschnittlich hohen hiesigen Arbeitslosenquote dem Beispiel einiger europäischer Länder zu folgen, die einen erleichterten Zugang zu Erwerbsminderungsrenten haben und deswegen einen höheren Anteil an diesen und infolgedessen einen weitaus geringen Anteil älterer Arbeitsloser?

20

Welche konkreten Überlegungen und Vorarbeiten gibt es darüber, welche Kriterien zur Überprüfung der Verbesserung der Beschäftigungssituation Älterer zugrunde gelegt werden, bevor die Rente ab 67 eingeführt wird, und wann werden diese öffentlich zur Diskussion gestellt?

Berlin, den 13. August 2008

Dr. Gregor Gisy, Oskar Lafontaine und Fraktion

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