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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Finanzlage der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg (G-SIG: 11001689)

Auswirkungen der Arbeitslosigkeit auf die Finanzen der Bundesanstalt 1988, Notwendigkeit eines Bundeszuschusses, Einschränkung von Leistungen, Auswirkungen des 8. AFG-Änderungsgesetzes, Defizit ab 1989

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

23.03.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/196509.03.88

Finanzlage der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg

der Abgeordneten Andres, Dr. Apel, Diller, Dreßler, Egert, Esters, Haack (Extertal), Hasenfratz, Heyenn, Kirschner, Kühbacher, Nehm, Peter (Kassel), Purps, Reimann, Sieler (Amberg), Simonis, Steinhauer, Dr. Struck, Schreiner, Urbaniak, Waltemathe, Walther, Weiler, Wieczorek (Duisburg), Würtz, von der Wiesche, Zander, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Der für 1988 genehmigte Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit baut noch auf Eckwerten auf, die noch nicht die von der Bundesregierung zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen der wirtschaftlichen Gesamtannahmen berücksichtigen.

Hinzu kommt, daß die in den Jahren 1985 und 1987 beschlossene zweimalige Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld für ältere Arbeitslose die bei der Bundesanstalt entstandenen Überschüsse (Reserven) vermindert.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die stufenweise Einbeziehung der älteren Frauen in die Kindererziehungsleistungen in 1987 hat der Bund die dafür notwendige Finanzierung nur unter der Voraussetzung übernommen, daß die Bundesanstalt die Kosten der 8. Novelle des Arbeitsförderungsgesetzes trägt.

Die weitere Verlagerung von Ausgaben aus dem Bundeshaushalt auf die Bundesanstalt für Arbeit (Förderung der Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher, Bildungsbeihilfen-Programm für arbeitslose Jugendliche und die Sprachförderung von Aussiedlern, Asylberechtigten und Kontingentflüchtlingen) haben einen massiven Abbau der Reserven zur Folge.

Die wirtschaftliche Entwicklung 1988, die mit der Erwartung höherer Arbeitslosigkeit verbunden ist, führt bereits 1988 dazu, daß die Reserven der Bundesanstalt vollständig aufgezehrt werden und der Haushalt ein Defizit ausweisen wird.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welche Auswirkungen haben die Korrektur des für 1988 erwarteten Wachstums und die Annahme steigender Arbeitslosigkeit auf die finanzielle Entwicklung der Bundesanstalt für Arbeit im Jahre 1988?

2

Wie hoch waren die Reserven der Bundesanstalt für Arbeit jeweils am Stichtag 31. Dezember der Jahre 1983 bis 1987, und wie hoch werden sie am 31. Dezember 1988 voraussichtlich noch sein?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, daß bereits im Jahr 1988 ein Bundeszuschuß notwendig werden könnte, und in welcher Größenordnung könnte dieser Bundeszuschuß nach Einschätzung der Bundesregierung liegen?

4

Ist es zutreffend, daß es einen vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung akzeptierten Kabinettsvorbehalt aus Anlaß der Verabschiedung des Haushalts 1988 der Bundesanstalt für Arbeit gibt, der darauf abstellt, daß ein Bundeszuschuß im Jahre 1988 dann, wenn das Defizit der Bundesanstalt für Arbeit die liquide Rücklage zu übersteigen droht, durch kostenmindernde Maßnahmen verhindert werden soll?

5

Durch welche administrativen Maßnahmen wird die Bundesregierung versuchen, die Ausgaben im Haushalt der Bundesanstalt für 1988 zu begrenzen?

6

Haben in dieser Richtung schon Gespräche mit der Bundesanstalt für Arbeit stattgefunden, und warum sind solche Gespräche nicht mit der Selbstverwaltung geführt worden?

7

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, durch administrative Maßnahmen einen Betrag von 1 Mrd. DM (voraussichtliche Höhe des Bundeszuschusses) im laufenden Haushaltsjahr einzusparen?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bundesanstalt für Arbeit anzuweisen oder Einfluß auf die Bundesanstalt für Arbeit auszuüben mit dem Ziel, die Förderung der Arbeitsaufnahme und die Kann-Leistungen nach § 40b AFG (Kurse zum Abbau von Bildungsdefiziten) in 1988 einzuschränken?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bundesanstalt für Arbeit anzuweisen oder Einfluß auf die Bundesanstalt für Arbeit auszuüben mit dem Ziel, die Zahl der Teilnehmer in Maßnahmen der Fortbildung und Umschulung zurückzuführen oder Maßnahmenbestandteile entfallen zu lassen, um die Bildungsmaßnahmen billiger zu machen?

10

Ist die Bundesregierung bereit, mit Rücksicht auf den erreichten Stand der Förderung im Bereich der beruflichen Bildung Haushaltsüberschreitungen zu genehmigen, um eine sonst notwendige deutliche Zurückführung der Förderung im zweiten Halbjahr 1988 zu vermeiden?

11

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bundesanstalt für Arbeit anzuweisen oder Einfluß auf die Bundesanstalt für Arbeit auszuüben mit dem Ziel, die AB-Maßnahmen in 1988 zurückzuführen oder die Fördersätze herabzusetzen?

12

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die im Haushaltsplan angestrebte Zahl von jahresdurchschnittlich 110 000 Förderungsfällen bei AB-Maßnahmen erreichbar ist, nachdem Ausgabereste des Jahres 1987 nicht auf das neue Jahr übertragen wurden?

