Behinderung des Technologietransfers
der Abgeordneten Vosen, Dr. Klejdzinski, Roth, Dr. Ehmke (Bonn), Frau Bulmahn, Catenhusen, Fischer (Homburg), Frau Ganseforth, Grunenberg, Lohmann (Witten), Nagel, Seidenthal, Vahlberg, Dr. Scheer, Voigt (Frankfurt), Frau Wieczorek-Zeul, Ibrügger, Dr. Jens, Dr. Mitzscherling, Dr. Wieczorek, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Durch die Strategische Verteidigungs-Initiative (SDI) der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist die öffentliche Aufmerksamkeit in verstärktem Maß auf die Tatsache gerichtet worden, daß die USA intensiv versuchen,
- den Ostblock daran zu hindern, aus den in diesem Zusammenhang gewonnenen Erkenntnissen militärischen Vorteil zu ziehen,
- wie auch gleichzeitig die westlichen Verbündeten daran zu hindern, aus den in diesem Zusammenhang gewonnenen Erkenntnissen wirtschaftlichen Vorteil im Konkurrenzkampf mit US-Unternehmen zu ziehen.
In jüngster Zeit hat die National Academy of Science der Vereinigten Staaten von Amerika in einer Studie vor einer Fortsetzung dieser US-Praxis gewarnt, da die USA sich mit dieser Politik der Technologieblockade in der Weise wirtschaftlich selbst schädigen, daß Umsatzeinbußen in Milliardenhöhe und der Verlust von knapp 200 000 Arbeitsplätzen in den USA damit verbunden sind. Es liegt auf der Hand, daß mit solchen rigiden Maßnahmen auch erhebliche Schäden in unserer Volkswirtschaft angerichtet werden.
In dem Gutachten, das René Herrmann für das Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien angefertigt hat, wird die amerikanische Praxis dokumentiert, Rüstungskooperation und Technologietransfer umfassend zu kontrollieren und diese Kontrollen insbesondere im Zusammenhang mit der Strategischen Verteidigungs-Initiative zu verstärken.
In einer Studie für die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Unternehmensberatungsfirma Scientific Consulting, Köln, das umfassende Instrumentarium der USA zur Verhinderung des Exports von Informationen aller Art dargestellt und viele Einzelfälle dieser Informationsbeschränkung dokumentiert.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen23
In welchen Fällen ist die Weitergabe von sicherheitsrelevanten technologischen Informationen, Patenten oder Gütern an Firmen oder Importeure in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Abschluß der SDI-Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika am Einspruch des Pentagons gescheitert?
Welche wissenschaftlichen Kongresse und Tagungen sind in den letzten drei Jahren in den USA durch Auflagen der amerikanischen Regierung für Nicht-Amerikaner eingeschränkt worden?
Bei welchen wissenschaftlichen Kongressen und Tagungen sind Wissenschaftler durch die amerikanische Regierung an der Offenlegung ihrer Forschungsergebnisse wegen Geheimhaltungsbedürftigkeit gehindert worden?
Welche Konsultationen mit welchen Ergebnissen haben zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesregierung seit Abschluß der am 27. März 1986 unterzeichneten Vereinbarungen über "Technologie-Transfer" und über die „Beteiligung deutscher Unternehmen, Forschungseinrichtungen und anderer Stellen an der Forschung in Zusammenhang mit der Strategischen Verteidigungs-Initiative" über die Anwendung und Durchführung bzw. über die Klärung von Zweifelsfragen stattgefunden?
Welches sind die Aufgabenstellung, die Organisation und die personelle und finanzielle Ausstattung der Koordinierungsstellen für die beiden Abkommen beim Bundesminister der Verteidigung und beim Bundesminister für Wirtschaft?
Wie arbeiten diese Koordinierungsstellen mit den deutschen Forschungseinrichtungen zusammen?
