Anerkennung der deutschen Fachhochschulabschlüsse in der EG
der Abgeordneten Kuhlwein, Dr. Penner, Weisskirchen (Wiesloch), Frau Odendahl, Dr. Böhme (Unna), Kastning, Frau Dr. Niehuis, Rixe, Dr. Apel, Bernrath, Frau Ganseforth, Frau Dr. Götte, Dr. Hauchler, Hiller (Lübeck), Ibrügger, Dr. Jens, Roth, Seidenthal, Schanz, Schmidt (Salzgitter), Frau Weiler, Frau Wieczorek-Zeul, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Bei dem Bemühen, die berufliche Freizügigkeit in Europa auch durch die gegenseitige Anerkennung der Diplome herzustellen, gibt es große Schwierigkeiten bei der Anerkennung der Abschlüsse der deutschen Fachhochschulen. So sollen an den Fachhochschulen in sechssemestrigen Studiengängen ausgebildete Architekten nach der verabschiedeten Architekten-Richtlinie europaweit erst dann anerkannt werden, wenn nach dem Fachhochschulabschluß eine vierjährige Berufspraxis nachgewiesen wird. Diese vierjährige Berufspraxis soll das in der EG geforderte zusätzliche Studienjahr bei den dreijährigen Fachhochschulstudiengängen ersetzen. Es ist zu befürchten, daß die Architekten-Richtlinie (EG) zum Modell der Anerkennung der anderen Fachhochschulabschlüsse in der EG wird. So wird augenblicklich über eine Ingenieur-Richtlinie verhandelt, die die berufliche Freizügigkeit und das Niederlassungsrecht der Ingenieure in den zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft regeln soll. Nach Auskunft der Bundesregierung (Fragestunde im Deutschen Bundestag am 4. November 1987) wird in der Architekten-Richtlinie (EG) eine befriedigende Lösung gesehen. Sie strebt eine vergleichbare Regelung auch für die Anerkennung der Fachhochschul-Ausbildungen für Ingenieure an. Parallel dazu wird über die gegenseitige Anerkennung aller Hochschuldiplome in Europa verhandelt, wobei die Einbeziehung der deutschen Fachhochschulabschlüsse offen ist. In Baden-Württemberg und Bayern beträgt die Regelstudienzeit unter Einbeziehung von Praxissemestern bereits acht Semester. Dies wurde auf EG-Ebene anerkannt. In anderen Bundesländern wie in Nordrhein-Westfalen werden bereits Möglichkeiten geprüft, Fachhochschulstudiengänge auf acht Semster aufzustocken, um die Gleichstellung der Abschlüsse mit Universitätsabschlüssen zu erreichen. In den Fachhochschulen der Bundesrepublik Deutschland hat die Verabschiedung der Architekten-Richtlinie (EG) und deren Bewertung durch die Bundesregierung erhebliche Unruhe unter Lehrenden und Lernenden ausgelöst.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen13
Wie beurteilt die Bundesregierung die Abschlüsse der deutschen Fachhochschulen im Vergleich zu den entsprechenden Abschlüssen von Universitäten und technischen Hochschulen und zu den auf die gleiche Berufstätigkeit zielenden Abschlüssen der Hochschulen in den anderen EG-Staaten?
Was hat die Bundesregierung bewogen, bei ihrer Zustimmung zur Architekten-Richtlinie (EG) eine vierjährige praktische Tätigkeit als Äquivalent für ein fehlendes Studienjahr anzusehen?
Wurde und wird bei der gegenseitigen Anerkennung der Diplome in der EG neben der Dauer des Studiums auch ein Vergleich der Studieninhalte angestellt, und zu welchem Ergebnis hat dieser Vergleich in bezug auf die Studieninhalte an den deutschen Fachhochschulen geführt?
Hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen in der EG darauf hingewiesen, daß die tatsächliche Studienzeit an den deutschen Fachhochschulen in den technischen Fachrichtungen schon heute mindestens acht Semester beträgt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für die Verhandlungen?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß eine mindestens vierjährige Berufspraxis ein Äquivalent für ein Studienjahr darstellt, und wenn nein, eine wie lange Berufspraxis hält die Bundesregierung für angemessen, wenn die anderen EG-Partner auf zusätzlicher Berufspraxis bestehen sollten?
Ist sichergestellt, daß in die Studiengänge integrierte Praxissemester an deutschen Fachhochschulen als Hochschulsemester angerechnet werden?
Welche Regelstudienzeiten hält die Bundesregierung an den Fachhochschulen für angemessen, und ist sie gegebenenfalls bereit, sich für eine vierjährige Regelstudienzeit einzusetzen, wenn so die Voraussetzung für eine europäische Anerkennung auch ohne zusätzliche Berufspraxis gegeben wäre?
Teilt die Bundesregierung Befürchtungen, daß bei der Festschreibung von zusätzlicher Berufspraxis in die geplante Ingenieur-Richtlinie (EG) auch im Inland die Diplom-Ingenieure (FH) erst nach dieser Berufspraxis als vollwertige Ingenieure anerkannt werden?
Schließt die Bundesregierung aus, daß, sollte die Architekten-Richtlinie (EG) Modell für die Anerkennung auch der anderen Fachhochschulabschlüsse werden, nach Verwirklichung des Gemeinsamen Europäischen Marktes ab 1992 deutsche Fachhochschulabsolventen auch im Inland erst nach der berufspraktischen Phase ein voll anerkanntes Diplom erhalten?
In welcher Form und bis wann soll die Architekten-Richtlinie (EG) in nationales Recht umgesetzt werden, und welche Folgen ergeben sich daraus gegebenenfalls für die Anerkennung der Fachhochschul-Diplome im Inland im Vergleich zu den Diplomen von Universitäten und technischen Hochschulen?
Hat die Bundesregierung sichergestellt, daß Absolventen von Fachhochschulen aus nicht der EG angehörenden Staaten die für eine volle Anerkennung ihres Diploms erforderliche Berufserfahrung in der Bundesrepublik Deutschland sammeln können?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, daß die nach der Architekten-Richtlinie (EG) bzw. einer künftigen Ingenieur-Richtlinie erforderliche Berufserfahrung gegebenenfalls auch in Tochterfirmen deutscher Unternehmen im Ausland gesammelt wird?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die deutschen Fachhochschulabschlüsse in die Richtlinien des Rates über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, über die augenblicklich verhandelt wird, einzubeziehen, und zieht die Bundesregierung eine Einbeziehung der Fachhochschulabschlüsse in diese Richtlinie jeweiligen Sonderregelungen vor?