Schutz vor Baulärm
der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Bachmaier, Frau Blunck, Frau Conrad, Conradi, Fischer (Homburg), Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Dr. Hauff, Jansen, Kiehm, Koltzsch, Lennartz, Frau Dr. Martiny, Menzel, Müller (Düsseldorf), Reimann, Reuter, Dr. Schöfberger; Schütz, Stahl (Kempen), Waltemathe, Weiermann, Dr. Vogel und Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Bachmaier, Frau Blunck, Frau Conrad, Conradi, Fischer (Homburg), Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Dr. Hauff, Jansen, Kiehm, Koltzsch, Lennartz, Frau Dr. Martiny, Menzel, Müller (Düsseldorf), Reimann, Reuter, Dr. Schöfberger; Schütz, Stahl (Kempen), Waltemathe, Weiermann, Dr. Vogel und Fraktion der SPD
Schutz vor Baulärm
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Erfahrungen hinsichtlich Lärmschutz auf Baustellen insbesondere in lärmempfindlichen Gebieten hat die Bundesregierung mit dem seit 1970 erlassenen und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz fortgeltenden Regelwerk der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welcher Form die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm für eine präventive Baulärmbekämpfung genutzt werden? Bestehen Vorstellungen darüber, wie dies zukünftig geschehen kann?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, notwendige Maßnahmen zum Schutz der Nachbarschaft z. B. vor Baulärm in Form von Standardtexten und Standardleistungstexten nach dem System des Standardleistungsbuches StLB (modifiziert auch für den Standardleistungskatalog — StLK) für zusätzliche und besondere Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibungstexte im Bauwesen einzuführen, um damit eine projektbezogene Ausweisung der entstehenden Kosten zu erreichen und diese dem Wettbewerb gemäß dem Vergabeverfahren nach VOB zu unterstellen?
Hat die Bundesregierung Informationen darüber, wie die öffentliche Hand als einer der Hauptauftraggeber von Bauleistungen ihrer Vorbildfunktion und Verpflichtung nachkommt, im Sinne der Lärmbekämpfung fortschrittlichen Baumaschinen und Bauverfahren zum Einsatz zu verhelfen, und durch welche Maßnahmen könnte dies zukünftig verstärkt erreicht werden? In welcher Form wird bei Ausschreibungen für bauliche Maßnahmen des Bundes auf Belange des Umweltschutzes (z. B. Lärm- und Staubschutz, Grundwassererhaltung, Schutz von Flora und Fauna) und die Umweltverträglichkeit des Bauprojektes bis hin zur Nutzung und ggf. Abriß hingewiesen? Wurde bei der Ausschreibung für den Neubau des Plenarsaales auf Belange des Umweltschutzes hingewiesen?
Hat die Bundesregierung Vorstellungen darüber, wie zukünftig in Ausschreibungen die Belange des Umweltschutzes — Lärm- und Staubschutz, Grundwassererhaltung, Schutz von Flora und Fauna — besser vertreten werden sollten?