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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Vorbeugende und begleitende Maßnahmen bei Zahlungsschwierigkeiten von Wohneigentümern (G-SIG: 11000410)

Unterstützung von Wohneigentumssicherungsmaßnahmen unter bestimmten Bedingungen zugunsten von schuldlos in Schwierigkeiten geratenen Wohnungseigentümern; Verbesserung des Verbraucherschutzes bei der Finanzierungsberatung, interessenneutrale Finanzierungsberatung und Ausdehnung der Gewährleistungspflichten für Makler und Bauträger auf die Finanzierungsberatung; Durchführung rechtsberatender und -besorgender Tätigkeiten von sämtlichen Schuldnerberatungsstellen durch Änderung des Rechtsberatungsgesetzes

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

11.06.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/34222.05.87

Vorbeugende und begleitende Maßnahmen bei Zahlungsschwierigkeiten von Wohneigentümern

der Abgeordneten Müntefering, Reschke, Conradi, Erler, Gerster (Worms), Großmann, Menzel, Oesinghaus, Scherrer, Weiermann, Ibrügger, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat kürzlich die Ergebnisse einer Studie zum Thema „Zahlungsschwierigkeiten von Wohneigentümern" vorgelegt. Aus dieser Studie geht hervor, daß die Zahl der Zwangsversteigerungen von Wohneigentum nach wie vor erschreckend hoch ist. Dabei decken die Erlöse aus den Versteigerungen durchschnittlich nur die Hälfte der Gestehungskosten ab. So bleiben nach der Zwangsversteigerung den Betroffenen noch auf lange Zeit hohe Schulden in Größenordnungen von 50 000 bis 200 000 DM.

Schon auf die Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion vom April 1985 zu Zwangsversteigerungen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen hat die Bundesregierung beschwichtigend reagiert; es wurden keinerlei Hilfs- oder Vorbeugemaßnahmen ergriffen.

Auch bei der Vorstellung der jetzt vorgelegten Studie hat der Bundesbauminister Dr. Schneider allein die Ursachen vergangener Fehlentwicklungen aufzuspüren versucht bzw. Ratschläge an Kreditinstitute gegeben, er verzichtete jedoch auf eigene Vorschläge für Maßnahmen der Bundesregierung zur Hilfe für die schuldlos in Not geratenen Wohneigentümer und für Vorbeugemaßnahmen.

Zu den in der Studie enthaltenen diskussionswürdigen Anregungen an den Gesetzgeber hat die Bundesregierung bisher geschwiegen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen6

1

Ist die Bundesregierung bereit, die Bemühungen einzelner Bundesländer zu unterstützen, mit Wohneigentumssicherungsmaßnahmen schuldlos in Schwierigkeit geratenen Wohnungseigentümern unter bestimmten Bedingungen bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen?

2

Hält die Bundesregierung einen besseren Verbraucherschutz bei der Finanzierungsberatung für Wohneigentum für notwendig?

3

Welche Bedeutung hat die interessenneutrale Finanzierungsberatung von Interessenten an Wohneigentum, und was wird die Bundesregierung tun, um hier ausreichende Möglichkeiten für eine solide Beratung zu schaffen?

4

Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die Gewährleistungspflichten für Makler und Bauträger auf die Finanzierungsberatung auszudehnen?

5

Ist die Bundesregierung zur Unterstützung der Schuldnerberatungsstellen bereit, das Rechtsberatungsgesetz dahin gehend zu ändern, daß sämtliche Schuldnerberatungsstellen rechtsberatende und rechtsbesorgende Tätigkeiten für überschuldete Haushalte durchführen können?

6

Wird die Bundesregierung in absehbarer Zeit einen Gesetzentwurf vorlegen, der Hilfen und Vorbeugemaßnahmen für die in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Wohnungseigentümer vorsieht?

Bonn, den 22. Mai 1987

Müntefering Reschke Conradi Erler Gerster (Worms) Großmann Menzel Oesinghaus Scherrer Weiermann Ibrügger Dr. Vogel und Fraktion

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