Gelöbnis der Bundeswehr am 20. Juli 2008
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heike Hänsel, Inge Höger, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 20. Juli 2008 haben erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland Rekruten ein Gelöbnis vor dem Reichstagsgebäude abgelegt. Um dies durchzusetzen, hatten Vertreter der Regierungsparteien und des Berliner Senats das Bezirksamt Mitte von Berlin unter massiven Druck gesetzt. Das dortige Grünflächenamt hatte zuvor einen Antrag der Bundeswehr auf Sondernutzung abgelehnt, weil dafür die Rechtsgrundlage fehle.
Obwohl wiederholt betont wurde, es handele sich um ein „öffentliches“ Gelöbnis, ist die Öffentlichkeit gezielt ausgesperrt worden. Zugang erhielten lediglich handverlesene Gäste. Hunderte von Polizisten und Feldjägern schotteten das Areal weiträumig ab. Es stellt sich daher unter anderem die Frage, welchen Zweck eine solche Veranstaltung haben soll, die genauso gut – wie in der Vergangenheit – in einer Kaserne bzw. im Bendlerblock stattfinden könnte. Schließlich sind die Kosten solcher nur scheinbar öffentlicher Veranstaltungen erheblich.
Hinzu kommt, dass die Symbolik von Ort und Datum widersprüchlich ist. Wer sich auf die Offiziere des 20. Juli 1944 als Vorbilder stützt, wie dies die Bundeswehr proklamiert, müsste zur Kenntnis nehmen, dass die überwältigende Mehrheit der Wehrmachtsopposition antidemokratisch gesinnt war und gegen die Ausschaltung des Reichstags im Jahr 1933 keinerlei Protest hat erkennen lassen. Vor diesem Hintergrund ist es erklärungsbedürftig, warum ein Gelöbnis ausgerechnet am 20. Juli ausgerechnet vor dem Reichstag stattfinden sollte.
Der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, hat zwar in seiner Ansprache behauptet, die Rekruten seien „vor den frei gewählten Vertreten des deutschen Volkes heute zusammengekommen“, tatsächlich sind Bundestagsabgeordnete jedoch – zumindest trifft dies auf die Fragesteller zu – überhaupt nicht eingeladen worden.
Ohnehin ist zu fragen, nach welchen Kriterien die Einladungen ausgesprochen wurden. Anlässlich des letzten Militäraufmarsches vor dem Reichstag, dem Großen Zapfenstreich am 26. Oktober 2005, war unter anderem Alfred Mechtersheimer eingeladen (nach Angaben der rechtsextremistischen Deutschen Militärzeitschrift (DMZ), Nr. 49, S. 59). Mechtersheimer ist in der so genannten Deutschland-Bewegung aktiv. Er wird selbst vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „Rechtsextremist“ gewertet (so im Rahmen eines BfV-Symposions am 1. Oktober 2003). Dass so jemand von der Bundeswehr aus Anlass ihres 50-jährigen Bestehens eingeladen worden ist, lässt erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit erkennen, mit der das deutsche Militär seine Geschichte aufgearbeitet hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wann ist die Bundeswehr bzw. das Bundesministerium der Verteidigung an welche Berliner Behörde erstmals mit dem Ziel herangetreten, das Gelöbnis am 20. Juli 2008 vor dem Reichstagsgebäude durchzuführen?
Warum wollte die Bundeswehr das Gelöbnis nicht wie in den Vorjahren im Bendlerblock durchführen, sondern vor dem Reichstagsgebäude?
Inwiefern treffen Presseberichte zu, denen zufolge die Durchführung der Zeremonie auf dem Antreteplatz des Bendlerblocks nicht möglich war, weil dort Bauarbeiten durchgeführt wurden?
Wurden seitens des Bundesministeriums der Verteidigung im Vorfeld der Planungen für das Gelöbnis Gespräche mit dem Präsidenten des Deutschen Bundestages geführt, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
Nach welchen Kriterien wurden Einladungen für das Gelöbnis vor dem Reichstagsgebäude ausgesprochen?
a) Wie viele Einladungen sind ausgesprochen worden, und zu welchem Zeitpunkt sind diese mit Angabe von Ort und Uhrzeit versandt worden?
b) Wie viele Gäste haben an dem Militärritual teilgenommen?
Warum wurden nicht alle Bundestagsabgeordnete eingeladen, und nach welchen Auswahlkriterien wurde hier verfahren?
Welche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wurden eingeladen?
Trifft die Information der DMZ zu, dass der Rechtsextremist und Oberstleutnant a. D. Alfred Mechtersheimer „einer der ca. 4 500 geladenen Gäste anlässlich der Feiern zum 50-jährigen Bestehen der Bundeswehr in Berlin“ gewesen ist, und wenn ja,
a) warum ist Alfred Mechtersheimer damals eingeladen worden,
b) wie bewertet die Bundesregierung die demokratische Zuverlässigkeit der Bundeswehr anlässlich der Einladung dieses bekannten Rechtsextremisten,
c) hat die Bundesregierung Anstrengungen unternommen, um Einladungen an Rechtsextremisten bei ähnlichen Militäraufmärschen auszuschließen, und wenn ja, welche?