Welche deutschen Firmen, Forschungseinrichtungen und andere Stellen haben seit Abschluß der Abkommen Aufträge aus dem SDI-Forschungsprogramm erhalten, welches sind die Arbeitsgebiete, und wie hoch ist das jeweilige Auftragsvolumen?
Welche Großforschungseinrichtungen, Institute der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und Institutionen der sog. Blauen Liste, welche Universitäten und welche anderen vergleichbaren Institute arbeiten an SDI-Aufträgen oder an SDI-relevanten Aufträgen, die deutsche Unternehmen erhalten haben, mit?
Können Großforschungseinrichtungen, die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft oder sonstige von der öffentlichen Hand finanzierte Forschungseinrichtungen aufgrund ihrer Satzungen an SDI-Projekten mitwirken?
Welche Forschungseinrichtungen befassen sich mit Mitteln der Grundfinanzierung oder Projektfinanzierung aus dem Bundeshaushalt zur Zeit mit SDI, und welches sind die Projekte, wie hoch sind die entsprechenden Aufwendungen und wieviel Mitarbeiter arbeiten daran?
In welchen Fällen seit Abschluß der beiden Vereinbarungen vom 27. März 1986 haben die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und die Bundesregierung sich vor anstehenden COCOM-Entscheidungen konsultiert?
Welche Vereinbarungen sind in diesem Zusammenhang getroffen worden?
Welches ist der Stand der Arbeiten bei der Revision der COCOM-Liste, und welche zusätzlichen Produkte, Technologien und Verfahren sind seit Oktober 1986 neu auf die COCOM-Liste genommen worden?
Inwieweit unterscheidet sich die amerikanische „Militarily Critical Technologies List (MCTL) " von der Liste der von COCOM erfaßten Produkte und Technologien?
Welche Vorschriften der Außenwirtschaftsverordnung werden im Augenblick geändert, um Lücken im COCOM-Kontrollsystem zu schließen?
Welches war jeweils die Anzahl der Antragseingänge und Antragsgenehmigungen für Ostexporte beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft in den Jahren 1983 bis 1987 (erstes Halbjahr)?
Welches war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Westexporte einerseits und von Anträgen auf Ostexporte andererseits beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft in den Jahren 1983 bis 1987 (erstes Halbjahr)?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang Anträge auf Genehmigung von Ostexporten aufgrund negativ beschiedener Voranfragen gar nicht erst eingereicht wurden, obwohl ein ausdrückliches Exportverbot noch gar nicht bestand?
Welches sind die Rechte, die den deutschen Firmen von den US-Auftraggebern eingeräumt werden, wenn sie im Rahmen von SDI Aufträge übernehmen?
Hat sich die Bundesregierung seit der Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Frage 51 des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (Plenarprotokoll 10/256 S. 20082) Kenntnis über die technische Definition von Produkten, die „dual-use"-Charakter haben und über den Anteil solcher Produkte an den für die Strategische Verteidigungs-Initiative relevanten Feldern verschafft, und zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gekommen?
Welche Auswirkungen auf das amerikanisch-europäische Projekt einer Weltraumstation hat die Intervention des US-Verteidigungsministers, die Weltraumstation im Zusammenhang mit SDI jetzt entgegen ursprünglichen Absichten der USA militärisch zu nutzen?
Welches ist der Stand der Verhandlungen zwischen den USA und der Europäischen Raumfahrt-Agentur (ESA) bzw. den beteiligten Regierungen an der geplanten Weltraumstation hinsichtlich der Nutzung der Weltraumstation, insbesondere hinsichtlich der Schwerelosigkeitsforschung?
Gedenkt die Bundesregierung gegen die US-Praxis der Behinderung des Technologietransfers zu ihren westlichen Verbündeten Maßnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls welche? Gedenkt die Bundesregierung insbesondere, dem Vorschlag von Werner Hein nachzukommen, ein deutsches Abwehrgesetz zu erlassen, welches deutschen Unternehmen die Befolgung von Anordnungen ausländischer Regierungen auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland verbietet, und wenn nein, warum nicht?