Förderung der beruflichen Chancen von Frauen im öffentlichen Dienst des Bundes
der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg), Frau Fuchs (Köln), Dr. Penner, Frau Adler, Bachmaier, Frau Becker-Inglau, Bernrath, Frau Blunck, Frau Bulmahn, Catenhusen, Frau Conrad, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Egert, Frau Faße, Frau Fuchs (Verl), Frau Ganseforth, Frau Dr. Götte, Frau Hämmerle, Frau Dr. Hartenstein, Kuhlwein, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny, Frau Matthäus-Maier, Müller (Düsseldorf), Frau Dr. Niehuis, Dr. Nöbel, Frau Odendahl, Peter (Kassel), Frau Renger, Schröer (Mülheim), Frau Seuster, Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Dr. Soell, Frau Steinhauer, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Wartenberg (Berlin), Frau Weiler, Frau Weyel, Frau Wieczorek-Zeul, Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die SPD-Bundestagsfraktion hat seit der Wende immer wieder gefordert, den Anteil der Frauen in höherqualifizierten Berufen und in höheren Positionen zu erhöhen und hat dazu Vorschläge vorgelegt.
Die Bundesregierung hat sich dagegen auf unverbindliche Appelle, zuletzt in der Richtlinie des Bundesministers des Innern vom 1. März 1986, Frauen „angemessen" zu berücksichtigen, beschränkt. Jede konkrete Zielvorgabe wurde als Verstoß gegen die in Artikel 33 Abs. 2 GG verankerten Zugangskriterien abgelehnt.
Ein von Prof. Dr. Benda vorgelegtes Gutachten über die „Notwendigkeit und Möglichkeit positiver Maßnahmen zugunsten von Frauen im öffentlichen Dienst" widerlegt die Auffassung der Bundesregierung eindeutig. Er bewertet die krasse Unterrepräsentation von Frauen in Spitzen- und Leitungsfunktionen sowie insgesamt in höherrangigen Berufen und Positionen als „soziales Unrecht". Dem Staat weist er eine aus der Sozialstaatsklausel abgeleitete Verpflichtung zu, durch hinreichend bestimmte, gesetzlich zu regelnde Frauenförderungsmaßnahmen diese faktische Ungleichheit zu beheben. Dabei gelten die von der Bundesregierung bisher abgelehnten Quotenregelungen, sofern sie leistungsbezogen sind und individuellen Entscheidungsspielraum lassen, ausdrücklich als verfassungskonform.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der im Rechtsgutachten von Prof. Dr. Benda vertretenen Auffassung, daß sich aus der Sozialstaatsklausel (Artikel 20 Abs. 1, Artikel 28 Abs. 1 GG) die Befugnis und dem Grundsatz nach auch die Verpflichtung des Staates ergibt, „Defizite der Gleichberechtigung in der sozialen Wirklichkeit auszugleichen", und daß dies insbesondere im Bereich des öffentlichen Dienstes, vor allem in Spitzenpositionen sowie im höheren und gehobenen Dienst erfolgen muß? Ist die Bundesregierung bereit, in Anerkennung ihrer Gestaltungsbefugnis den Geltungsbereich ihrer Frauenförderungsrichtlinie auf den gesamten Verantwortungsbereich des Bundes auszudehnen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die von Prof. Dr. Benda vertretene Auffassung, daß Zielvorgaben zur Frauenförderung in Ausführung der Gestaltungsbefugnis „hinreichend bestimmt" sein müssen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung von Prof. Dr. Benda, daß leistungsbezogene Quotenregelungen mit hinreichender Bestimmtheit verfassungsrechtlich zulässig sind, wenn „soweit möglich die individuelle Chancengleichheit und Einzelfallgerechtigkeit" erhalten bleibt, oder wird die von der CDU/CSU-Fraktion in der Beschlußempfehlung des Innenausschusses (Drucksache 10/5026) dargelegte pauschale Ablehnung jeglicher Quotenregelung aufrechterhalten?
Berücksichtigen die Personalverantwortlichen der Bundesverwaltung bei Einstellungen und Beförderungen/Höhergruppierungen außer den in Artikel 33 Abs. 2 GG genannten Zugangsvoraussetzungen auch soziale oder sozialpolitische Aspekte, z. B. Frauenförderung zum Abbau der von Prof. Dr. Benda als „soziales Unrecht" bezeichneten Unterrepräsentation von Frauen in Spitzen-, Leitungs- sowie höherwertigen Positionen? Inwieweit könnte der von Prof. Dr. Benda vorgeschlagene Auswahlgesichtspunkt „Unterrepräsentation von Frauen" in bestimmten Bereichen bei gleicher oder gleichwertiger Qualifikation von männlichen und weiblichen Bewerbern bei künftigen Personalentscheidungen, insbesondere für höherwertige Positionen, ausschlaggebend sein?
Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Erkenntnis von Prof. Dr. Benda, daß die Zielvorstellung eines „angemessenen" Anteils der Frauen, wie in der Bundes-Richtlinie vorgesehen, zu vage ist: „wäre sie Bestandteil einer gesetzlichen Regelung, würde sie wegen ihrer Unbestimmtheit verfassungsrechtlichen Bedenken aus dem Rechtsstaatprinzip unterliegen", und sieht sie sich veranlaßt, ihre Zielvorgaben entsprechend zu überarbeiten?
Wird die Bundesregierung die Anregung von Prof. Dr. Benda aufnehmen und ihre Frauenförderungsrichtlinie im Hinblick darauf, daß sie verfassungsrechtliche Voraussetzungen für tatsächliche Gleichstellung zu schaffen hat, auf eine gesetzliche Grundlage, z. B. im Beamtenrechtsrahmengesetz, stellen? Wenn nein, was spricht aus der Sicht der Bundesregierung gegen eine gesetzliche Regelung?
Welche Meinung vertritt die Bundesregierung zur Einführung „influenzierender Quotierung" in der Form, daß durch Einsatz abgestufter Mittel versucht wird, auf das Verhalten der entscheidenden Instanzen Einfluß zu nehmen, und zwar vornehmlich mit Anreizen und Begünstigungen wie Subventionen, Kreditsicherungen, Auftragszusagen, Abschreibungsmöglichkeiten u. a.?
Wie viele und welche Stellen wurden 1986 neu ausgeschrieben, und wie hoch war entsprechend der nach Nummer 2 BMI-Richtlinie zu führenden Bewerberstatistik jeweils der Frauenanteil an den Bewerbungen? In welchem Umfang hat die in Nummer 1 BMI-Richtlinie enthaltene Empfehlung, Stellenausschreibungen so zu formulieren, daß sich auch Frauen angesprochen fühlen, zu einem Anstieg des Frauenanteils im Vergleich zum Vorjahr 1985 geführt?
Wie hat sich die in Nummer 2 BMI-Richtlinie vorgesehene Frauen fördernde Vorgabe bei Einstellungen, auf eine „angemessene" Berücksichtigung „in Bereichen, in denen sie geringer vertreten sind, hinzuwirken", bewährt? Welches sind diese Bereiche, und in welchen dieser Bereiche wurden 1986 in welchem Umfang bevorzugt Frauen eingestellt?
In welchem Umfang und für welche Bereiche wurden Frauen im Vergleich zu Männern bei Übertragungen höherbewerteter Dienstposten/Arbeitsplätze entsprechend Nummer 3 BMI-Richtlinie „angemessen" berücksichtigt? a) In wie vielen Fällen wurden Frauen 1986 im Vergleich zu Männern die Leitung von Referaten und Ämtern innerhalb der Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden übertragen, und welche der im Organisations- und Stellenplan der Bundesverwaltung 1986 aufgeführten Referate, Abteilungen, Ämter in den allgemeinen wie in den speziellen Bereichen der Bundesverwaltung werden nun von Frauen wahrgenommen? b) In welchem Anteil nehmen Frauen und Männer Leitungsfunktionen (Abteilungen/Ämter/Referate) wahr in nachgeordneten naturwissenschaftlich-technischen, Wirtschafts- und Finanzeinrichtungen, Institutionen, Forschungsanstalten, Prüfstellen und Aufsichtsämtern des Bundes, u. a. in der Physikalisch-technischen Bundesanstalt, Bundesanstalt für Flugsicherung, Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, im Deutschen Patentamt, Bundesaufsichtsämtern für Versicherungs- und Kreditwesen, Bundeskartellamt, Bundesforschungsanstalt für Ernährung? c) Zu welchem Anteil sind Männer und Frauen 1985, 1986 in Richterfunktionen an den einzelnen Bundesgerichten vertreten?
Liegen Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang und mit welcher Begründung angebotene Stellen oder Beförderungen von Frauen abgelehnt wurden?