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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

EG-Verhaltenskodex für europäische Firmen in Südafrika (G-SIG: 11001454)

Beitrag des Verhaltenskodex zur Abschaffung der Apartheid, Einhaltung durch die deutschen Firmen, Verschärfung des EG-Verhaltenskodex, insbesondere Erhöhung der untersten Minimallöhne und Abschaffung der Rassentrennung im Arbeitsumfeld, Anwendung auf Namibia, wirtschaftliche Sanktionen gegen Südafrika

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

02.02.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/163413.01.88

EG-Verhaltenskodex für europäische Firmen in Südafrika

der Abgeordneten Brück, Verheugen, Voigt (Frankfurt), Bindig, Dr. Hauchler, Dr. Holtz, Frau Luuk, Frau Dr. Niehuis, Schanz, Schluckebier, Toetemeyer, Großmann, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Der am 20. September 1977 von den EG-Außenministern verabschiedete Verhaltenskodex für Unternehmen der Gemeinschaft in Südafrika wird von führenden Persönlichkeiten des schwarzen Widerstandes abgelehnt und in Europa vielfach als unzureichendes und untaugliches Instrument zur Überwindung der Apartheid kritisiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der EG-Verhaltenskodex wirksam zur Abschaffung der Apartheid beiträgt?

2

Was tut die Bundesregierung, damit alle deutschen Firmen in Südafrika die Empfehlungen des Kodexes einhalten?

3

Welche deutschen Firmen halten sich nicht an die Empfehlungen des Kodexes? Welche deutschen Firmen kommen insbesondere der Berichtspflicht nicht nach?

4

Wie müßte der EG-Verhaltenskodex verbessert werden, damit er mehr zur Abschaffung der Apartheid beitragen kann?

5

Würden sich die Empfehlungen des Kodexes besser durchsetzen lassen, wenn Sie zwingend wären und ihre Nichtbefolgung mit Sanktionen geahndet würde?

6

Wird sich die Bundesregierung innerhalb der Gemeinschaft aktiv für eine Verschärfung sowie die rechtliche Verbindlichkeit des Verhaltenskodexes einsetzen?

7

Welche Konzeption hat die Bundesregierung, um mit Hilfe eines neuen Kodexes den politischen und ökonomischen Druck auf Südafrika zu verstärken?

8

Müßten nicht wirschaftliche Sanktionen gegen Südafrika ergriffen werden, um die im Kodex vorgesehenen Maßnahmen zu stützen und zu ergänzen?

9

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß ein verschärfter EG-Verhaltenskodex auch auf Namibia angewandt werden sollte, damit auch in dem von Südafrika besetzt gehaltenen Land für die schwarzen Arbeiter in den europäischen Firmen soziale Verbesserungen angestrebt werden können?

10

Ist die Bundesregierung bereit, jene Unternehmen, die nicht den Kodexempfehlungen entsprechende Mindestlöhne zahlen, aufzufordern, dies zu tun?

11

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, damit die Kodexempfehlungen in Richtung auf eine Erhöhung der untersten Mindestlöhne verbessert werden?

12

Wie will sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß die Kodexempfehlungen zur Abschaffung der Rassentrennung in den bundesdeutschen Unternehmen in Südafrika auch im Arbeitsumfeld (Kantine, Sanitärräume) in vollem Umfang verwirklicht werden?

Bonn, den 13. Januar 1988

Brück Verheugen Voigt (Frankfurt) Bindig Dr. Hauchler Dr. Holtz Frau Luuk Frau Dr. Niehuis Schanz Schluckebier Toetemeyer Großmann Dr. Vogel und Fraktion

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