Stand der Umsetzung des Bundesprogramms XENOS – Integration und Vielfalt
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Klaus Ernst, Diana Golze, Katja Kipping, Monika Knoche, Katrin Kunert, Kersten Naumann, Petra Pau, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Rahmen des Bundesprogramms XENOS sollen arbeitsmarkt- und gesellschaftsbezogene Projekte gefördert werden, die sich „gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus und Diskriminierung in arbeitsmarktlichen Handlungsfeldern wie Betrieb, Verwaltung, Ausbildung, Schule und Qualifizierung in Deutschland und in einem europäischen Kontext“ (Programmbeschreibung) richten. In einem Interessenbekundungsverfahren konnten bis zum 30. Mai 2008 Projektvorschläge eingereicht werden, die von einem Gutachterausschuss bewertet und gegebenenfalls für die Antragstellung vorgeschlagen wurden. Laut Programmstelle gingen insgesamt 832 Interessenbekundungen ein, die bis Ende August begutachtet werden sollten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele der bis zum 30. Mai 2008 eingereichten Projektvorschläge sind durch die Gutachter für eine Antragstellung vorgeschlagen worden, um welche Projekte handelt es sich hierbei, und wie sieht die regionale Verteilung aus (bitte nach Projektvorschlägen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele der bis zum 30. Mai 2008 eingereichten Projektvorschläge sind von den Gutachtern nicht für eine Antragstellung vorgeschlagen worden, um welche Projekte handelt es sich hierbei, und wie sieht die regionale Verteilung aus (bitte nach Projektvorschlägen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Von wem wurde die Begutachtung der Projektvorschläge durchgeführt, und welche Kriterien lagen der Auswahl zugrunde?
Werden alle im Interessenbekundungsverfahren für die Antragstellung vorgeschlagenen Projekte die Möglichkeit auf eine Förderung haben, oder wird es hier eine weitere Auswahl geben, und was sind gegebenenfalls die Kriterien für die weitere Auswahl?
Spielt bei der regionalen Verteilung der zu fördernden Projekte die regionale Präsenz von Projekten, die über das Bundesprogramm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ gefördert werden, eine Rolle, und ist ein Austausch bzw. eine inhaltliche Kooperation zwischen den verschiedenen Bundesprogrammen vorgesehen?