Umweltprobleme und Entwicklungspolitik
der Abgeordneten Schanz, Bindig, Brück, Dr. Hauchler, Großmann, Dr. Holtz, Frau Luuk, Frau Dr. Niehuis, Schluckebier, Toetemeyer, Dr. Vogel und der Fraktion - der SPD
Vorbemerkung
In den Grundlinien der Entwicklungspolitik der Bundesregierung wird auch der Schutz der Umwelt als ein fachlicher Schwerpunkt aufgeführt. Die Brundtland-Kommission hat in ihrem Endbericht vom April 1987 umfassend das Thema Entwicklung und Umwelt aufgegriffen und konkrete Handlungsempfehlungen dazu gegeben.
Im Sechsten entwicklungspolitischen Bericht (Drucksache 10/ 3028) führt die Bundesregierung aus, daß das BMZ im Jahre 1983 begonnen hat, ein Instrumentarium zu entwickeln, durch das die Umweltverträglichkeit der Entwicklungsvorhaben schon im Rahmen der Projektprüfung untersucht und sichergestellt werden soll. So sollen die Erfordernisse des Umwelt- und Ressourcenschutzes bei allen entwicklungspolitischen Vorhaben systematischer berücksichtigt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Trifft es zu, daß eine Umweltverträglichkeitsprüfung erst nach dem Abschluß der Arbeiten der zu diesem Zwecke eingesetzten Sachverständigen AG durchgeführt werden kann? Wie ist der aktuelle Stand?
Nach welchen Kriterien ordnet die Bundesregierung laufende Projekte in die Kategorien „Umwelt-positiv", „Umwelt-neutral", „Umweltauswirkungen in noch vertretbarem Umfang" und „stark umweltgefährdend" ein?
Welche Projekte der Technischen Zusammenarbeit und Finanziellen Zusammenarbeit (TZ/FZ) in welchen Ländern haben einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht standgehalten?
Wurden Veränderungen im Verhalten der Empfängerländer durch Einflußnahme im Rahmen eines Politikdialogs bezüglich der Umweltverträglichkeit bzw. des Umweltschutzes erzielt?
Inwieweit kann die bundesdeutsche Entwicklungshilfe von Erfahrungen der US-Aid profitieren, bzw. werden Erfahrungen der Weltbank-Projekte berücksichtigt?
Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen des Lomé-Abkommens keine Berücksichtigung gefunden haben?
Welche Konflikte entstehen bei Mischfinanzierungsprojekten, wenn die Bundesregierung Entwicklungsvorhaben auf ihre Umweltverträglichkeit prüft?
Werden Langzeitprojekte nachträglich einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen?
Gedenkt die Bundesregierung bei öffentlich geförderten Entwicklungshilfemaßnahmen die Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu veröffentlichen? Wenn nein, wie begründet sie dies?