13

Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Ausgabeansätze für die Sprachförderung der Aussiedler insbesondere unter Berücksichtigung steigender Aussiedlerzahlen für 1988 ein?

14

Kann die Bundesregierung Haushaltsrisiken beim Kurzarbeitergeld und den Beitragseinnahmen ausschließen?

15

Hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse darüber, daß die durch die 8. Novelle des AFG auf die Bundesanstalt übertragenen Aufgaben im Haushalt 1988 bzw. im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum höhere Ausgaben verursachen werden als zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes erkennbar waren?

16

Welche Eckdaten wurden dem verabschiedeten Haushalt 1988 der Bundesanstalt zugrunde gelegt für die Entwicklung der — Bruttoentgelte je abhängig Beschäftigten, — Zahl der Beitragspflichtigen, — Zahl der Arbeitslosen und der Arbeitslosengeldempfänger, — Zahl der Kurzarbeiter, — Zahl der Empfänger von Unterhaltsgeld, — Zahl der Beschäftigten im ABM, nachrichtlich: — Zahl der Empfänger von Arbeitslosenhilfe?

17

Von welchen berichtigten Daten geht die Bundesregierung jetzt aus für die Entwicklung der — Bruttoentgelte je abhängig Beschäftigten, — Zahl der Beitragspflichtigen, — Zahl der Arbeitslosen und der Arbeitslosengeldempfänger, — Zahl der Kurzarbeiter, — Zahl der Empfänger von Unterhaltsgeld, — Zahl der Beschäftigten im ABM, nachrichtlich: — Zahl der Empfänger von Arbeitslosenhilfe, und wie sehen diesen Zahlen getrennt nach Männern und Frauen aus?

18

Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Erwerbstätigkeit für 1988 ein, und wie beurteilt sie den vom Institut der Deutschen Wirtschaft schon Mitte Dezember 1987 prognostizierten Rückgang der Erwerbstätigkeit um 78 000 Personen?

19

Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Arbeitslosigkeit für 1988 ein, und wie beurteilt sie dies vor dem Hintergrund des vom Institut der Deutschen Wirtschaft bereits Mitte Dezember geschätzten Anstiegs um 125 000 Arbeitslose ein, während sie selbst bisher nur einen Anstieg um 40 000 Arbeitslose im Verlauf des Jahres 1988 zugrunde legt?

20

Welche finanziellen Auswirkungen werden sich aus dem Rückgang der Erwerbstätigkeit und dem Anstieg der Arbeitslosigkeit für den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit und dem Bundeshaushalt bei der Arbeitslosenhilfe in 1988 ergeben?

21

In welchem Umfang wird der Haushalt 1988 der Bundesanstalt für Arbeit bereits durch das erhöhte Defizit aus dem Jahre 1987 vorbelastet?

22

a) Mit welchen Beträgen sind erfahrungsgemäß die Mehrausgaben für — + 1 000 Arbeitslose, — + 1 000 Arbeitslosengeldempfänger, — + 1 000 Kurzarbeiter, — + 1 000 Unterhaltsgeldempfänger, — + 1 000 Beschäftigte in ABM, — + 1 000 Arbeitslosenhilfeempfänger bei der Bundesanstalt bzw. im Bundeshaushalt anzusetzen? b) Mit welchen Mindereinnahmen ist je 1 000 Beitragszahlern weniger zu rechnen?

23

Mit welchem Defizit der Bundesanstalt für Arbeit rechnet die Bundesregierung für 1989 bzw. den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum unter der Annahme, daß sich die Arbeitslosigkeit bis 1991 nicht verändern wird, d. h. auf dem Stand der Annahme für das Jahr 1988 stagniert?

24

Sieht die Bundesregierung angesichts der Defizitsituation der Bundesanstalt für Arbeit finanziellen Spielraum zur Einführung von Teilvorruhestandsregelungen (die zur Zeit innerhalb der Koalitionsfraktionen diskutiert werden), und von welchem Kostenrahmen geht sie dabei aus?

25

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um ein absehbares Defizit bei der Bundesanstalt in 1989 auszugleichen?

26

Wird die Bundesregierung dem Gesetzgeber vorschlagen, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ab 1. Januar 1989 zu erhöhen, und wenn ja, um wieviel müßte der Beitragssatz erhöht werden, wenn ein Defizit von 5 Mrd. DM allein durch Beitragssatzerhöhungen ausgeglichen werden soll?

27

Wird die Bundesregierung zur Vermeidung des voraussichtlichen Defizits 1989 bei der Bundesanstalt dem Gesetzgeber vorschlagen, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wieder zu kürzen oder die Leistungssätze der Lohnersatzleistungen zu senken oder sonstige Leistungen zu kürzen?

28

Beabsichtigt die Bundesregierung, das Defizit der Bundesanstalt für Arbeit in 1989 durch einen Bundeszuschuß abzudecken?

Bonn, den 9. März 1988

Andres Dr. Apel Diller Dreßler Egert Esters Haack (Extertal) Hasenfratz Heyenn Kirschner Kühbacher Nehm Peter (Kassel) Purps Reimann Sieler (Amberg) Simonis Steinhauer Dr. Struck Schreiner Urbaniak Walthemathe Walther Weiler Wieczorek (Duisburg) Würtz von der Wiesche Zander Dr. Vogel und Fraktion

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