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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zugang zum Angelsport

Bundeseinheitliche Regelung beim Zugang zum Angelsport (Angelschein), Beurteilung der Regelung des prüfungsfreien Fischereischeins für Touristen in Mecklenburg-Vorpommern

Fraktion

DIE LINKE

Datum

23.10.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1044025. 09. 2008

Zugang zum Angelsport

der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Bundesrepublik Deutschland braucht man zur Ausübung des Angelsports in der Regel einen Angelschein, dem ein Lehrgang und eine Prüfung vorausgehen.

Vielfach wurde an dieser Regelung Kritik geübt, da sie den Zugang zum Angelsport behindere.

Nach einem Zeitungsbericht vom 18. August 2008 (Mitteldeutsche Zeitung) gibt es in Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile einen 28 Tage gültigen, prüfungsfreien Fischereischein, der sich vor allem an Touristen richtet. Auch in Brandenburg werden ähnliche Wege beschritten. Gerade die vielen durch die Tagebaunachfolgelandschaft entstehenden Gewässer befördern Überlegungen – besonders in Sachsen-Anhalt – den Zugang für Touristen zu einem Angelschein zu erleichtern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie steht die Bundesregierung zu Überlegungen eine bundeseinheitliche Regelung beim Zugang zum Angelsport vorzunehmen?

2

Gab es in diese Richtung bereits Überlegungen oder Vorarbeiten?

Wenn ja, wie sehen diese aus?

3

Welche Regelungen gibt es in den einzelnen Bundesländern (bitte nach Land und Regelung aufschlüsseln)?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitigen Regelungen bezüglich des Erwerbs des Fischereischeins mit Prüfung?

5

Wie schätzt die Bundesregierung den Angelsport mit Blick auf die weitere Entwicklung des Tourismus ein?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzte Regelung des prüfungsfreien Fischereischeins für Touristen?

Berlin, den 22. September 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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