Stand der Vorbereitungen einer Neuordnung der Kosten bei Pflegebedürftigkeit
der Abgeordneten Jaunich, Dreßler, Amling, Andres, Frau Becker-Inglau, Bernrath, Dr. Böhme (Unna), Börnsen (Ritterhude), Frau Bulmahn, Frau Dr. Dobberthien, Egert, Frau Ganseforth, Gilges, Frau Dr. Götte, Haack (Extertal), Frau Hämmerle, Heyenn, Hiller (Lübeck), Ibrügger, Kirschner, Kühbacher, Kuhlwein, Peter (Kassel), Reimann, Reuter, Rixe, Schreiner, Schmidt (Salzgitter), Frau Seuster, Frau Steinhauer, Urbaniak, Frau Weiler, von der Wiesche, Wittich, Zumkley, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht vom 5. September 1984 (Drucksache 10/1943) zu Fragen der Pflegebedürftigkeit die Auffassung vertreten, eine Verbesserung des gegenwärtigen Systems der Versorgung und Sicherung Pflegebedürftiger sei erforderlich. Eine umfassende Neuregelung komme jedoch aus finanz-, wirtschafts- und sozialpolitischen Erwägungen nicht in Betracht. Mit dieser Begründung wurde die gezielte Verbesserung des gegenwärtigen Systems der Versorgung und Sicherung Pflegebedürftiger mit einem Bündel von Einzelmaßnahmen angekündigt. Diese Ankündigung hat die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Bericht der Sachverständigenkommission für den Vierten Familienbericht vom 13. Oktober 1986 (Drucksache 10/6145) wiederholt. Der von der Bundesregierung am 4. Juni 1986 vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Schwerstpflegebedürftigkeit ist mit dem Ende der 10. Legislaturperiode der Diskontinuität verfallen und in der 11. Legislaturperiode bisher nicht wieder eingebracht worden.
Bezug nehmend auf die Ankündigungen der Jahre 1984 und 1986 fragen wir deshalb die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung aus dem 1984 begonnenen Modellprogramm „Ambulante Dienste für Pflegebedürftige „ für einen optimalen Ausbau von ambulanten sozialen Diensten für Pflegebedürftige gewonnen?
Welche Bedeutung haben nach den Ergebnissen des Modellprogramms rehabilitative Einrichtungen, die zugleich einen Kurzzeitaufenthalt von Pflegebedürftigen ermöglichen, bei der Stabilisierung und Unterstützung häuslicher Pflege?
Hat die Bundesregierung im Rahmen des Modellprogramms Erkenntnisse gewonnen über eine Verstärkung des Potentials der Betreuung durch Angehörige, Nachbarn und ehrenamtliche Helfer im Einzugsgebiet der ausgewählten Sozialstationen?
Ermöglichen die Ergebnisse des Modellprogramms der Bundesregierung eine Aussage über eine mögliche Begrenzung der Inanspruchnahme von stationären Einrichtungen durch verstärkten Ausbau ambulanter sozialer Dienste für Pflegebedürftige?
Welche Ergebnisse haben die angekündigten Bemühungen der Bundesregierung um genauere Daten erbracht, die sich auf die Anzahl und Situation der stationär versorgten Pflegebedürftigen sowie die Situation ihrer Angehörigen beziehen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der „nicht angemessenen Unterbringung" von jüngeren Pflegebedürftigen in Altenheimen und über die negativen Auswirkungen auf die psychosoziale Situation der Betroffenen seit 1984 gewonnen?
Welchen an jeweils spezifischen Unterbringungs- und Pflegeerfordernissen orientierten Bedarf hat die Bundesregierung seitdem ermittelt?
Welche Ergebnisse haben die angekündigten Untersuchungen der Beweggründe für Heimeinweisung, Krankenhausinweisung, Fortführung einer ärztlichen Behandlung und häusliche Pflege bzw. für die Ablehnung einer dieser Möglichkeiten erbracht?
Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die Frage geklärt, wie und warum es in „Einzelfällen" zu einer stationären Unterbringung kommt und welche Bedingungen die Rückkehr nach stationärer Unterbringung in die eigene Wohnung fördern bzw. behindern?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung zum Abbau der Vorbehalte Pflegebedürftiger gegenüber ambulanten sozialen Diensten mit dem Ziel unternommen, daß Pflegebedürftige die sozialen Dienste besser annehmen?
Welche Ergebnisse hat die Untersuchung der besonderen Probleme in der häuslichen und stationären gerontopsychiatrischen Versorgung Pflegebedürftiger gezeitigt?
Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung bei ihren Untersuchungen der Verweildauer in verschiedenen Einrichtungen, deren Kostenstrukturen und Angeboten sowie deren Vergleich und bei der Durchführung der Organisationsuntersuchungen im ambulanten und teilstationären Bereich gekommen?
Welche Programme für den stationären, den teilstationären und den ambulanten Bereich zur Verbesserung von Qualität und Effizienz sozialer Dienste hat die Bundesregierung seit 1984 entwickelt?
Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die von ihr als wesentlich bezeichneten Probleme im Bereich der Information und Beratung von Hilfebedürftigen untersucht?
Welche Ergebnisse hatten die angekündigten Bemühungen der Bundesregierung um die Entwicklung bzw. Verbesserung von Lehr- und Lernmitteln zur Anleitung und zur Qualifizierung professioneller und ehrenamtlicher Helfer einschließlich der Angehörigen?
In welchem Umfang hat die Bundesregierung bei den von ihr in ihrem Bericht zu Fragen der Pflegebedürftigkeit angekündigten Verhandlungen das von ihr angestrebte Ziel erreicht, daß Länder und Kommunen die Wohlfahrtsverbände in den Stand setzen, möglichst viele zusätzliche Dauerarbeitsplätze im Bereich der ambulanten sozialen Dienste zu schaffen?
Geht die Bundesregierung nach den von ihr initiierten Belastungen in Milliardenhöhe für die Bundesanstalt für Arbeit weiterhin davon aus, daß die Bundesanstalt für Arbeit in der Lage ist, im notwendigen Umfang ABM-Mittel für den erforderlichen Ausbau der ambulanten Dienste bereitzustellen?
Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die Frage geprüft, ob die steuerliche Berücksichtigung von Haushaltserschwernissen und sonstigen finanziellen Belastungen in den Fällen häuslicher Pflege verbesserungsbedürftig ist und es weiterer Regelungen bedarf?
In welcher Form und mit welchen Ergebnissen hat sich die Bundesregierung für die von ihr als wünschenswert bezeichnete Verbesserung der sozialen Absicherung der Pflegepersonen eingesetzt?
Wann und in welcher Form gedenkt die Bundesregierung die von der Sachverständigenkommission für den Vierten Familienbericht erhobene Forderung nach einem planvollen Ineinandergreifen der Hilfsangebote für Familien und ältere Menschen sowie nach Gewährleistung umfassender Information der Betroffenen aufzugreifen?
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung zur Realisierung der im Oktober 1986 bekundeten Absicht unternommen, diejenigen gesellschaftlichen Gruppen zusammenzurufen, die für die Rahmenbedingungen als verantwortlich bezeichnet wurden, unter denen Pflegeleistungen erbracht werden (insbesondere Tarifparteien, Organe der sozialen Selbstverwaltung, Betriebe, Gewährleistungsträger, Wohlfahrtsverbände und Gebietskörperschaften), um gemeinsame Vorstellungen über die Rahmenbedingungen zu erzielen, und welche Vorstellungen gedenkt die Bundesregierung dort selbst einzubringen?