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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Hilfe für Chemikalien-Geschädigte (G-SIG: 11000172)

Gesetzliche Regelung für Schadenersatzansprüche aufgrund von Gesundheitsschäden durch gefährliche Chemikalien, EG-Richtlinie Produkthaftung, Fondslösungen oder Haftpflichtversicherungen, Regelungen für Innenräume, PCP-Verbot, Diagnose- und Therapiemöglichkeiten für verschiedene Schadstoffe

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

03.05.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/8123.03.87

Hilfe für Chemikalien-Geschädigte

der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Bachmaier, Frau Adler, Frau Blunck, Catenhusen, Duve, Fischer (Homburg), Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauff, Jansen, Kiehm, Kretkowski, Kühbacher, Lambinus, Lennartz, Frau Dr. Martiny, Menzel, Reimann, Reuter, Schäfer (Offenburg), Stahl (Kempen), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Das Landgericht Köln hat am 17. Dezember 1986 die Schadensersatzklage einer durch dioxinverseuchte Holzschutzmittel geschädigten Familie zurückgewiesen.

In der Begründung wird darauf hingewiesen, daß eine Haftung der Herstellerfirmen nicht allein durch die Gefährlichkeit der Mittel begründet sei, sondern nur wenn Firmen bei der Herstellung der Holzschutzmittel schuldhaft Mängel verursacht hätten.

Solche Mängel oder Fehler habe der Kläger nicht schlüssig nachgewiesen. Die Mittel seien nach dem damaligen Stand der Technik hergestellt worden.

Die Tatsache, daß Herstellerfirmen für die durch ihre Produkte verursachten Schäden nur dann haften, wenn ihnen nachgewiesen wird, daß bei der Herstellung der Produkte schuldhaft Mängel verursacht wurden und der Beweis gelingt, daß die Schäden durch diese fehlerhaften Produkte verursacht wurden, stellt die Geschädigten vor fast unüberwindliche Beweisschwierigkeiten.

Da viele Menschen durch die Belastungen der Innenraumluft mit gefährlichen Chemikalien wie Lindan, Pentachlorphenol (PCP), Dioxinen und Furanen in Holzschutzmitteln oder durch Formaldehyd insbesondere auch in Holzfertighäusern in ihrer Gesundheit geschädigt und materiell teilweise ruiniert werden, müssen Wege gefunden werden, um diesem Personenkreis in seinen existenziellen Schwierigkeiten zu helfen. Nach der Contergan-Katastrophe wurde im Arzneimittelrecht die Gefährdungshaftung eingeführt. Die Bundesregierung ist aufgefordert, den Chemikalien-Geschädigten wie damals den Contergan-Geschädigten zu helfen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen18

1

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, angesichts dieser Rechtsprechung die Rechtslage bei Schadensersatzklagen zugunsten von Chemikalien-Geschädigten fortzuentwickeln, und mit welchen Maßnahmen wird sie dies tun?

2

Inwieweit wird die Bundesregierung bei den gegebenenfalls erforderlichen Gesetzesänderungen berücksichtigen, daß es bei den Schadensersatzansprüchen der Chemikalien-Geschädigten nicht nur um eine Gefährdungshaftung für fehlerhafte Produkte entsprechend der EG-Richtlinie Produkthaftung gehen kann, sondern wie bei Arzneimitteln auch um eine Gefährdungshaftung bei Fehlern, die nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht erkennbar waren, als das Produkt in den Verkehr gebracht wurde (Entwicklungsrisiken)?

3

Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EG-Richtlinie Produkthaftung vorlegen, und wie wird sie dabei die besondere Problematik der Entwicklungsrisiken und der generellen Gefährdungshaftung bei gefährlichen Produkten berücksichtigen?

4

Welchen konkreten Prüfungsauftrag hat die nach den Rheinvergiftungen mit gefährlichen Chemikalien am 3. Dezember 1986 eingesetzte Interministerielle Arbeitsgruppe „Umwelthaftungs- und Umweltstrafrecht" des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesministers der Justiz, und sind in den Prüfungsauftrag auch Vorschläge zur Verbesserung der rechtlichen Stellung der durch gefährliche Chemikalien Geschädigten im Haushaltsbereich durch Einführung einer Gefährdungshaftung und Beweiserleichterungen beim Kausalitätsnachweis enthalten?

5

Sollte nach Meinung der Bundesregierung der Hersteller chemischer Produkte das Risiko hinsichtlich der Folgen seines Produktes oder Verfahrens schon dann tragen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, entsprechend dem Beschluß des Landgerichts Aachen im „Conterganprozeß" 1970, und nicht erst dann, wenn der gegen sein Produkt erhobene Verdacht wissenschaftlich in allen Einzelheiten belegt ist?