Wurde anlässlich des Gelöbnisses ein Militärischer Sicherheitsbereich eingerichtet, und wenn ja, mit welcher Begründung, und in welchem örtlichen Umfang?
Wurde anlässlich des Gelöbnisses ein Straßensondernutzungsrecht in Anspruch genommen, und wenn ja, mit welcher Begründung, in welchem örtlichen Umfang, und zu welchem Zweck?
Inwiefern ist der bei Antragstellung angegebene Bedarf an der Sondernutzung tatsächlich in Anspruch genommen worden?
Wurde anlässlich des Gelöbnisses eine Hausrechtsübertragung an die Bundeswehr vorgenommen, und wenn ja,
a) wer hat zu welchem Zeitpunkt bei welcher Behörde um eine solche Hausrechtsübertragung ersucht?
b) Für welchen Zeitraum (bitte Tag und Stunde angeben) ist die Hausrechtsübertragung erfolgt?
c) Für welches Areal galt die Hausrechtsübertragung genau (bitte Skizze beifügen oder das Areal präzise beschreiben)?
Wie viele Soldaten haben mit welchen Funktionen an der Zeremonie teilgenommen?
a) Wie viele Feldjäger sind anlässlich des Gelöbnisses eingesetzt worden?
b) Wie viele Feldjäger in Zivil sind dabei eingesetzt worden?
c) Wie viele Festnahmen bzw. Zuführungen an die Polizei sind während Vorbereitungen, Aufbauarbeiten und während der Gelöbniszeremonie selbst von Feldjägern vorgenommen worden, wann, und aus welchem Grund genau?
Wie viele Bundespolizisten sind anlässlich des Gelöbnisses eingesetzt worden und wie viele BKA-Beamte?
War der Militärische Abschirmdienst in Zusammenhang mit dem Gelöbnis aktiv gewesen, und wenn ja, inwiefern?
Waren der Kundgebung des GelöbniX-Bündnisses zurechenbare Proteste in Form von Rufen, Sirenentönen oder sonstigen Geräuschen auf dem Antreteplatz der Rekruten hörbar, und haben sie dort eine Beeinträchtigung der Würde der Veranstaltung bewirkt?
a) Ist die Berliner Polizei gebeten worden, die Lautsprecheranlage auf der Protestkundgebung zu kappen, um eine stattfindende oder drohende akustische Beeinträchtigung des Gelöbnisses zu verhindern, und wenn ja, zu welcher Zeit, und von wem?
b) Waren andere Formen von Störungen auf dem Antreteplatz wahrzunehmen, und wenn ja, welche, und in welcher Form?
Welche Absprachen hat es im Vorfeld sowie während des Gelöbnisses mit der Berliner Polizei gegeben, um Störungen des Gelöbnisses auszuschließen?
a) Wurden während der Zeremonie Lautstärkemessungen vorgenommen, und wenn ja, von wem, und mit welchen Erkenntnissen?
b) Standen während der Zeremonie Polizeibeamte in Verbindung mit der Bundeswehr, um beispielsweise zu erfahren, ob diese sich von der Protestkundgebung gestört fühlt, und wenn ja, welche Eindrücke oder Anregungen wurden seitens der Bundeswehr kommuniziert?
Welche Kosten sind dem Bund für die Durchführung des Gelöbnisses insgesamt entstanden, und aus welchen Haushaltstiteln werden diese bestritten (bitte detailliert nach Einzelposten aufschlüsseln)?
a) Hat der Bund die Kosten zu einer allfälligen Rasensanierung übernommen, und wenn ja, wie hoch waren diese?
b) Wer hat die Spesen von Bundeskanzler a. D. Helmut Schmidt übernommen, und wie hoch waren diese?
Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Land Berlin die in Zusammenhang mit dem Gelöbnis entstandenen Kosten für den Polizeieinsatz (in der Presse auf rund 250 000 Euro beziffert) zu erstatten, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung Verlauf und Erfolg des Gelöbnisses angesichts des Umstandes, dass der zivilen Öffentlichkeit mit Ausnahme handverlesener Gäste einmal mehr der Zugang zu der Zeremonie verwehrt wurde und nur wenige Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens anwesend waren?
Erwägt die Bundesregierung, in diesem oder im kommenden Jahr weitere Militärrituale in Berlin außerhalb militärischer Liegenschaften durchzuführen, und wenn ja, wo, und wann?
Welche weiteren Gelöbnisse, Zapfenstreiche und andere Militärzeremonien außerhalb militärischer Liegenschaften sind zum jetzigen Zeitpunkt bundesweit
a) angemeldet,
b) beabsichtigt (bitte jeweils Ort, Zeitpunkt und Anlass nennen)?
Will die Bundesregierung auch in Zukunft daran festhalten, die Offiziere des 20. Juli zu ehren, obwohl etliche von ihnen an Kriegsverbrechen beteiligt waren?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Rekruten künftig das Beispiel von Deserteuren und Kriegsverrätern als Vorbild zu empfehlen, die, ohne zuvor Kriegsverbrechen begangen zu haben, sich der faschistischen Wehrmacht entzogen haben?