6

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß ergänzend zu Änderungen des Haftungsrechtes Fondslösungen bzw. Haftpflichtversicherungen durchgesetzt werden, um Chemikalien-Geschädigten auch dann zu einem gerechten Schadensausgleich zu verhelfen, wenn z. B. die betreffenden gefährlichen Chemikalien bisher nicht verboten waren oder mehrere Hersteller und Vertreiber als Verursacher der Schäden in Frage kommen?

7

Gibt es gesetzliche Grundlagen zur Kontrolle der Raumluftqualität bzw. Schadstoffkonzentrationen in Wohnräumen durch Behörden, wenn ein entsprechender Verdacht vorliegt?

8

Sind nach Auffassung der Bundesregierung die gesetzlichen Vorschriften ausreichend, um den Verbraucher vor belästigenden oder schädlichen Einwirkungen von Schadstoffen in Innenräumen zu schützen?

9

Wie kann der Verbraucher bei den jetzt geltenden Regelungen ein Überschreiten des Grenzwertes von 0,1 ppm Formaldehyd-Raumluftkonzentration in Innenräumen vermeiden, und werden die Verbraucher darüber ausreichend informiert?

10

Reichen die gegenwärtig geltenden Kennzeichnungsregelungen aus, um insbesondere allergisch reagierende Verbraucher beim Kauf von Einrichtungsgegenständen, Baustoffen und sonstigen Produkten vor Schadstoffen zu schützen?

11

Zu welchen Ergebnissen haben die Verhandlungen der Bundesregierung mit der chemischen Industrie, die in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage „Chemie im Haushalt und Innenraumbelastung" (Drucksache 10/4285) genannt werden, geführt, Produkte, die im Wohnbereich Verwendung finden, so zu kennzeichnen, daß die von ihnen ausgehende Gefahr tatsächlich erkannt wird sowie gefährliche Chemikalien durch ungefährliche oder weniger gefährliche zu ersetzen?

12

Werden Baustoffe und Werkstoffe für Gebrauchsgüter und Einrichtungsgegenstände vor ihrer Zulassung systematisch auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit untersucht? Wenn ja, seit wann und durch wen? Schließen die Baustoffprüfzeichen des Instituts für Bautechnik eine Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit ein?

13

Für welche — zusätzlich zu dem PCP-Verbot — besonders gefährlichen Stoffe mit krebserzeugender, erbgutverändernder, Mißbildungen auslösender und fruchtschädigender Wirkung ist ein generelles Verwendungsverbot vorgesehen?

14

Erwägt die Bundesregierung ein Zeichen für Produkte, die umweltbelastende Stoffe enthalten, einzuführen — vergleichbar mit dem Umweltzeichen für umweltfreundliche Produkte —, um Verbraucher zu einem umweltbewußten Verhalten anzuregen?

15

Liegen der Bundesregierung zwischenzeitlich weitere Untersuchungen über die Bildung von polybromierten Dioxinen und Furanen bei Flammschutzmitteln vor, die das Bundesgesundheitsamt nach einem in der Drucksache 10/4285 zitierten Zwischenbericht für erforderlich hielt? Hat das Bundesgesundheitsamt, wie in der Drucksache 10/4285 angekündigt, neue Untersuchungen zu dem Komplex möglicher Dioxinverunreinigungen in Innenräumen durch PCP-haltige Holzschutzmittel durchführen lassen? Wenn ja, welche Konsequenzen haben sich für die gesundheitliche Bewertung ergeben?

16

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit von Untersuchungen, die langfristigen Auswirkungen wie die Kombinationswirkung von Schadstoffen (z. B. Formaldehyd, PCP, Lindan und Dioxin), auch geringer und kleinster Mengen bei besonderer Disposition (Allergien) in Innenräumen zu ermitteln? Sind der Bundesregierung dazu bereits Untersuchungen bekannt?

17

Für welche Schadstoffe — außer Formaldehyd —, die potentiell in Wohnräumen vorhanden sein können, gibt es Grenzwerte für die Innenraumbelastung?

18

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und in welchem Umfang Ärzte über die Auswirkungen von Formaldehyd, PCP, Lindan, Dioxine und Furane auf die menschliche Gesundheit in Aus- und Fortbildung unterrichtet werden? Erhalten niedergelassene Ärzte entsprechende und ausreichende Informationen? Welche Diagnose- und Therapiemöglichkeiten hat , die medizinische Forschung für Gesundheitsschäden durch die genannten Schadstoffe entwickelt?

Bonn, den 23. März 1987

Müller (Düsseldorf) Bachmaier Frau Adler Frau Blunck Catenhusen Duve Fischer (Homburg) Frau Dr. Hartenstein Dr. Hauff Jansen Kiehm Kretkowski Kühbacher Lambinus Lennartz Frau Dr. Martiny Menzel Reimann Reuter Schäfer (Offenburg) Stahl (Kempen) Dr. Vogel und Fraktion

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